Mietminderung bei Klo ohne Lüftung

Hallo,

ich wohne seit fast 4 Jahren in einer großen WG. Mitten in dieser WG existiert ein Klo, nicht unser einziges, welches komplett von der Außenluft abgeschnitten ist. Kein Fenster keine Lüftung.

Dieser Zustand wurde von uns immer als gegeben akzeptiert. Letztes Jahr kam aber die Idee auf dieses Klo zu entfernen um an der Stelle Wohnraum zu gewinnen und ein kleines Zimmer mit Fenster zu einem ordentlichem Bad zu machen. Hintergrund dazu ist, dass bei Einbau eine Lüftung diese entweder durch zwei weitere Zimmer oder unsere Küche verlaufen müsste.

Diesen ganzen Sachverhalt haben wir unserem Vermieter mitgeteilt und dieser schickte uns auch einen Architekten vorbei, damit der sich das mal anschaut.

Trotz mehrfacher Nachfrage passiert dann jedoch weiter nix und erst jetzt, ein Jahr später, haben wir eine Reaktion bekommen. Der Umbau mit neuem Bad würde angeblich 35.000 Euro kosten und wir sollen uns daran mit 300 Euro pro Monat beteiligen oder wir bekommen eine Lüftung quer durch die ganze Wohnung, für uns kostenlos.

Das wollen wir beides aber nicht so haben. Uns erscheint der Preis für den Umbau viel zu hoch und wir wissen auch nicht ob wir daran überhaupt so enorm beteiligt werden dürfen. Eine Lüftung quer durch die Wohnung steigert den Wert der restlichen Räume definitiv auch nicht.

Deshalb nun die Frage: Dürfen wir auf Grund der fehlenden Lüftung die Miete mindern? Um wieviel dürfen wir mindern? Dürfen wir sie auch nachträglich mindern? Mangel wurde ja schon vor 12 Monaten mitgeteilt und besteht schon viel länger.Ist eine eventuell auf uns zukommende Baustelle auch Minderungsgrund?

Sind 35.000 Euro für einen Umbau (Neues Bad plus weitere Tätigkeiten) angemessen?Ist eine solche Mieterhöhung (ca.30%) zulässig?

Für jegliche Infos dazu bin ich sehr dankbar.

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Dle Landesbauordnung §50 Absatz 3 sagt dazu folgendes:

Fensterlose Bäder und Toilettenräume sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

Die Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnräumen sagt dazu folgendes.

1 Geltungsbereich

Nach § 43 Abs. 1 und § 48 Abs. 1 Satz 2 MBO sind in Wohnungen fensterlose Küchen, Kochnischen, Bäder und Toiletten (im Folgenden fensterlose Räume genannt) nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung dieser Räume gewährleistet ist. Dies gilt als erfüllt, wenn die Lüftung den nachfolgenden Anforderungen entspricht.

2 Lüftungstechnische Mindestanforderungen

Jeder fensterlose Raum muss unmittelbar durch eine mechanische Lüftungsanlage entlüftet werden können und eine Zuluftversorgung haben. Die der Zuluftversorgung und Entlüftung dienenden Anlagen und Einrichtungen müssen eine Grundlüftung der fensterlosen Räume, in Küchen zusätzlich eine Stoßlüftung ermöglichen. Die Lüftungsanlage muss so ausgeführt werden, dass bei Grundlüftung in der Wohnung keine Zugbelästigungen entstehen und keine Gerüche in andere Räume übertragen werden. Alle fensterlosen Räume der Wohnung müssen gleichzeitig gelüftet werden können.

2.1.2 Entlüftungsanlagen

Die Lüftungsanlage muss die Abluft über dichte Leitungen ins Freie fördern.

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Natürlich besteht ein Grund zur Mietminderung bei defekter oder fehlender Lüftung. Wird langfristig keine Reparatur vorgenommen, dann liegt die Gefahr vor, dass Schimmel entsteht. So sieht es jedenfalls das Amtsgericht Köln mit einem Urteil aus 1977 und sprach 5% Mietminderung zu (AG Köln, Az.: 152 C 3198/77).

Das mag Ihnen jetzt nach 6 Jahren nichts mehr nutzen, aber allen anderen, die dies noch lesen werden.

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Ein Photon nimmt immer die Bewegungsrichtung des emittierenden Mediums an. Zudem wird es von Gravitation beinflusst. Wenn das Photon rein theoretisch einfach erscheinen würde und die Hohlkugel keine Masse und das Universum eine Null-Gravitation hätte, würde sich das Photon nicht bewegen. Auch wenn dabei die Hohlkugel zwar Masse, aber molekular absolut homogen wäre, würde sich das Photon nicht bewegen, da die Anziehungskräfte in alle Richtungen gleich wäre. Würde das Photon aber nicht absolut in der Mitte der Hohlkugel emittieren, würde es sich in Richtung des kleinsten Abstands zur Hülle der Hohlkugel bewegen. Auch wenn die Hohlkugel an einer Stelle geringfügig mehr Masse hat, bewegt sich das Photon in diese Richtung.

Was scatha da sagt, ist natürlich hahnebüchen. Reggid hat da teilweise Recht.

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Schlicht und einfach "Ja".

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Erstelle dir selbst eine Schaltfläche. Gehe auf Einfügen, Formen und zeichne ein beliebeiges Objekt. Wähle dieses dann mit Rechtsklick aus. Im Kontextmenü wähle dann Hyperlink...

Dort kannst du dann Folie 5 als Sprungadresse auswählen. Das geht mit jedem beliebigen Objekt, wie z.B. Foto, Grafik etc.

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"Anzeige duplizieren" wäre hier fehl am Platze. Dies bedeutet, dasss du auf allen 4 Monitoren das gleiche siehst. "Diese Anzeige erweitern" ist da schon eher zu empfehlen. Dies bedeutet, das der Umfang deines Desktops erweitert wird. Die reihenfolge 1-4 kannst du dabei wählen. Nun kenne ich das Game nicht. Wenn es in einem Fenster spielbar ist, tue dies und verschiebe das Fenster auf den Monitor deiner Wahl. Dies können auch 2 oder mehr Monitore sein.

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Die Gehälter der Polizei sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, da diese vom jeweiligen Landtag festgelegt werden. Eine aktuelle Gehaltstabelle z.B. für NRW findet man hier:

http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/Besoldung_und_Versorgung/$file/Beamtenbesoldung2014.pdf

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Totalschaden am Auto / Restwert-Trick durch gegnerische Versicherung?

Hallo Liebe gutefrage.net Community,

ich hatten einen Autounfall (Schuld-Frage geklärt, mir wurde die Vorfahrt genommen) und bin mir nicht sicher, ob es rechtens ist, was die "gegnerische" Versicherung versucht durchzubringen. Bei einem unabhängigen Sachverständiger wurde folgendes Gutachten erstellt:

Totalschaden am Golf IV

Reparaturkosten: 7200€

Wiederbeschaffungswert: 3800€

Restwert: 300€

Restwertangebote wurden in der Region eingeholt, bei der von 5 Interessenten jemand mit 300€ am höchsten geboten hat. Ich will den Wagen behalten, da er noch sehr gut in Schuss ist (60tsd km bei BJ 03) und mir von der Totalschadenabrechnung 3500€ bleiben, die ich zur Reparatur benötige.

Ein paar Tage später kommt Post von der gegnerischen Versicherung, bei der ich jetzt eure Hilfe brauche, warum die das so machen können:

"ein verbindliches Restwertangebot in Höhe von 1550€ liegt uns von der Firma "..." aus 30916 Isernhagen vor (meine PLZ 83022). Falls gewünscht wird ihr Fahrzeug auf Kosten dieser Firma abgeholt. Das Angebot ist bis zum "...Datum..." befristet. Sie können das Fahrzeug auch anderweitig veräußern. Wir werden jedoch der Schadenregulierung den gebotenen Betrag zu Grunde legen."

Um es auf den Punkt zu bringen:

Ich will mein Auto behalten und die 3500€ wieder hinein-investieren (das Auto hat einen leichten Schaden an der Hinterachse, muss also nur verkehrssicher gemacht werden, Blechschaden wird ignoriert ;) ). Jetzt würden mir aber nur noch 3500€ - 1550€ übrig bleiben, da es ja angeblich jemanden gibt, der einen Golf IV mit über 7200€ TotalSchaden für 1500€ kaufen kann.

Dürfen die das mit mir machen?

Vielen Dank im Vorraus an alle die sich damit auseinandersetzen!!

Gruß Zitronenpferd

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Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Sachverständige den Restwert an den örtlichen allgemeinen Gegebenheiten zu ermitteln. Er hat keine Verpflichtung zur Restwertermittlung über Internet-Restwertbörsen. Er hat sich somit korrekt verhalten.

Das Vorgehen der Versicherung ist illegal und widerspricht der Rechtsprechung. In genau Deinem Fall gab es da ein Urteil des Amtsgerichts Neuburg a. d. Donau, Az.: 3 C 412/13. Der nachfoklgende Link führt Dich zu dem Urteil.

http://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/news/news_2014_02_p2.pdf

Gehe zu einem Anwalt und bring im gleich das Aktenzeichen mit. Er freut sich.

Mit freundlicher Empfehlung

KFZ-Gutachter.de

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