Ich bin nicht zu 100% sicher, aber im Normalfall bekommt man bei diesen Zusatzversicherungen lediglich eine Neukaufbeteiligung. Ein Recht auf Rückerstattung besteht da nicht.
Und wenn du für weniger einkaufst, als dein Gutschein Wert ist, dann wird dir ein neuer Gutschein mit dem Restwert ausgestellt.
Interessant ist, dass sich ein Nachbar immer so gestört zu fühlen scheint, dass er dann das zweite Mal hintereinander sturmklingelt und sich dann schnell in der Wohnung versteckt, sodass wir nicht mal wissen wer es ist.
Ich muss nochmal etwas hinzufügen. Habe das mit der Macke erst überlesen.
Bei einem defekten Gehäuse hätte der Händler im "realen" Leben die Möglichkeit, das Produkt 1:1 auszutauschen, aber dann den heilen Karton einzubehalten.
Aber ich weiß nicht, wie es da beim Online-Shop aussieht.
Das Problem ist, dass der Händler nur das Zwischenglied zwischen Hersteller und Kunde ist. Und der Hersteller ist zu nichts verpflichtet. Kenne aus eigener Erfahrung (arbeite im Service eines Elektro-Fachmarkts), dass die Hersteller so gut wie nie eine Verpackung zum Wiederverkauf schicken.
Somit müsste der Händler das Gerät oder in dem Fall das Gehäuse ohne oder mit beschädigter Verpackung verkaufen.
Der Händler ist auch nicht verpflichtet, alles zurückzunehmen, viele tun es aus Kulanz, aber längst nicht alle.
Hast du die Tastatur direkt am PC angeschlossen oder an einem USB-Hub?