Kommt auf die Summe an. Ich zitiere:

"In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam (ex tunc),
wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt,
die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder
mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem
Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht)
überlassen worden sind (sogenannter beschränkter Generalkonsens)"

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Eine ehrliche Entschuldigung hat noch niemandem geschadet!

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