> Ich habe heute ebenfalls ein Schreiben von CONDOR erhalten. Lt. Auskunft meines Anwalts gibt es keine rechtliche Grundlage für die Forderung. Swiss Condial beruft sich wohl auf einen telefonisch geschlossenen Vertrag. Ein telefonisch geschlossener Vertrag kommt aber erst zustande, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen NACH EINER ORDENTLCHEN WIDERRUFSBELEHRUNG widerrufen wurde. Da Swiss Condial nicht nachweisen kann, dass wir ordentlich über unser Widerrufsrecht informiert wurden (oder hat jemand von euch ein Einschreiben mit einer Widerrufsbelehrung erhalten ?) hat die 14-tägige Widerspruchsfrist noch nicht begonnen und wir können heute noch widerrufen, was wir unbedingt tun sollten. Damit gibt es keine rechtliche Grundlage für diese Forderung. Wir sollten Kopien des CONDOR-Schreibens unbedingt zur Verbraucherzentral und zu AKTE (ich glaube bei Sat 1) schicken. Ich werde noch prüfen lassen, ob man Strafanzeige gegen CONDOR wegen Nötigung stellen kann.

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