Da sie weder Augenlieder noch eine Nickhaut haben, da ihre Augen aber im Wasser sowieso vor dem Austrocknen bewahrt sind, ist dies auch nicht nötig. Sie schlafen auch mit Augen offen.
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Ja, rein rechtlich darf er Ihnen das halten eines Hundes in 'seinem Gebäude' verbieten. Ich würde Ihnen raten das Sie sich mit dem Vermieter zusammensetzen und das ganze ruhig besprechen, sollte das nichts nützen gibt es noch den Mieterschutzbund.
LG
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Hmm du hast Recht, Sex oder die Jungfräulichkeit haben keine Bedeutung mehr. Heute sind viele mit 14 schon keine Jungfrauen mehr. Aber ich sehe das so- sei stolz drauf, sind eh fast alle mit 19 keine Jungfrauen mehr :)