Antwort
Du darfst deinen Arbeitgeber immer wechseln auch während der Einbürgerungsphase. Die Einbürgerungsbehörde macht allerdings eine Prognose. D.h. im Idealfall ist es eine unbefristete Stelle. Auch eine Probezeit ist kein Problem. Selbst wenn aus der neuen Stelle nichts wird und du über 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, hättest du somit Anspruch auf ALG 1, was immer noch keine Sozialleistung ist.