Frage
Ja, gibt es, auch für Schuhe gilt die normale Gewährleistung, dass sie bei normalem Gebrauch nicht innerhalb von 6 Monaten kaputt gehen dürfen. Also: Reklamieren!!!!
Aber: Nach BGB haben die ein Recht auf "Richten", wenn sie es denn wollen, erst wenn sie es bis zu drei Mal versucht haben, hast Du ein Umtauschrecht (abzüglich "Wertverlust durch Normalgebrauch").