Wirtschaft

Fänd ich gut weil man dann lernt besser mit Geld umzugehen, es vielleicht auch anzulegen. Weil es kann ja nicht angehen das man nach dem Abi nicht mal weiß wie man eine Steuererklärung macht.

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Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und Shishas ist den unter 18-Jährigen nicht erlaubt. Das Verkaufs- und Konsumverbot gilt sowohl für nikotinhaltige Liquids als auch für Liquids ohne Nikotin. Und selbst wenn du da dran kommst, lass es einfach sein weil das häufig verwendete Verneblungsmittel Propylenglykol kann bei empfindlichen Menschen die Augen reizen und Atembeschwerden auslösen. Hab ich jetzt von Google kopiert weil ich zu faul war das eigenhändig zu schreiben.

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