Eine allgemeine Antwort auf die Frage gibt es nicht: es richtet sich zum einen nach dem Verband, der die Sportordnung erlässt und häufig, ob es um Leistungs- oder Breitensportklassen geht.

Eines Vorweg, was in einer vorhergehenden Antwort genannt wurde: ein Bezug von Chromosomenaustattung eines Menschen (XX, XY, XXY, XYY, XXYY, usw.) gibt es meines Wissens nicht in den Sportordnungen. Wenn wird auf die primären Geschlechtsmerkmale abgestellt, wie sie bei der Geburt festgestellt wurden. Hier wird dann vom "bei Geburt zugewiesenem Geschlecht" gesprochen.

In einzelnen Sportordnung ist mindestens seit 2013 geregelt, dass Menschen in der Gruppe starten, derer sie sich zugehörig fühlen, unabhängig davon, ob eine Geschlechtsangleichung stattgefunden hat.

Im Leistungssport gibt es Regeln, die nach dem Testosteronspiegel Menschen für Frauenwettbewerbe zulassen. Dies führte bereits zu der Stilblüte, dass eine Person mit dem bei der Geburt zugewiesenem weiblichen Geschlecht nur nach einer testosteronspiegelsenkenden Therapie für Frauenwettbewerbe zugelassen wurde.

In einzelnen Verbänden gibt es zudem Regelungen, nach denen sich Personen mit dem Eintrag "divers" im Personenstandsregister die Staffel aussuchen können, in der sie starten wollen. In anderen Verbänden ist dies auf non-binäre Personen ausgeweitet.

Fazit:
Es ist nicht einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den Sportordnungen des jeweiligen Verbands. Diese Sportordnungen werden zudem regelmäßig überprüft und angepasst.

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