Derjenige, der gebohrt hat.

Möglicherweise könnte das aber durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sein (ist ja eine Beschädigung fremden Eigentums).

Wichtiger Hinweis noch: Mach die Sicherung raus! Wenn da irgendwo unbemerkt ein kleiner Strom fließt und das zu heiß wird habt ihr recht schnell einen Kabelbrand!

...zur Antwort

Irgendwie ist Dir der tiefere Sinn des Films wohl entgangen. Der Tiger war nie mit auf dem Boot...der Tiger war nur eine Metapher für ihn selbst seinen Kampf ums Überleben zu führen.

...zur Antwort

Dann bezahl und setze den Käufer schriftlich in Verzug (setze ihm eine Frist zur Lieferung der vereinbarten Ware). Mit defekter Ware würde ich mich nicht abgeben... Wenn Du's drauf anlegst kannst ihn vor Gericht bringen...aber wegen 3 Euro so nen Aufwand?

...zur Antwort

Hast Du vielleicht irgendein Abo (Jamba oder ähnliches)?

...zur Antwort

Die naheliegendste Antwort ist rein statistischer Natur: Du gehörst zu denen, mit der niedrigen Wahrscheinlichkeit nicht schwanger zu werden.

...zur Antwort

Es kann sein, dass EWE die Leitung schon mit niedrigerer Qualität freischaltet. Das "technisch nicht möglich" heisst normalerweise nur "wir wollen nicht".

Technisch ist es Problemlos möglich auch eine 6000er Leitung einfach auf 16000 einzustellen und dann einfach das zu nehmen, was rüberkommt. Das müsste aber Einzelvertaglich vereinbart werden und wäre erhöhter Verwaltungsaufwand. Da sich "wollen wir nicht" aber im Support schlecht anhört hat sich dafür die Floskel "technisch nicht möglich" eingebürgert.

...zur Antwort

meinst Du nicht es wäre (gerade bei dem Alter) wichtig zu wissen, WO das ganze stattfinden sollte?

...zur Antwort

Das kommt ganz auf den jeweiligen Regionalverband an. Es gibt es aber durchaus, dass man als D-Jugend-Spieler, der in der C-Jugend spielt nichtmehr so ohne weiteres hin und her wechseln kann. Da greifen dann ähnliche Sperren wie bei Vereinswechseln. Aber wie gesagt...das ist von Verband zu Verband unterschiedlich.

...zur Antwort

ganz einfach...Du nimmst Dir HolzBALKEN und machst die in Deinem Inventar einfach zu HolzBRETTERN (das was Du Klötzchen nennst)

...zur Antwort

Support anschreiben, Nachbesserung fordern und wenn die verweigert wird Geld zurückfordern...

Wenn es das auch nicht gibt...Mahnbescheid und Titel erklagen...

...zur Antwort

Das Ding hat bestimmt ein Handbuch, in dem genau das erklärt wird.

Falls nicht ist das ein Sachmangel, den der Verkäufer in Ordnung bringen muss.

...zur Antwort
Scart

VGA und Scart sind (wenn standardgemäß verdrahtet) elektrisch kompatibel...soll heissen Scart ist nur ein anderer Stecker für VGA. Das Problem, warum man einen PC normal nicht an einen Fernseher anschließen kann ist die Bildwiederholfrequenz und die Auflösung.

Cinch gibt es mehrere Varianten. YUV und RGB.

RGB ist dabei ähnlich VGA und Scart, jedoch liegt da das Synchronisationssignal auf den einzelnen Farbkanälen selbst. Ebenso bei YUV.

Das qualitativ beste Ergebnis hast Du (rein von der elektrischen Verschaltung her) bei Scart oder VGA, da Du dort drei Farbkanäle plus zwei unabhängige Kanäle für die Bildfrequenz (horizontal und vertikal hast). Ob allerdings die X-Box den Standard vollständig erfüllt oder ins Scartsignal doch nur die RGB-Farbkanäle reinpfeffert kann ich Dir nicht sagen...das würde jedenfalls die Vorteile von Scart wieder zunichte machen.

Davon ab: Die digitale Variante mit DVI ist natürlich die qualitativ beste, weil es da systembedingt keine Signalverluste geben kann...aber da das schon belegt ist eben die beste analoge Übertragungsmethode Scart.

...zur Antwort

Weil das Bedingung ist zum Betrieb des Spiels...will der Hersteller so und Leute wie Du zeigen ihm durch den Kauf, dass die Leute den Scheiß mitmachen. Ich betrachte seit 5 Jahren das Label "EA" als Warnhinweis ein Produkt nicht zu kaufen und hatte seitdem keine Probleme mit Spielen mehr, die in meinem System rumpfuschen wollten...

...zur Antwort

Yep.

Die Überprüfung des Namens erfolgt nur bei Überweisung mit Beleg. Lastschriften und Online-Überweisungen gehen ausschließlich nach Nummer.

...zur Antwort

Hast Du den Verkäufer des Spiels schon auf den Mangel hingewiesen? Hat der die Gewährleistung verweigert?

...zur Antwort

Nein, DU hättest die Person vorher fragen müssen, ob DU das Foto verwenden darfst. Auch (genaugenommen sogar ausschließlich!) Privatpersonen haben Urheberrechte an ihren Bildern.

...zur Antwort