Makleranfragen - Exposé der gleichen Immobilie von zwei unterschiedenlichen Maklern?

Hallo Zusammen,

ich bzw. meine Mutter hat vor eine Immobilie zu kaufen, in der ich später einziehen werde.

In Köln habe ich ein tolles Neubauprojekt gefunden, dass auch genau zu mir passt.

Es wird von zwei konkurrierenden Maklervertriebsfirmen (Firma A + B) angeboten.

Bei einer der Maklerfirmen (Firma A) hatte ich nach einem Exposé mit meinen Adressdaten angefragt, das mir auch sofort zugeschickt worden ist.

So entsteht ja theoretisch laut Maklerrecht schon ein Kaufvertrag.

Jedoch war ich mit dieser Firma nicht zufrieden, weshalb sich meine Mutter (eigentliche Käuferin der Immobilie) die andere Maklerfirma (Firma B) mit ihren Adressdaten (Name, Anschrift - unterschiedliche Daten als meine, Familienname ist jedoch gleich) beauftragte. Sie wird auch mit ihrem Namen im Grundbuch stehen.

Nun habe ich gehört, dass in so einem Fall es trotzdem dazu kommen kann, dass die Maklerprovision in Höhe von 5,95 % doppelt, also von beiden Immobilienmaklern abgerechnet werden kann, da wir Tochter und Mutter sind (Verwandtschaftsverhälnis im wirtschaftlichen Interesse).:/

Stimmt das?

Kennt sich hier jemand damit aus?

Das wäre klasse.

Freue mich auf Eure Nachrichten!

Besten Dank im Voraus.

Laut Maklerfirma B (die wir zuvor über Maklerfirma A über meine Anfrage nach einem Exposé informiert hatten) müsste Firma A meiner Mutter erstmal beweisen, dass sie meine Mutter das Exposé ebenfalls geschickt haben. Ist das so korrekt?

Sollen wir Maklerfirma B nach einem Freistellungsvertrag fragen? Hatte im Internet ebenfalls davon gelesen.

Experten, bitte helft uns. Es geht um viel Geld. :(

...zum Beitrag

Ich bin eine Expertin, jedoch eine Österreicherin. Ich habe sogar mal einen Prozeß mit einer Maklerkollegin einer anderen Firma geführt und gewonnen, denn ich war - und das ist der Punkt - überwiegend für den Kunden tätig, habe  mit ihm ein Kaufanbot geschrieben und den Kauf beim Notar oder Anwalt erledigt. Es ist zwar nicht schlau, dieselbe Immobilie über zwei Firmen anzufragen, aber derjenige, über den der Kauf zustande kommt, ist der, der die Provison kassiert. Der andere geht leer aus, so ist es nun mal, wenn der Makler keine Alleinvermittlungsauftrag hat. Also keine sorge, sie zahlen nur ein Mal.

...zur Antwort