Dass du ihn, NACHDEM er bereits auf deinen Freund eingeschlagen hat, weggeschlagen hast, ist für sein vorangehendes verhalten irrelevant und sollte den gegnerischen Anwalt nicht kümmern. Es ist, wie bereits erwähnt, Nothilfe. Die ist nicht strafbar. Wahrscheinlich wird es gar nicht dazu kommen, dass du dazu was sagen musst. Wenn du nochmal alles schildern sollst, dann erwähne es. Keine Sorge, da passiert dir nichts!
Hat dieser Minderjährige denn vor nicht zu bezahlen oder was? Wenn alles glatt über die Bühne läuft und die Eltern nicht widersprechen und außerdem gezahlt wird, liegt hier absolut kein Betrug vor. Willst du wissen, was es strafrechtlich für dich bedeutet oder zivilrechtlich? Strafrechtlich ist man erst ab 14 strafmündig, das stimmt. Aber zivilrechtlich bist du bereits ab 7 beschränkt geschäftsfähig. Dann darfst du auch Verträge abschließen und somit auch Kaufverträge. Allerdings müssten die Eltern das Geschäft genehmigen. Anders ist es, wenn das von dem Taschengeld bezahlt wird, also z.B. bekommt ein 10 Jähriger 5 Euro im Monat, dann darf er auch ohne Genehmigung für 5 Euro Süßigkeiten kaufen. Auch wenn man etwas abschließt, dass nur rechtlich vorteilhaft ist, benötigt man keine Einwilligung oder Genehmigung z.B. wenn man etwas geschenkt bekommt (Schenkungsvertrag ist auch ein Vertrag und somit ein Rechtsgeschäft). Sollte derjenige nicht bezahlen, kann der Gegenstand allerdings zurückgefordert werden (§812) egal ob minder- oder volljährig.
- Schuldlos ist derjenige sicher nicht. das ist nur der Fall, wenn man ein Kind, geisteskrank o.ä. ist.
- Allerdings wäre es möglich, dass ohne Vorsatz gehandelt wurde, dass heißt, dass man ohne Wissen und Wollen gehandelt hat.
- Außerdem reichen die Infos nicht aus, um zu sagen, mit welchem Strafmaß du rechnen musst. Ist das Verfahren schon eröffnet worden? Wurde schon verhandelt? usw. Also für mehr Infos brauch ich auch mehr Infos. Mit 5 Jahren musst du allerdings nicht rechnen. Das ist Höchststrafe und dazu müsstest du ein bisschen mehr angestellt haben. Es wird wohl auf Geldstrafe und allerhöchstens auf Bewährung hinauslaufen.
Widerrufsbelehrung
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."
Du hast immer ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, hier haben die es sogar nochmal reingeschrieben. Wenn du die nicht erreichst, musst du einfach nur die Ware zurückschicken.
Kannst du auf jeden Fall reklamieren. Ein halbes Jahr lang liegt die Beweislast bei denen. Die müssen beweisen, dass du am Mangel schuld warst und der nicht schon bei Übergabe vorlag. können die im Normalfall nicht. Es ist außerdem ein erheblicher Mangel, weil Jacke ohne Knopf nicht die gleiche Funktion erfüllen kann wie ohne (kann nicht geschlossen werden). Du kannst nach §§439 Abs.I BGB neue Ware verlangen bzw. deinen Mantel repariert (du hast die Wahl, ist gesetzlich, lass dich nicht verarschen) oder Wertminderung verlangen nach §441 BGB, dann bekommst du etwas Geld zurück!
Dass sie getragen sind, ist bei einer Reklamation völlig egal. Innerhalb eines halben Jahres kannst du reklamieren (wenn ein Mangel vorliegt, nicht zu verwechseln mit Umrtausch) ohne beweisen zu müssen, dass du am Mangel nicht schuld bist (Sofern es sich um einen normalen Verbrauchsgüterkauf handelt, also du privat im Laden gekauft hast). Auch ohne Kassenbon ist das möglich, wenn du beweisen kannst, dass es nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt (Zeugen beim Kauf oder Ware gab es vor über einem halben Jahr nicht usw.). Des Weiteren gibt es insbesondere bei Markenschuhen manchmal noch eine Garantie, die dann länger hält als ein halbes Jahr, weiß aber natürlich nicht wie das bei deinen Schuhen ist und das ist ohne Kassenbon schwer nachzuweisen. Ich hoffe ich konnte helfen.
Also du solltest die Jacke reklamieren. Ich gehe davon aus, dass die Jacke ein wasserabweisendes Obermaterial hat?! Außerdem kommt es natürlich auf das Wetter an. Bei einem sehr starken Regenschauer und langer Zeit im Regen kann auch eine teure Daunenjacke nicht standhalten. So wie du das aber beschreibst, hört sich das für mich nach einem Mangel an. Kannst sogar ohne Kassenbon reklamieren, wenn du einen Zeugen hast. Reklamationen sind ein halbes Jahr lang unproblematisch!
Egal was für ein Laden, Reklamation geht. Bräuchtest einen Zeugen, der beim Kauf dabei war.
Hallo,
ich weiß leider auch nicht, was die mit neuwertig meinen. Du kannst NEUE Ware verlangen oder dein altes repariert. Die Reparatur ist aber nur möglich, solang die Kosten zumutbar sind. Ein Totalschaden würde also nicht repariert aber du hättest dann einen Anspruch auf ein NEUES Gerät. Wenn du willst kannst du denen ein paar §§ um die Ohren hauen. Neues Gerät gibts nach §§ 439 Abs. I 2. Alt., 437, Reparatur nach §§ 439 Abs. I 1. Alt. Geld zurück gibst auch, weil du dennen ja schonmal die Möglichkeit gegeben hast, den Fehler endgültig zu beseitigen. Kannst also zurücktreten. Dann sagts du: hiermit erkläre ich den Rücktritt vom Vertrag. Dann kriegst du dein Geld und die bekommen ihre ps zurück. Ich hoffe ich konnte helfen.
Aber er hat ein Recht der zweiten Andienung, das heißt Geld zurück gibts erst, wenn die nächste Ware wieder mangelhaft ist.
Nein, du hast einen Anspruch auf eine neue Hose, wenn du das willst. Die behaupten nur immer das wär nicht so! (§§ 437 Nr.1, 439 Abs. I Alt.2 BGB)
Der Verkäufer hat grundsätzlich ein Recht zur zweiten Andienung. Das hat er wahrgenommen, als er die Schere überarbeiten lassen hat, hättest übrigens auch einfach eine neue fordern können. Jetzt kannst du vom Vertrag zurücktreten, zumindest wenn seit der Überarbeitung noch keine 6 Monate vergangen sind (ich glaube aber das ist der Fall). Ansonsten müsste es über die 6 Monate hinausgehen, wenn der Verkäufer eine zusätzliche Garantie gegeben hat. Durch den Rücktritt, ist der Verkäufer verpflichtet dir das Geld zurückzugeben, du musst die Schere zurückgeben. Hoffe ich konnte helfen.
Ich bin vielleicht etwas spät dran aber da wurde ziemlich viel Mist geschrieben. Ich fasse zusammen (nach deutschem Recht): Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um eine REKLAMATION oder einen UMTAUSCH handelt. Ein Mangel (dazu gehört auch ein starkes Ausweiten der Kleidung) ist über eine Reklamation zu beseitigen. Danach darf der Kunde das Stück zurückgeben und erhält mangelfreie Ware. Sollte diese erneut mangelhaft sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Dass man keine Schuld an dem Mangel hat, muss man erst nach Ablauf eines halben Jahres beweisen, davor gilt Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss bei Verbraucherverträgen beweisen, dass der Käufer den Mangel verursacht hat. Das ist praktisch (fast) nicht möglich. Also Hose reklamieren. Ein Umtausch ist nur bei ungetragener Ware möglich und nur wenn der Verkäufer das Recht einräumt. Gesetzlich hat man das Recht nur unter bestimmten Bedingungen (Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte).