Moin.
Ich habe eine Theoretische Frage. Ein Freund von mir ist Cop und wir sind da 2 verschiedener Auffassungen.
Fall: Fahrer A fährt zu schnell auf der Autobahn und wird rausgezogen von der Polizei. Diese überprüft das Kennzeichen und bemerkt, dass dies kein Versicherungsschutz hat.
Meine Herangehensweise wäre jetzt eine EVB schnellstmöglich online zu beschaffen und sie Digital dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Dies geht innerhalb von nicht mal 10 Minuten wenn man weiss wie und schon ist das Fahrzeug faktisch wieder versichert. Und damit dürfte es auch nicht entstempelt werden weil es ja dann einen aktiven Versicherungsschutz hat.
Die Auffassung meines Freundes ist, dass es faktisch zwar richtig sei, dass der Schutz dann wieder vorliegt - jedoch wäre das Entstempeln das erste, was getan werden würde. Somit würde gar keine Zeit vorliegen um das zu machen - und der Versicherungsschutz muss auch eingetragen sein beim KBA, also die abgesendet Mail zb. Würde nicht reichen, obwohl der Schutz zu sofort gilt.
Aus meiner Sicht ein schwieriges Thema und durchaus nicht eindeutig rechtlich, wenn man das vor Gericht bringen würde.
Wie seht ihr das?
Mfg