Ich arbeite seit einem Jahr in einer betreuten Wohngruppe. Die meisten Wohngruppen arbeiten nach dem Konzept der Rückführung in die Familie. Solltest das Kind (oder wer anders) es dem Jugendamt melden, kann es durchaus passieren dass, das Kind in Obhut genommen wird. Dies wird ausführlich geprüft und sollte auch von einem Arzt nachgewiesen werden. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, kommt das Kind/ derJugendliche wahrscheinlich erstmal in eine Wohngruppe bis alles geklärt ist. Bleibt die Einschätzung der Gefährdung bestehen, bleibt das Kind für unbestimmte Zeit dort. Entweder wird ein gesetzlicher Vormund bestimmt oder die Eltern behalten das Sorgerecht, je nach Schwere des Falles.
Oft darf der Kontakt zu den Eltern gehalten werden, denn Ziel ist es, dass sich die Situation Zuhause verbessert und das Kind irgendwann nach Hause zurückkehren kann.
Einige bleiben jedoch bis zu ihrem 18. Lebensjahr dort wohnen. Wann das Kind nach Hause zurück kehren kann, entscheidet das Jugendamt und/oder ein gerichtlicher Beschluss.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir alles Gute falls das nicht nur eine Frage war, die nicht nur aus reinem Interesse gestellt wurde.

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