Ich habe nur eine halbe Antwort, weil wir erst im September fliegen und mieten werden. Aber ein Hotel in der Nähe von Athen am Meer hat im vorigen Jahr noch 160 € Normalpreis gekostet. Jetzt können wir für dieses Geld zwei Nächte übernachten, was wir auch tun. Was wir von dem Gerede halten erkennst Du daran, dass wir schon wieder vier Wochen in dieses schöne Land mit den gelassenen Menschen fahren.

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Die Frage ist nicht allgemeingültig zu beantworten. Aber es gibt eine wichtige Alternative: Anscheinend sprechen sich die Konzerne nicht untereinander ab. Außerhalb der teuren Autobahnen kann man auf wenigen Kilometern Unterschiede bis zu 20 Cent pro Liter haben. Und - die Supermarkttankstellen sind noch preiswerter!

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Alle bereits gegebenen Antworten strahlen vor purem Optimismus. Das ist gut so, denn wo kämen wir denn da hin, wenn immer gleich Weltuntergangsstimmung verbreitet würde. Aber : Dir jetzt schon zu sagen, wie es im August sein wird, ist pure Kaffeesatzleserei. Lies mal den aktuellen Spiegel, dann erfährst du, wo die Probleme liegen. Wir hatten unserem Reiseveranstalter (wir fahren mit Auto und Fähre) eine ähnliche Frage gestellt wie du. Und er hat geantwortet: "Egal in welcher Situation sich das Land befindet, der Tourismus wird immer als erstes funktionieren, da es der wichtigste Wirtschaftszweig im Land ist. Sollte die Situation allerdings unerwartet so werden, dass keine Reisen nach Griechenland möglich sind und damit ein Fall höherer Gewalt vorliegt, können Sie kostenlos von der Reise zurücktreten, bzw. Sie erhalten Ihre Anzahlung zurück. Da wir ein deutsches Unternehmen sind, gilt dann hier auch deutsches Recht. Bei Fähren kann es passieren, dass das Geld futsch ist." Also, darauf hin haben wir gebucht, Einreise in Griechenland am 13. August, Abreise Mitte Septembver 2012. Vielleicht treffen wir uns da irgendwo, wenn wir beide gestrandet sind!

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Ist doch prima, wenn du seit 13 Jahren in einem Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes beschäftigt bist und niemals das Thema Kündigungsschutz benötigt hast. Der normale Kündigungsschutz ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ ab 611 ungefähr geregelt unter dem Begriff Beendigung durch Kündigung oder so ähnlich. Ab 6 Monaten Beschäftigungszeit hast Du Kündigungsschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen. D. h. wenn du gekündigt wirst, darfst du die Berechtigung der Kündigung durch ein Arbeitsgericht überprüfen lassen, wenn du damit nicht einverstanden bist. Auch im Kündigungsschutzgesetz steht einiges zum Thema. Und im BAT steht auch etwas. Schau im Inhaltsverzeichnis nach und dort findest du unter den Begriffen "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" oder "Kündigungsschutz" die für dich geltenden Regelungen. In deinem Arbeitsvertrag steht normalerweise nichts über Kündigung, aber im Arbeitsvertrag steht, dass für dich der BAT in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist - und damit schließt sich der Kreis wieder. Und schließlich hast du im Betrieb einen Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung (falls in kirchlicher Trägerschaft), wo du Auskünfte bekommst. Am besten ist es natürlich du bleibst ein strebsamer, fleißiger nie krank werdender Arbeitnehmer für die nächsten 13 Jahre, dann interessiert diech das Thema ohnehin auch weiterhin nicht!

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Du hast die Möglichkeit, dieses Geld in die Jackentasche gesteckt zu bekommen und wenn du nichts unterschreibst, dann weiß auch niemand was davon. Das ist aber der unwahrscheinlichere Weg. Wahrscheinlich will der Geldgeber aber den Aufwand, den er dir zahlt, selbst von der Steuer absetzen. Deshalb verlangt er eine Empfangsquittung. In unserem Staat sind alle Einnahmen steuerpflichtig, ob man dann allerdings auch Steuern zu zahlen hat, hängt davon ab, wieviel man insgesamt "verdient" und ob man nicht eventuell unterhalb der Freigrenzen bleibt. Und im jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich gibst du die Zusatzeinnahme an, ansonsten hast du keine Meldepflichten zu erfüllen.

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Redest du von einer Zielvereinbarung für dich oder von einer solchen, die du mit irgendeinem nachgeordneten Mitarbeiter abschließen willst?. Wenn du freundlicherweise deine Fragen etwas präziser formulieren würdest, könntest du von einem Kollegen, der kürzlich auf Rente gegangen ist, einen entsprechenden Rat bekommen.

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In Betrieben ohne Tarifbindung könnte Weisungsbefugnis nach Gutsherrenart vorherrschen. Das heißt, der Chef bestimmt was, wann (also auch bei Nacht), wo und mit welcher Qualität geleistet werden muss. Die Höhe der Vergütung kommt im Vereinbarungswege zustande, so auch bei deinem Mann. Allgemein anerkannt ist, dass Nachtarbeit eine erhöhte gesundheitliche Belastung darstellt. Ob es als Ausgleich dafür einen gesetzlichen Anspruch gibt, weiß ich im Moment nicht, da empfehle ich die Anfrage zu googeln. Ich nehme aber an, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, da ja auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden kann. Wenn im Betrieb deines Mannes kein Arbeitnehmer einen Zuschlag erhält, hilft es still zu halten, wenn man den Arbeitplatz behalten will. Alternativ könnte man den Chef in einer günstigen Minute auch mal auf das Thema ansprechen.

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Wer an einem Unterricht teilnimmt, wird wahrscheinlich ein Auszubildender sein. Und wenn während der Ausbildung 2 Schultage pro Woche Standard sind, dann sind diese zwei Tage eben Schultage und nichts anderes. Sie werden auf die Arbeitszeit der Woche überhaupt nicht angerechnet. Außerdem gibt es während einer Ausbildung im dualen System (Ausbildungsbetrieb und Schultage) keine "Arbeitszeit" im engeren Sinne, da man während der Ausbildung ja nicht arbeitet, sondern ausgebildet wird.

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Ich habe keine Ahnung. Aber wenn du nach 18 Stunden keine Antwort bekommen hast, hat das wohl einen guten Grund. Ich habe 30 Jahre lang gezeltet, zweitweise auch mit zwei kleinen und heranwachsenden Kindern, aber niemals auf dem Dach eines Autos. Ich weiß auch nicht, warum du das für so gut befindest. Zum Anmarschieren, also bei der Anreise irgendwohin hatten wir ein schnell aufzubauendes Zelt, das am nächsten Morgen wieder abgebaut wurde, auch wenn es mal nass war. Am Zielort, auch wenn es mehrere waren, haben wir dann ein Steilwandzelt aufgebaut, in dem genug Platz für viele Gegebenheiten war. Mehrere Jahre hatten wir dann auch nacheinander mehrere Bullis, die ich selbst brauchbar umgebaut habe. Dort drin zu viert schlafen ist zwar sehr lustig, aber nicht erholsam. Jeder, der sich umdreht, stört und weckt die anderen Schläfer. Umso schlimmer muss es auf einem "normalen" Auto sein. Es sei denn du meinst einen Eineinhalbtonner mit ausfahrbaren Stützen. Dann geht das mit dem Bett auf dem Dach, aber dann kannst dur auch gleich innerhalb des Kastens schlafen.

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Dieser Fall ist nirgendwo endgültig geregelt und im allgemeinen werden örtliche Sonderregelungen vereinbart, schriftlich in einer Betriebsvereinbarung. In den technischen Diensten ist die Rufbereitschaft ein gerne angenommenes Zubrot. Die Zeit des Rufbereitschaftsdienstes wird ja mit 12,5% der Zeitstunden angerechnet und mit der Überstundenvergütung bezahlt. Das heißt, man bekommt, wenn man Glück hat, Geld für nüchtern zuhause bleiben und hoffentlich nicht gerufen werden. Wird man gerufen, zählt die Zeit der Anwesenheit am Arbeitsplatz als Arbeitszeit.Ich kenne das so, dass man eine ganze Woche Rufbereitschaft leistet und dann monatelang überhaupt nicht. Da kann man sich besser auf die Belastungen einstellen. Soweit mir bekannt, ist Rufbereitschaftdienst keine Arbeitszeit, im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, der früher auch nicht als Arbeitszeit galt. Infolgedessen gelten auch die Regelungen der Mindestruhezeit von 11 Stunden nicht. Im Extremfall käme man ansonsten tatsächlich zu heftigen Minusstunden, wenn man öfters im Bereitchaftsdienst gerufen wird.

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Selbst in Eilmärschen kommen historische Armeeverbände nur zwischen 2,3 und 2,8 Kilometer pro Stunde in langen Märschen voran (Quelle Wikipedia"Eilmärsche"). Da Du aber nur Deinen eigenen Befehlen unterliegst und Pausen nach Lust und Laune machen kannst und nur soviel Gepäck trägst wie Du willst, müsstest Du bei guter Kondition auf befestigten Wegen 4 bis 5 Kilometer pro Stunde am Tag zurücklegen können und das bei 8 Stunden marschieren/gehen/wandern, insgesamt demnach 32 bis 40 Kilometer.

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Anscheinend will Niemand Deine Oma retten! Also, der Blutdruck Deiner Oma ist eindeutig zu hoch und ist dringend behandlungsbedürftig. Wenn sie schon Blutdruckmittel bekommt, sind die Werte noch alarmierender und sie sollte heute am Sonntag einen Bereitschaftsarzt holen oder in eine nahe Krankenhausambulanz fahren (sich fahren lassen). Wenn Oma bei solchen Druckwerten auch noch friert, stimmt irgendetwas nicht und sie benötigt ärztliche Behandlung. Ob das was mit Grippe zu tun hat oder mit einer anderen Erkrankung kann nur ein Arzt beantworten. Hat sie denn auch genügend Flüssigkeit zu sich genommen? Und alle anderen bereits verschriebenen Medikamente? Gute Besserung!

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Wenn der unbekannte Arbeitnehmer aus den im Abstand erfolgten Abmahnungen nichts gelernt hat und sein Verhalten nicht ändern kann oder will, dann ist eine verhaltensbedingte fristgerechte Kündigung die angemessene Reaktion des Arbeitgebers. Dann hat sie auch Bestand vor dem Arbeitsgericht. Der Richter wird aber prüfen, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausgeübt hat und ob andere Mitarbeiter eventuell zu Schaden gekommen sind durch das Fehlverhalten. Kann auch sein, dass dem Betrieb durch das Zuspätkommen am Morgen ein Schaden entstanden ist und wie lange die Verspätungen angedauert haben. Wenn morgens irgendwelche Maschinen angefahren werden müssen, die eine Aufwärmzeit haben, dann ist das zu spät kommen eben schädlich für den Betrieb. Der Richter wird weiterhin prüfen, ob sonstige Verfehlungen in den 13 Jahren vorgelegen haben. Meistens werden weitere Gründe nachgeschoben und das ist dann für den Arbeitnehmer ziemlich schlimm. Wenn da aber nichts weiter vorliegt, kann der Arbeitnehmer Glück haben und er kommt mit einer Weiterbeschäftigung davon. Wahrscheinlich ist das leider nicht aus meiner Erfahrung! Denn irgendwann kocht die Suppe beim Arbeitgeber eben über und dann will er die Verfehlungen nicht mehr wweiter dulden, denn er hat ja auch noch andere Mitarbeiter, die genau hinsehen, was sich der Arbeitgeber da noch so alles gefallen lässt.

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Arbeitsrecht: "Zeuge Jehova in einer kirchlichen Einrichtung denkbar?" nach §626 des BGB

Ein Zeuge Jehovas arbeitet in einer Einrichtung die von einem Kirchlichen Träger gefördert wird (z.B. Karitas, Diakonie).

Der Zeuge Jehovas hat bei ihrer Einstellung ausdrücklich hingewiesen das sie keiner der großen Kirchen angehört. Denn Arbeitgeber war das nicht wichtig. Er hat auch nicht nachgefragt wieso und warum. Sodas die ZJ eingestellt würde.

Die ZJ verhält sich immer loyal seinen Kirchlichen Arbeitgeber gegenüber und respektiert die Wünsche der Kollegen und Menschen um sie herum, die gerne Geburtstag oder Weihnachten feiern und kommentiert sie auch nicht, sie versucht auch nicht irgendwelchen Einfluss auszuüben. So das keiner weiß, das sie eine ZJ ist und keiner merkt es Ihr auch an, da sie sich neutral verhält und die Wünsche des Arbeitgebers befolgt.

Nachdem die Kollegen über 1 Jahr da beschäftigt ist, kommt sie zu mir mit ihren Arbeitsvertrag und hat nee Frage, die sie sehr beschäftigt.

In ihren Vertrag Steht. "Der Kirchenaustritt gilt, sofern nicht ein Wechsel zu einer anderen Kirche vorliegt, als wichtiger Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung nach § 626 des BGB.

Gibt es bei einer kirchlichen Einrichtung, das Recht auf Glaubensfreiheit oder wird die mit Hilfe des stattest beschnitten?

Meine Frage ist. Kann der Arbeitnehmerin (ZJ) gekündigt werden obwohl sie nicht während der Zeit in der sie angestellt ist aus der Kirche ausgetreten ist? spielt es eine Rolle ob der Arbeitgeber bei der Einstellung nachgefragt hat warum die Arbeitnehmerin nicht in der Kirche ist? oder kommt es drauf an wie sich der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber gegenüber verhält?

Wäre eine Kündigung nach §626 des BGB möglich? Wäre sie anfechtbar? oder gerechtfertigt?

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Hallo "GottLiebtUns" Du schreibst, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die von einem kirchlichen Träger, z.. B. Diakonie oder Caritas, gefördert wird. Also greifen die kirchlichen oder diakonischen Bestimmungen vermutlich nur mittelbar. Deswegen war die Kirchenzugehörigkeit auch bei der Einstellung nicht wichtig, wie Du schreibst. Man hat Deine "Nicht-Kirchenzugehörigkeit" akzeptiert, ohne weiter nachzufragen. Wenn es später "herauskommt", hat das keine Bedeutung und berechtigt auch nicht zu einer Kündigung. Es kommt auch darauf an, welche Tätigkeit Du in der Einrichtung ausübst. Wenn du im Archiv bist, wird die Kirchenzugehörigkeit weniger wichtig sein. Wenn Du Eheberatung oder Mutterberatung machen musst, sieht das schon ganz anders aus, weil dann direkter Menschenkontakt besteht und diese Menschen auch beraten werden wollen. In diesem Fall könnte die Frage des "Tendenzbetriebes" tatsächlich von Bedeutung sein. Tendenz heißt dann, dass man so beraten muss, wie es dem Leitbild des Tendenzbetriebes entspricht, oder internen Anweisungen. Das ist auch völlig in Ordnung und ist im Übrigen durch die Verfassung bereits seit 1919 geschützt. Es ist also Unfug zu sagen, man solle nicht in einem Tendenzbetrieb arbeiten (Gewerkschaft, Partei, Kirche, Zeitung, Rundfunk u. a.); ich kenne Leute, die über 30 Jahre in einem Tendenzbetrieb tätig waren - sie haben eben die Tendenzanforderungen akzeptiert und mitgetragen - warum auch nicht! Und warum ein Zeuge Jehovas nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten soll, erschließt sich mir nicht, der ZJ lebt doch auch in unserer Gesellschaft! Was er auf keinen Fall darf und dabei den Arbeitsplatz riskiert ist, dort zu missionieren im Sinne de ZJ. Das kann dann als Störung des Betriebsfriedens angesehen werden und führt nach Mahnung evtl. zur Kündigung (mit sehr schlechten Karten für den Arbeitnehmer)!! Also: Keine Furcht vor dem Arbeitsplatzverlust.

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ich weiß, ich komme mit meiner Antwort etwas spät. Aber bei den vielen Beiträgen ist so viel Schwachsinn dabei, dass es einem richtig weh tut. Deswegen muss ich meinen Beitrag leisten! Die Fragestellung hat überhaupt nichts mit einer Versicherungspolice oder ähnlichem zu tun, das schon mal ganz allgemein. Der Arbeitsunfall ist ein plötzlich auftretendes körperlich schädigendes Ereignis, das ursächlich im Zusammenhang mit der auszuübenden vertraglichen Tätigkeit steht. Und auf allgemeindeutsch bedeutet das, dass Du einen körperlichen Schaden hast (Daumen ab), und das ist Dir passiert, als Du eine Arbeit ausgeübt hast, für die Du einen Vertrag hast. Also, wer an einer Stanze arbeitet oder an einer Kreissäge, und diese Arbeit ist auch im Vertrag so vorgesehen und Du bekommst für Kreißsägearbeiten bezahlt, dann handelt es sich um einen Arbeitsunfall (ursächlich und Schaden). Dafür gibt es überhaupt kein Geld! Aber über die gesetzliche Unfallversicherung ist Dein Arbeitgeber gegen Haftpflichtforderungen von Deiner Seite aus versichert. Er muss alles tun, dass Dein Daumen lebenslänglich dran bleibt. Wenn Du ohne Schutzausrüstung, die Dein Arbeitgeber Dir zur Verfügung gestellt hat, gearbeitet hast, dann sieht es ganz schlecht für Dich aus. Ansonsten muss Dein Arbeitgeber den Schaden an die zuständige Unfallversicherung melden und die kümmert sich dann um alles. Du musst zu einem zugelassenen Arzt (D-Arzt) gehen und in ein zugelassenes Krankenhaus. Die Unfallversicherung kommt für die Beseitigung der Beschädigungen auf. Den Daumen kann sie nicht ersetzen, aber sie kann die Beeinträchtigungen mildern, durch Umschulungen, Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr; günstigenfalls gibt es sogar eine (Teil-)Rente.

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Das klingt so, als ob Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast und Du den auch unterschrieben hast. Damit hast Du zwar etwas vereinbart, das zulässig erscheint, aber diese "Regelung" verstößt gegen geltendes Recht und ist damit unwirksam. Die nach Gutsherrenart auftretenden Chefs gehören schon lange komplett auf den Müll. Die Frage ist natürlich, wie lange bist Du schon in der Firma, bist Du noch in der Probezeit und gilt diese vertragliche Abmachung nur für Dich oder gibt es Kollegen, die damit zufrieden sind.? Hast Du das schon jahrelang geduldet oder fällt es Dir jetzt erst auf? Aber all das macht die Sache nicht rechtmäßig.

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In Deinen Darstellungen gibt es ein paar unverständliche Dinge. Wenn Du vor vier Monaten angefangen hast und sich erst 100 Überstunden angesammelt haben, dann kommst Du nur auf 25 Überstunden im Monat. Das ist ungefähr eine Überstunde pro Arbeitstag und das ist nicht viel. Schlimmer ist, dass das im Oktober noch mehr wird, also etwa 1,7 Überstunden pro Arbeitstag. Deine Probezeit ist wohl Ende November zu Ende und wenn Du bleiben darfst, dann kannst Du diese wichtigen Dinge regeln und bis dahin musst Du unbedingt durchhalten. Wenn du so groggy bist, brauchst Du die Freizeit und nicht das Überstundengeld. Das Überstundengeld kassiert zum Teil der Staat und zum Teil die Sozialversicherung. Wie schon von anderen Community-Mitgliedern gesagt, hat Rechthaberei keinen Sinn, das verdirbt nur das Klima. Das Gespräch mit der Chefin ist ein guter und richtiger Weg. Durchhalten und im Übrigen Viel Erfolg!

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Diese Frage ist schon oft gestellt worden. Bei guter Allgemeinbildung und guter verbaler Ausdrucksweise und dann noch einem netten Aussehen bietet sich nur der Beruf des Reisebegleiters an. Ach ja, und Sprachen sollte man auch können, zwei oder drei richtig gut und zwei weiter mindestens mit Brocken. Dann kann man sich bei internationalen Reiseveranstaltern bewerben und durch die Gegend reisen und nett zu den schwierigen Touristen im Bus oder im Flugzeug sein. Und wenn man gut ankommt, kann man auch gut Kohle machen. Studieren kannst Du später immer noch.

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Deine Frage zu beantworten ist deswegen schwierig oder unmöglich, weil Du nicht sagst, um welche Spesen es sich handelt. Wenn Du etwas auslegst, was der Arbeitgeber ohnehin hätte kaufen müssen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, hast Du Anspruch auf Ersatz Deiner Auslagen. Wenn Du fürs Brötchenholen früher 1 € Kilometergeld für abgelaufene Schuhsohlen bekommen hast, dann sind die Sohlen für Dich Spesen, aber ersetzt werden muss das nicht. Also: Du musst schon genauer werden! Wie hängt der Stundenzettel mit Spesen zusammen? Ein Stundenzettel ist die Basis für eine Stundenvergütung und es handelt sich nicht um Spesen usw. usw.

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