Wie schon jemand schrieb: 30 cm dürften zu viel sein, da dann wahrscheinlich ins sogenannte "alte" Holz geschnitten wird - dann sieht es häßlich aus und es wächst auch nichts mehr grünes nach. Generell kann man immer schneiden - bis auf die Brutschutzzeit - Thujen verübeln es einem nicht. Ich mache es aus Liebe immer manuell, Spitze für Spitze schneide ich "den Mittelkern" raus. Danach sieht man kaum Schnittstellen, nichts wird braun. Leider verlangte mein Verein einen radikalen Seitenschnitt - alles ist nun braun und verdörrt. Habe das mit wildem Wein kaschiert....

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20 Jahre alte Hecke zum Nachbarn, was ist zu tun, da es einen neuen Nachbar gibt

Zu unserem direkten Nachbargrundstück steht eine hohe Tannenhecke, gepflanzt vor ca. 20-25 Jahren nahe der Grenze mit Zustimmung und Mitnutzung des Besitzers als natürliche Grenzmarkierung. Nun wurde das Grundstück, daß 4 Jahre nicht mehr bewohnt wurde, verkauft, der alte Hausbestand abgerissen und ein neues Haus gebaut. Die Hecke sieht auf unserer Seite gut und prächtig aus, auf der Seite des Nachbars ist sie nicht mehr so ansehnlich, teilweise licht. Sie wurde von dort irgendwann nicht mehr gepflegt und hat auch unter der Bebauung von der anderen Seite her gelitten, da das abgerissene Haus viel zu nah an der Grenze stand. Da die Hecke für unseren Nachbarn nicht so sonderlich schön anzusehen ist, erwartet er, daß wir sie entfernen. Einen Zaun gibt es nicht. Sollten wir sie nicht entfernen, so erwartet er zumindest einen Rückschnitt auf unsere Grenze, was ich ja nachvollziehen kann, da sie schon rüber ragt. Schneiden wir sie jedoch so zurück, wird sie zwangsläufig eingehen. In der Höhe ist ein Zurückschneiden kein Thema und auch die Breite kann angepaßt werden.

Meine Frage: gibt es für so eine alte, vom Vorbesitzer ja geduldete und mitgenutzte Hecke einen Bestandsschutz? Die Hecke steht zum großen Teil auf der grenze oder auf unserem Grundstück. Nur die Optik kann doch kein Argument sein sie zu entfernen. Wir wären auch bereit unserem Nachbarn zu gestatten, die Hecke zu entfernen, wenn anschließend wieder ein blickdichter Sichtschutz gesetzt wird. Die Frage ist natürlich, wer trägt die Kosten?

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Bzgl. Bestandsschutz würde ich mich bei NABU etc. erkundigen. Immerhin "wohnen" da sicherlich Tiere in der Tannenhecke. Auch beim BAUAMT würde ich fragen, wer für solche Dinge verbindliche Antwort geben kann. Sie sollten auch mal im sogenannten Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes nachlesen.

Ist eventuell mit altem Besitzer etwas schriftlich fixiert worden, oder im nachhinein möglich?

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Nehmen Sie lieber keine Bambusmatte, die "verrottet" relativ schnell, wird brüchig und sieht unansehlich aus. Bei EBAY kann man sehr gut WEIDENMATTEN (auch 2.Wahl) bekommen. 1x jährlich mit Leinöl einpinseln, dann hat man richtig lange was davon.

Erkundigen Sie sich, wem der 1,50 hohe Drahtzaun gehört. Je nachdem, müßten Sie eventuell auf "ihrem" Grundstück eine Befestigung für Sichtschutzmaßnahmen DAVOR setzen.

Ich habe mir übrigens 2 m hohen Bambus gepflanzt und habe seitdem meine Nachbarn nicht mehr sehen müssen ;-) Leider aus damaliger Unkenntnis keinen winterfesten Bambus, somit viel Arbeit im Herbst, zwecks runterschneiden/Abtransport.

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Im schlimmsten Fall müssen Sie den Geräteschuppen wieder abreißen, dann ist Zeit und Geld umsonst gewesen.

Am besten erkundigen Sie sich beim BAUAMT. Nehmen Sie eine selbstgemachte Zeichnung mit, damit klarer ist, wo auf dem Grundstück der Schuppen errichtet werden soll, und welche möglichen Gebäude auf Nachbargrundstücken stehen. Grundstücks-Grenzabstände sind auch zu beachten.

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Ähnliches beobachte ich in meinem Garten :-)

Habe dort auch Basilikum und Thymian - beides wird super gerne von Hummeln besucht. Gut für die Insekten!

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Gartenhütte oder Gerätehaus???

Als Geräteschuppen sehr empfehlenswert. Habe eins: "Tepro Gerätehaus Classic Line Haustyp 1", knapp 199,-€ vor 3 Jahren bei PLUS.

Aufenthalt in Kunststoffhütte stelle ich mir unangenehm vor. Der Schuppen z.B. heizt sich regelrecht auf, entsprechend kalt bei miesem Wetter. Raumklima nicht zum wohen/schlafen geeignet. Auch läßt sich schlecht mal eben was an Kunsststoffwänden anbringen.....

Weitere Fragen gerne wieder einstellen, Gruß KdT ;-)

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Beim Amt persönlich vorsprechen und die Sachlage zu den Akten geben. Als Beweis könnten Sie eventuell eine Auskunft der Meldestelle einholen, die bestätigt, dass bei Ihnen weder ein Partner noch sonst jemand eingezogen/gemeldet ist.

Wenn das Jobcenter Probleme macht,fordern Sie die Leute zu einem Hausbesuch auf. damit unterstreichen Sie Ihre Glaubwürdigkeit.

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Hallo, diese Raupen der Gespinnstmotte habe ich auch seit einigen Jahren. Anfangs nur im Pfaffenhütchen, nun auch im Apfel- und Zwetschenbaum.

Eine Mischung aus Wasser und relativ viel Spülmittel erstickt die Raupen! Das ganze Gespinnst einsprühen, richtig mit Schaum, der sich beim Sprühen ergibt. Jeden Tag erneut kontrollieren, denn man findet Tagelang immer neue "Nester".

Dieses Jahr werde ich das Pfaffenhütchen komplett runterschneiden und das Holz verbrennen. Erhoffe mir so eine deutliche Reduzierung der jetzt schon abgelegten Eier der Motten. Nächstes Jahr gehts dann gleich wieder los mit sprühen. Ich bin von der Methode überzeugt, es hat schon einiges an Raupen beseitigt.

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