Wie schon oben erwähnt, wird eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten solch eines Rechtsprozesses nicht aufkommen. Zum einen zahlen Rechtsschutzversicherungen nur dann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat (und das kann man hier anzweifeln), und zum anderen ist der Rechtsschutzfall ja schon vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten (denn Du bekommst ja schon Gebührenbescheide von der GEZ). Solltest Du dennoch eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen, dann rate ich Dir, Dich eingehend über die unterschiedlichen Produkte zu informieren. Stiftung Warentest bietet dafür gute Vergleiche an, die Du z.B. bei test.de oder bei http://www.rechtsschutzversicherungentest.de abrufen kannst.

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laut http://www.securvita.de/securvita-aktuell/erneut-deutschlands-beste-krankenkasse.html sind sie der Testsieger unter den gesetzlichen Krankenkassen, also zu empfehlen

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Ein Heckscheibenwischer ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

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Wie oben schon erwähnt, ist es unwichtig, ob ein oder zwei Fahrräder gestohlen wurden, da es nur ein Schadenereignis (ein einziger Diebstahl) gibt. Somit ist die Versicherung auch nur verpflichtet die festgelegte Schadenssumme von 1% der Versicherungssumme zu zahlen.

Wie SteHa1983 würde ich Dir aber auf jeden Fall empfehlen mal in einem freundlich bittendem Brief Deinen Versicherer darauf hinzuweisen, dass ja nicht nachgewiesen werden kann, dass die Räder zeitgleich und von der gleichen Person gestohlen wurden. Wenn Du dann auch noch vielleicht eine Rechtsschutzversicherung hast, und glaubhaft darlegst, dass Du im Zweifelsfalle vor Gericht ziehen würdest, dann geben aus meiner Erfahrung viele Versicherer nach. Der Extra-Aufwand und die Kosten, die Du erzeugen würdest, sind es vielen Versicherern einfach nicht wert, so dass sie dann aus Kulanz doch noch für beide Fahrräder zahlen.

Für die Zukunft solltest Du aber auf jeden Fall Deinen Versicherungsschutz erhöhen. Die Versicherungssumme bezieht sich i.d.R. immer auf alle Fahrräder im Haushalt, und gilt nur bei ganz wenigen (sehr teuren) Tarifen pro Fahrrad. Informiere Dich doch mal im Internet (z.B. bei http://hausratversicherungentest.de), und rede dann mal mit einem Makler hierzu.

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ich würde erstmal einen unabhängigen Vergleich machen wie z.B. auf http://krankenversicherungenprivat.com/ und dann notfalls zu einem Makler gehen, zumindestens hast du dann aber schon Vorwissen und kannst den meisten Unsinn filtern den er dir erzählt. Unbedingt auch auf die Vergleichsergebnisse hinweisen, sonst dreht er dir den Tarif mit der höchsten Provision für ihn an. Ganz wichtig: nicht jeder Makler kann jeden Tarif anbieten d.h. es kann sogar sein, dass Online über einen Makler abschliessen günstiger ist als offline

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So wie es da steht ist "name" nicht als Variable definiert.

var name = $(this).attr('id');

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In der Praxis ist es ohnehin so, dass Dein Chef Dich erst einmal schriftlich abmahnen muss, und nicht sofort kündigen kann. Erst wenn Du nach einer schriftlichen Abmahnung Dich weiterhin auf Facebook unanständig verhalten würdest könnte man Dir u.U. eine rechtmäßige Kündigung aussprechen.

Würde man Dich kündigen, ohne dass Du vorher eine Abmahnung erhalten hast, könntest Du mit 99% Sicherheit dagegen vor dem Arbeitsgericht klagen.

Einzige Ausnahme: Beleidigst Du Deinen Chef oder die Firma auf Facebook, dann könnte man Dir auch sofort kündigen.

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Du musst eine eigene Dokumentenvorlage erstellen. Schau doch mal hier: http://office.microsoft.com/de-de/word-help/erstellen-einer-neuen-dokumentvorlage-HA010030754.aspx#BM2

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Wenn Du nicht gerade nach Mitte oder Prenzlauer Berg ziehen willst, dann kannst Du mit 1250 Euro schon ganz gut zurecht kommen. Gerade in den Bezirken ein wenig außerhalb gibt es noch günstige Mietpreise.

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einfach etwas finden was dir Selbstbewusstsein gibt, das wird dich wieder auf die Gewinnerstraße mit viel Selbstbewusstsein bringen!

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