Wie wird die Praktikumsvergütung einer Minderjährigen auf den Unterhalt angerechnet?

Meine Tochter (17 Jahre) fängt nach den Sommerferien eine Fachoberschule an. Dabei muss sie im 1. Schuljahr (11. Klasse) ein Pflichpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum dauert das komplette Schuljahr. Sie geht während der Schulzeit 3 Tage arbeiten und 2 Tage zur Schule, während der Ferien arbeitet sie jeden Tag, hat aber auch die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Für dieses Praktikum bekommt sie eine monatliche Vergütung von €240,00 - auf die sie sich auch schon total freut, da sie ab September mit Ihrem Führerschein anfangen will und mich mit diesem Geld beim bezahlen des Führerscheines unterstützen möchte.

Ich bin seit vielen Jahren geschieden und bekomme meinen Unterhalt für meine beide Kinder (ihr Bruder wird jetzt 15) über das Jugendamt, da mein Ex-Mann im Ausland lebt (lange Geschichte). Jetzt muss ich der Beistandschaft des Jugendamtes melden, dass meine Tochter weiter die Schule besucht und auch, dass sie ein Pflichtpraktikum macht und dafür auch noch (ist ja auch nicht selbstverständlich) eine Vergütung bekommt. Die meisten Praktikanten bekommen während diesem Pflichtpraktikum für die FOS einen feuchten Händedruck als Dankeschön. Geld ist hier nicht selbstverständlich.

Kann mir diese Praktikumsvergütung nun auf Ihren Unterhalt angerechnet werden? Ich bekomme im Höchstfall €330 Unterhalt jeden Monat. Ich verdiene ok, aber das extra Geld wäre schon toll, da sie sich damit vieles selbst finanzieren könnte. Und auch noch ein nettes Taschengeld hätte.

Bevor ich das Jugendamt involviere hätte ich gerne erst mal gewusst, wo ich stehe.

Schule, Unterhalt, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Ausbildung und Studium
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