Unglaublich....
Mal kurz zum Thema WaffenSCHEIN:
Dieser berechtigt eine Schusswaffe zu Verteidigungszwecken in der Öffentlichkeit zu führen. Erteilt wird er Personen, wie z. Bsp. Personenschützern etc.
Ein Waffenschein hat rein garnichts mit einem Katana zu tun. Aber sowas von garnichts....
Nicht einmal eine Waffenbesitzkarte ist zum kaufen eines solchen Schwertes nötig, diese bezieht sich ebenfalls auf Schusswaffen.
Ein Schwert jeglicher Art darf nach Paragraph 42a Waffengesetz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gekauft und besessen werden. Ob scharf oder stumpf spielt dabei keine Rolle.
Lediglich das führen in der Öffentlichkeit ist verboten und ein Verstoß gegen das WaffG. So ist das Schwert, sollte es transportiert werden müssen, in einem abschließbaren Behältnis aufzubewahren und somit ein direkter Zugriff auf diese Hiebwaffe verwehrt bleiben.
Der Besitz zuhause ist absolut legal.
Es ist unglaublich wie viele Idioten bei dem kleinsten Ton direkt mit dem Wort Waffenschein um sich werfen.
Diesen Schein haben nur ausgewählte Personen, um wie gesagt eine Schusswaffe griffbereit bei sich zu führen.