Lies in am besten durch sonst verbringst du viel zu viele Gedanken damit ob du ihn nun liest oder nicht, tu es einfach!
- Markierer sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes (§ 2, Abs. 4, i.V.m. Anlage 2, Unterabnschnitt 2, Abs. 1.1)
Paintball wird mit Markierern gespielt. Diese sind zwar nicht erlaubnispflichtig, man braucht dafür also keine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein. Sie dürfen aber erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr benutzt werden, weil ihre Mündungsenergie mehr als 0,5 Joule beträgt. Nicht erlaubnispflichtige Waffen dürfen dabei eine maximale Mündungsenergie von 7, 5 Joule erreichen. Dies entspricht etwa 214 - 217 FPS (Feeds per second) in Abhängigkeit vom Gewicht des Paintballs.
Die Mündungsenergie läßt sich wiefolgt berechnen:
E = 1/2 * m * v²
m=Masse in Kilogramm v=Geschwindigkeit 1 Meter vor dem Lauf in m/s - Umrechnung von Fuss in Meter: 1 Fuss sind 0.30479 Meter
Beispiel für 214 FPS:
E = 1/2 * 0,0036 Kg (Gewicht eines Paintballs) * 64,2m/s ² E= 7,4189 Joule
Außerdem muss jeder Markierer einen Zulassungsstempel, das sogenannte "F" in einem Fünfeck und eine Seriennummer haben.
Auch wenn sie erlaubnisfrei sind, dürfen sie nicht mitgeführt, also in zusammen gebautem Zustand und zugriffsbereit geführt werden. Das Führen und Benutzen des Markierers ist nur innerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume oder innerhalb eines befriedeten Geländes und mit Zustimmung des Eigentümers dieses Geländes erlaubt. Befriedet heisst hier, dass das Gelände nicht von außen einsehbar ist und die Farbkugeln das Gelände nicht verlassen können. Der Transport darf nur in demontiertem Zustand, nicht zugriffsbereit sowie nicht sichtbar in einem verschlossenen Behältnis vorgenommen werden. Ein Faktor für die störungsfreie Verwendung des Markierers selbst auf einem befriedeten Gelände ist die Geräuschemission und das massive Aufkommen an Besuchern, was sich u.U. in einer nicht akzeptablen Form auf die Umgebung auswirken kann (Wohngebiete oder ähnliches).
Tritt ein solcher Umstand ein, können sich die Behörden z.B. hier in NRW auf den § 14 OBG (Ordnungsbehördengesetz) NW, die so genannte ordnungsbehördliche Generalklausel berufen, um das Paintball spielen unter Androhung von Strafe zu untersagen. Sie besagt, dass von den Behörden die notwendigen Maßnahmen vollzogen werden können, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das Eingreifen der Behörden erfordert zugleich aber auch immer das konkrete Vorliegen einer solchen Gefahr.
"Offentliche Sicherheit" und "öffentliche Ordnung" schützen jedoch zwei verschieden Rechtsgüter. Ersteres soll gefährdet sein, wenn die Rechtsordnung an sich oder subjektive Rechtsgüter einzelner Personen (also Leib, Leben, Freiheit, Eigentum oder Ehre) verletzt werden und der Bestand des Staates und seine Einrichtungen angegriffen werden. Nunja... Solange Paintballer also nicht auf Passanten losgehen oder den Bestand des Staates und seine Einrichtungen angreifen, was an sich schon durch andere gesetzliche Regelungen sanktioniert werden kann, reicht die Heranziehung der "öffentlichen Sicherheit" nicht aus, um Paintball zu reglementieren.
Die öffentliche Ordnung definiert sich dagegen als die "Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird." Diese Definition bereitet aber der Rechtsprechung seit vielen Jahren einige Probleme, weil "eine kulturell, religiös und ethisch nach ihrer Tradition pluralistische demokrarische Gesellschaft es nicht zulassen könne, daß eine Mehrheit den Minderheiten ihre sozialethischen Auffassungen außerhalb verfassungsmäßig beschlossener Gesetze aufzwinge." ( so stellvertretend für viele: Störmer, in: Renaissance der öffentlichen Ordnung?, 1997) Der Staat müsse daher auf die behördliche bzw. polizeiliche Durchsetzung solcher Mehrheitsauffassungen verzichten. (zitiert aus: RA Zeisig, Ordnungsrechtliche Einordnung von Paintball, besucht auf http://www.paint-baller.de/index.php?parent=35&idcat=51&subidcat=51&lang=1, zuletzt am 25.05.2008 - übrigens im Ganzen sehr lesenswert!).
Im Klartext: Paintball sollte niemand verbieten können, solange die Paintballer damit keinen anderen stören oder seine Rechtsgüter verletzen. Für uns heißt das: regelkonformes, also gesetzmäßiges und verantwortungsbewußtes Umgehen mit dem Markierer, sowohl auf als auch außerhalb des Feldes! Der Markierer ist eine Waffe!
Bis du 18 bist.
Wenn du Politisch oder wie auch immer Vrfolgt wirst und du das Beweisen kannst wird dir dass auch sicher gelingen.
http://forum.digitalfernsehen.de/forum/small-talk/240842-deutsche-familie-erhaelt-asyl-amerika.html
Wenns nicht in der schulordnung steht ist es auch nicht verboten.
p.s.: was für geistig kranke Lehrer hast denn du?
Nein darf er nicht, genaueres findest du hier: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/taschenkontrolle-in-der-schule-duerfen-lehrer-die-taschenden-ranzen-durchsuchen.html
Eine kollektive Bestrafung ist nicht erlaubt, sprich: So leid mir die Frau auch tut, DAS DARF SIE NICHT
kommt auf die klassenstufe an!
Du musst bezahlen, weil die Typen Geld verdienen wollen.
Die frage wurde gelöscht da sie nicht um rat fragt, durch eine umformulierung der frege könntest du das verhindern.
Dafür müsstest du eine zusätzliche software installieren.
Ich weiß das es gesetzlich verboten ist, und man sollte es echt nicht anwenden aber manchmal muss es einfach sein. Aber gegen ''schläge'' höchstens mal anstupsen oder eine kleine ohrfeige.
Man braucht keine volljährige begleitperson da in diesme fall die lehrer bzw. veranstalter die aufsichtspflicht übernehmen.
LOL Alles aus dem Internet kopiert! http://www.yopi.de/rev/131251 Du glaubst nicht ernsthaft das dein Lehrer dir das abkauft! Stand 2003 da wird sich wohl einiges verändert haben. Mach deine Referate nächstes mal Lieber selber!
''Warmschreiben'' ist eine subjektive empfindung, das ist ja so als würde ich sagen( nur als beispiel): du liebst deine freundin nicht weil du keinen sex mit ihr hast! Liebe ist genauso wenig zu definieren wie warmschreiben es sei denn er macht genauere angaben über die anzahl der wörter etc. manche schreiben in 10min. halt nur ein paar wörter, andere mehr. Desweiteren entscheidet die schulkonferenz über einen verweis. Also solange nicht alle deiner Lehrer ungeklärte Probleme mit sich selbst haben oder bekifft in die schule kommen hast du nichts zu befürchten.
1.Der direktor darf das Handy solange behalten wie es den Unterricht bzw. den Schulfrieden stört :D Eine Prophylaktische Maßnahme ist nicht rechtens, das heißt er kann kein generelles verbot vehängen. Das mitführen des handys ist dir durch das allgemeine Persöhnlichkeitsrecht erlaubt, welches auch nicht durch die Haus bzw. Schulordnung eingeschränkt werden darf. 2.Nein: BGB §985 -Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Außerdem steht die strafe nicht im verhältnis zur begangenen tat. 3.siehe erstens 4. Ja das recht auf die herausgabe deines eigentums darf von dem besitzer nicht eingeschränkt werden. 5.ja es ist dein eigentum. Die vollständige verfügungsgewalt erhäst du jedoch erst mit 18, die eingeschränkte erst mit 14.
Der eigentümer ist der dem der gegenstand gehört. Der besitzer ist derjenige der den gegenstand hat.
Ich hoffe ich habe dir geholfen.
p.s. bitte regt euch ncht über meine rechtschreibung auf, ich weiß das sie ''scheiße'' ist.
Das er dir das Handy weggenommen hat ist ein schwerer Eingriff in deine Privatsphäre da du das Handy z.b. Brauchst um deine Eltern anzurufen wenn sie dich abholen sollen etc. Ansonsten solltest du dich mehr anstrengen. Ich bin auch der Meinung das sich manche Lehrer echt viel zu viel erlauben und keine Ahnung von unseren schätzenswerten Gesetzen haben!
Da deine Tochter den sinn des Wortes noch nicht versteht kann man sie dafür nicht bestrafen. Sie ist sozusagen nicht verantwortlich für ihre tat!
Eigene erfahrung
Ja ab 21 in manchen bundesländern auch schon ab 18 haben die eltern kein recht mehr darauf die noten etc. ihres kindes zu erfahren.
Es gibt aber ausnahmefälle, wie z.b. wenn du noch bei ihnen wohnst unterhalt bekommst etc.