Antwort
Hallo, auf der Zoll Seite ist ein Hinweis: Ab dem 1. Januar 2014 sind Zigaretten, die Privatpersonen in Bulgarien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das deutsche Steuergebiet befördern, vorbehaltlich des vorzeitigen Erreichens der von der EU festgelegten Mindeststeuer durch einen der genannten Staaten, nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei. Zum Erreichen der Mindeststeuersätze wurde diesen Staaten eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 gewährt.