Schwachsinn ! Der Handwerksmeister hat den "großen Befähigungsnachweis" welcher ein schnöder staatlich geprüfter Techniker(Ingenieur Speichellecker und Dienstmaagt) niemals bekommt! Auch darf dieser staatlich gepr. Techniker nur in d. Industrie Lehrlinge ausbilden wen er den ADA-Schein hat! Der Industriemeister ebenso! Und Selbständig machen dürfen sich in den Berufen wo ggf. Lebensbedrohungen, Gefahren usw. bestehen "nur Handwerksmeister" oder Dipl. Ing. mit entsprechenden Ausbildungsberuf!! Seit 1998 gibt es laut Handwerksordnung keine Kfz.-Mechaniker Meister und keine Kfz.-Elektriker Meister mehr!! Man muß beide Berufe berherschen und ist dann Kfz.-Techniker Meister!! Was mit einem staatl. gepr. Kfz.-Techniker nix zu tun hat!! Der darf sich nicht selbstständig machen ohne bei d. HWK die Teile 1, 3, u. 4 abgelegt zu haben!! Lediglich d. Teil 2 (Fachtheoretischer Teil) wird angerechnet! Das ist bei allen anderen Techikern z.B. Maschinenbautechniker nicht anders! Der Handwerksmeister hat zudem mit abgeschlossener Meisterprüfung die Fachhochschulzugangsberchtigung (wegen der Mathe.-/Physik.-/ Chemie.-/ u.a. Ausbildungstiefe) welche der staal. gepr. Techniker Zusatzfächer belegen muß (u.a. Mathe) um d. Fachhochschulreife zu erlangen!! Ich habe meinen staatl. geprüften techniker Fachrichtung Maschinenbau 10 Jahre nach meinem Kfz.-Techniker Meister gemacht und kann mit Fug u. Recht sagen das der techniker im Vegleich zum Meister absulut locker war!!

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