Als Erstes: Die Brille benötigen Sie definitiv.

An Deiner Stelle würde ich erstmal mit dem Fahrlehrer sprechen und das / die Probleme offenlegen, denn ehrlich währt am Längsten.

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Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate, hat der Beschäftigte einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung. Genaueres ist in §5 Bundesurlaubsgesetz nachzulesen.

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