Ist bei einem Mietvertrag eine eingescannte Unterschrift rechtsgültig?
Mein Freund ich haben eine Wohnung gefunden und den Mietvertrag per Email zugeschickt bekommen. Da sich der Sohn der Vermieterin um die Vermietung kümmert, sie aber die offizielle Vermieterin ist, befindet sich ihre Unterschrift in digitaler Version bereits in dem Dokument.
Der Sohn schrieb in der Email, dass wir Änderungen einfach in dem Dokument ändern sollen. Da mein Freund und ich einige Änderungen hatten, will der Sohn nun doch noch einmal über den Vertragsabschluss nachdenken.
Meine Frage ist, ob er so einfach vom Vertrag zurücktreten kann. Schließlich haben wir die digitale Unterschrift der Vermieterin.
Danke für eure Antworten!