Antwort
NIEMAND muss sich von seinem Hund trennen, nur weil er die Sachkundeprüfung/Hundeführerschein nicht auf Anhieb bestanden hat. (Ich hoffe das zwinkernde Auge übersehen zu haben.)
Wer bei der Theorieprüfung durchfällt, darf sie beliebig oft wiederholen, muss allerdings jedesmal wieder die Prüfungsgebühr entrichten.
Das gleiche gilt für die praktische Prüfung, die man innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung ablegen muss.
Wenn man sich auf die Theorieprüfung vorbereitet, vielleicht sogar einen Kurs in einer Hundeschule besucht und die Fragen gründlich durchliest (oft wird mit doppelter Verneinung gearbeitet), hat eine gute Chance, die Fragen richtig zu beantworten. Also nicht nervös machen lassen!