Vermutlich hast du völlig andere Probleme.
Deine wiederholten Fake-Fragen deuten jedenfalls auf ein exorbitantes Maß an Langerweile hin, deren Ursache gestörte soziale Beziehungen in deinem wirklichen Leben sein könnten.
Vermutlich hast du völlig andere Probleme.
Deine wiederholten Fake-Fragen deuten jedenfalls auf ein exorbitantes Maß an Langerweile hin, deren Ursache gestörte soziale Beziehungen in deinem wirklichen Leben sein könnten.
Selbstverständlich sind Schulleitung und Schulverwaltung (Schulamt) schon bei einem erstmaligen Vorfall der hier geschilderten Art berechtigt, Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
Bei dir kommt erschwerend hinzu, dass du der Schulleitung möglicherweise bereits aus anderem Anlass bekannt bist. Diesen Eindruck drängt jedenfalls folgende weitere Frage auf, die du hier gestellt hast:
http://www.gutefrage.net/frage/anzeige-wegen-datenveraenderung-vor-einem-jahr
PS:
"Leichtes Mobbing", wie du es in der Überschrift deiner Frage formulierst, gibt es nicht. Das klingt wie ein nachträglicher Versuch deinerseits, den Sachverhalt zu bagatellisieren.
Mobbing ist nie "leicht" und immer sehr Ernst zu nehmen, wie es die Schulleitung in diesem Fall zu Recht auch tut.
Der Makler schreibt uns vor, bei welchem Notar wir den Kaufvertrag unterschreiben müssen.
Dann frage den Makler einfach mal, auf welcher Rechtsgrundlage er eigentlich glaubt, dir die Wahl des Notars vorschreiben zu dürfen ;-)
Tatsächlich darf der Makler dir diesbezüglich keine Vorschriften machen.
Es ist deine freie Entscheidung, welchen Notar du beauftragst.
Welches Interesse kann der Makler haben ,den Kaufvertrag unbedingt nur bei einem bestimmten Notar unterzeichnen zu lassen?
Vermutlich arbeitet der Makler mit dem Notar ständig zusammen. Es ist sogar möglich, dass der Notar dem Makler einen Teil seiner Vergütung in Art einer Provision abgibt oder dem Makler andere vermögenswerte Vorteile gewährt. Dies wäre allerdings illegal.
Ist der Notar nicht verpflichtet ,den Kaufvertrag auf alle Schwächen zu prüfen und uns diese zu erklären?
Nein, es läuft anders. Und zwar so:
Der Notar setzt den Kaufvertrag so auf, wie es dem Willen des Käufers und des Verkäufer entspricht.
Dabei ist der Notar verpflichtet, sowohl den Käufer als auch den Verkäufer völlig unparteiisch zu beraten. Er darf weder den Käufer noch den Verkäufer einseitig übervorteilen.
Uns ist relativ egal ist welcher Notar den Kauf beurkundet, müssen wir hier auf etwas achten?
Eigentlich nicht. Die Gebühren für die notarielle Beurkund des Kaufvertrages sind überall gleich hoch, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind.
Ich persönlich würde allerdings darauf achten, dass der Notar kein Berufsanfänger ist und allgemein einen guten Ruf genießt. Dabei ist das Internet eine gute Informationsquelle.
Die Schenkung muss zwar nicht notariell beglaubigt werden, bedarf aber trotzdem der Schriftform.
Ausnahme: die "Handschenkung". Wird ein geschenkter Gegenstand dem Beschenkten sofort ausgehändigt, ist die Schenkung auch ohne schriftlichen Vertrag wirksam.
http://dejure.org/gesetze/BGB/518.html
Manche Eltern erhöhen mit dem Geld, das beim Einkauf eingespart wird, das Taschengeld ihrer Kinder.
Du schilderst hier eine Geschichte, die unglaublich ist. Und zwar buchstäblich "unglaublich"!
Du behauptest, an einem Gymnasium zu unterrichten.
Dann kennst du selbstverständlich die einschlägigen Gesetzesvorschriften und Dienstanweisungen, weißt also ganz genau, was du sofort zu tun hast, wenn eines der dir anvertrauten Kinder suizidgefährdet ist. Du hast Informationspflichten gegenüber den Eltern des Kinders und der Schulleitung, denen du sofort nachzukommen hast und nicht erst dann, wenn "Jenny vom gutefrage.net-Support" dir dies empfiehlt. Und diese Informationspflichten haben absoluten Vorrang vor deinem Bestreben, "das Vertrauensverhältnis" zur Schülerin nicht zerstören zu wollen.
Wenn du das nicht weißt, drängen sich erhebliche Zweifel an deiner beruflichen Qualifikation auf.
Bist du überhaupt Lehrer/in?
Hast du jemals ein entsprechendes Studium und ein anschließendes Referendariat absolviert?
Dagegen sprechen nicht nur deine Rechtschreibung, deine Zeichensetzung und dein Stil, sondern auch deine exorbitanten Defizite hinsichtlich der Einschätzung deiner gesetzlichen Garantenstellung.
Solltest du jedoch tatsächlich Lehrer/in sein, hast du mit deiner hier veröffentlichten Fallschilderung deinem Arbeitgeber einen ausreichenden Grund dafür geboten, dich aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis fristlos zu entlassen.