Dass sie getragen sind, ist bei einer Reklamation völlig egal. Innerhalb eines halben Jahres kannst du reklamieren (wenn ein Mangel vorliegt, nicht zu verwechseln mit Umrtausch) ohne beweisen zu müssen, dass du am Mangel nicht schuld bist (Sofern es sich um einen normalen Verbrauchsgüterkauf handelt, also du privat im Laden gekauft hast). Auch ohne Kassenbon ist das möglich, wenn du beweisen kannst, dass es nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt (Zeugen beim Kauf oder Ware gab es vor über einem halben Jahr nicht usw.). Des Weiteren gibt es insbesondere bei Markenschuhen manchmal noch eine Garantie, die dann länger hält als ein halbes Jahr, weiß aber natürlich nicht wie das bei deinen Schuhen ist und das ist ohne Kassenbon schwer nachzuweisen. Ich hoffe ich konnte helfen.

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Also du solltest die Jacke reklamieren. Ich gehe davon aus, dass die Jacke ein wasserabweisendes Obermaterial hat?! Außerdem kommt es natürlich auf das Wetter an. Bei einem sehr starken Regenschauer und langer Zeit im Regen kann auch eine teure Daunenjacke nicht standhalten. So wie du das aber beschreibst, hört sich das für mich nach einem Mangel an. Kannst sogar ohne Kassenbon reklamieren, wenn du einen Zeugen hast. Reklamationen sind ein halbes Jahr lang unproblematisch!

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Aber er hat ein Recht der zweiten Andienung, das heißt Geld zurück gibts erst, wenn die nächste Ware wieder mangelhaft ist.

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Nein, du hast einen Anspruch auf eine neue Hose, wenn du das willst. Die behaupten nur immer das wär nicht so! (§§ 437 Nr.1, 439 Abs. I Alt.2 BGB)

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Ich bin vielleicht etwas spät dran aber da wurde ziemlich viel Mist geschrieben. Ich fasse zusammen (nach deutschem Recht): Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um eine REKLAMATION oder einen UMTAUSCH handelt. Ein Mangel (dazu gehört auch ein starkes Ausweiten der Kleidung) ist über eine Reklamation zu beseitigen. Danach darf der Kunde das Stück zurückgeben und erhält mangelfreie Ware. Sollte diese erneut mangelhaft sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Dass man keine Schuld an dem Mangel hat, muss man erst nach Ablauf eines halben Jahres beweisen, davor gilt Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss bei Verbraucherverträgen beweisen, dass der Käufer den Mangel verursacht hat. Das ist praktisch (fast) nicht möglich. Also Hose reklamieren. Ein Umtausch ist nur bei ungetragener Ware möglich und nur wenn der Verkäufer das Recht einräumt. Gesetzlich hat man das Recht nur unter bestimmten Bedingungen (Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte).

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