Hallo allerseits,

ich habe mich schon gefühlt überall zu diesem Thema belesen, Videos geschaut etc., fühle mich aber immer noch nicht sicher genug.

Ich habe Oktober 2021 mein Gewerbe (Online Verkauf) angemeldet und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Der Umsatz im letzten Jahr betrug insgesamt unter 500 Euro, damit unterliege ich auch in diesem Kalenderjahr der Kleinerunternehmerregelung. Da ich viel mit meiner Gesundheit zu kämpfen hatte/teils habe und noch nicht als voll arbeitsfähig eingestuft werden kann, unterstützt mich das Amt mit Alg2 und meine psychosoziale Betreuung mich gelegentlich im Alltag. Sie wissen über mein Kleingewerbe Bescheid und unterstützen mich wo es geht.

Mein Ziel ist es so bald wie möglich genug Umsatz zu erzielen um davon selbstständig leben zu können. Seit Mitte Januar läuft es besser als gedacht und ich habe innerhalb von zwei Wochen einen Umsatz von ca. 600 Euro gemacht. Die 600 Euro habe ich direkt wieder in neue Produkte für meinen Shop investiert und so ist das auch für die nächsten Monate geplant, alles in neue Produkte, eine größere Auswahl und Werbungskosten zu stecken, um so wieder mehr Einnahmen zu erzielen und mehr Menschen zu erreichen. Ich möchte so spätestens ab 2023 von meiner Arbeit leben können.

Meine Angst ist jetzt aber, dass dies unter Liebhaberei verstanden werden könnte, da ich ja erstmal keinen Gewinn einnehme, da alles Geld wieder in das Geschäft fließt. Ich habe monatlich aber auch nicht mehr Geld als sonst für mich. Im Gegenteil.. 😅

Eine weitere Frage ist, was wäre, wenn ich schon im Laufe diesen Jahres über die 50 Tausend Euro Grenze kommen würde, wäre ich dann dazu verpflichtet die gesamte Umsatzsteuer seit Januar 2022 nach zu zahlen?

Ich bin dankbar für jede seriöse Antwort!