Hallo Jaqueline,
also erstmal ist es so, dass du dich wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung zwar ans Jugendamt wenden kannst, es ist hier aber die Frage ob das Sinn macht. Zum einen ist ja höchstens eine latente Kindeswohlgefährdung erkennbar (auf Dauer ist es für die Kinder schädlich keinen Kontakt zu haben), bei der das Jugendamt wenig tun kann, ohne dass die Eltern mitarbeiten. Zum anderen wäre ja relativ schnell klar, wer meldet. Besser wäre es, wenn der Kindes Vater mit der Mutter versucht z. B. bei einer Beratungsstelle zu reden und versucht, eine Einigung zu erzielen. Funktioniert auch das nicht, kann über das Familiengericht ein Antrag auf Umgang gestellt werden. Dann werden die Kinder einzeln gehört und erhalten eine eigene Verfahrenspflegerin (Anwältin des Kindes).
Ich hoffe,dass die Situation sich irgendwie gut lösen lässt!