Ich bin nicht zu 100% sicher, aber im Normalfall bekommt man bei diesen Zusatzversicherungen lediglich eine Neukaufbeteiligung. Ein Recht auf Rückerstattung besteht da nicht.
Und wenn du für weniger einkaufst, als dein Gutschein Wert ist, dann wird dir ein neuer Gutschein mit dem Restwert ausgestellt.

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Interessant ist, dass sich ein Nachbar immer so gestört zu fühlen scheint, dass er dann das zweite Mal hintereinander sturmklingelt und sich dann schnell in der Wohnung versteckt, sodass wir nicht mal wissen wer es ist.

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Artikelrücknahme trotz stark beschädigter Verpackung?

Guten Tag liebe Community,

einmal die Kurzfassung für die denen die detailierte Fassung überflüssig ist: Ich habe ein PCGehäuse bei einem OnlineHändler gekauft und innerhalb des Widerrufrechtes zurrückgesendet. Händler verweigert die Annahme und will den Artikel zurücksenden, Grund: Karton stark zerschnitten und bemalt (ja das stimmt auch). Ist das ein Grund seinem Kunden den Widerruf zu verweigern?

Längere Fassung: Ich habe kürzlich von einem OnlineShop ein PC Gehäuse bestellt (ein großes und es wiegt 17kg evtl. relevant) und dieser hat eine Macke. Aufgrund dieser Macke habe ich es zurückgesendet und habe dem Support auch gleich gesagt, dass der Verpackung zerschnitten und bemalt wurde (es wurde ein Haus aus dem Karton für meine Nichte gebaut, ohne das ich was davon wusste -.- naja ) gleich darauf habe ich mich auch entschieden, dass ich kein Interesse mehr an dem Produkt habe und habe mich auf mein Wiederrufsrecht beruhen, auf welches ich noch locker Anspruch habe, da erst eine Woche rum war.

Nun habe ich das Gehäuse wieder mit einer RMA Nummer zurückgesendet und folgendes kam dabei heraus Zitat: "Testbericht: Rechnungskorrektur abgelehnt, da; Verpackung starkzerschnitten und; bemalt; Reparatur anbieten" Die Reparatur wurde von mir angeboten und von mir abgelehnt und erhielt folgende Mail: "Sehr geehrter Herr Ich,

in einigen Fällen ist eine beschädigte Verpackung nicht weiter schlimm und die Rückabwicklung daher kulanter Weise trotz dem möglich. Jedoch erlaubt es in diesem Fall der Zustand ein Kulanzrücknahme nicht.

Da sie keine Reparatur wünschen und eine Rücknahme nicht möglich ist, sende ich Ihnen das Gehäuse so wie erhalten wieder zurück. ..."

Ich habe Jahre lang im Einzelhandel gearbeitet und ich muss ganz ehrlich sagt, wenn ein Kunde ankam um sein Gerät (TV, HiFi usw.) zurückzugeben wollte, dann ist es vom Händler, also von uns, kulant gewesen, das Gerät überhaupt anzunehmen, da das Widerrufrechtes ja eigl nur für den OnlineHandel gilt. Und ob die Verpackung nun dabei war oder nicht ist vollkommen egal, da diese ist nur zum Schutz des Objektes dient.

Hat sich da jetzt etwas maßgebendes Verändert oder kann der OnlineHändler wirklich die Annahme verweigern aufgrund nicht mehr nutzbarer Verpackung?

Liebe Grüße (:

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Ich muss nochmal etwas hinzufügen. Habe das mit der Macke erst überlesen.

Bei einem defekten Gehäuse hätte der Händler im "realen" Leben die Möglichkeit, das Produkt 1:1 auszutauschen, aber dann den heilen Karton einzubehalten.

Aber ich weiß nicht, wie es da beim Online-Shop aussieht.

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Artikelrücknahme trotz stark beschädigter Verpackung?

Guten Tag liebe Community,

einmal die Kurzfassung für die denen die detailierte Fassung überflüssig ist: Ich habe ein PCGehäuse bei einem OnlineHändler gekauft und innerhalb des Widerrufrechtes zurrückgesendet. Händler verweigert die Annahme und will den Artikel zurücksenden, Grund: Karton stark zerschnitten und bemalt (ja das stimmt auch). Ist das ein Grund seinem Kunden den Widerruf zu verweigern?

Längere Fassung: Ich habe kürzlich von einem OnlineShop ein PC Gehäuse bestellt (ein großes und es wiegt 17kg evtl. relevant) und dieser hat eine Macke. Aufgrund dieser Macke habe ich es zurückgesendet und habe dem Support auch gleich gesagt, dass der Verpackung zerschnitten und bemalt wurde (es wurde ein Haus aus dem Karton für meine Nichte gebaut, ohne das ich was davon wusste -.- naja ) gleich darauf habe ich mich auch entschieden, dass ich kein Interesse mehr an dem Produkt habe und habe mich auf mein Wiederrufsrecht beruhen, auf welches ich noch locker Anspruch habe, da erst eine Woche rum war.

Nun habe ich das Gehäuse wieder mit einer RMA Nummer zurückgesendet und folgendes kam dabei heraus Zitat: "Testbericht: Rechnungskorrektur abgelehnt, da; Verpackung starkzerschnitten und; bemalt; Reparatur anbieten" Die Reparatur wurde von mir angeboten und von mir abgelehnt und erhielt folgende Mail: "Sehr geehrter Herr Ich,

in einigen Fällen ist eine beschädigte Verpackung nicht weiter schlimm und die Rückabwicklung daher kulanter Weise trotz dem möglich. Jedoch erlaubt es in diesem Fall der Zustand ein Kulanzrücknahme nicht.

Da sie keine Reparatur wünschen und eine Rücknahme nicht möglich ist, sende ich Ihnen das Gehäuse so wie erhalten wieder zurück. ..."

Ich habe Jahre lang im Einzelhandel gearbeitet und ich muss ganz ehrlich sagt, wenn ein Kunde ankam um sein Gerät (TV, HiFi usw.) zurückzugeben wollte, dann ist es vom Händler, also von uns, kulant gewesen, das Gerät überhaupt anzunehmen, da das Widerrufrechtes ja eigl nur für den OnlineHandel gilt. Und ob die Verpackung nun dabei war oder nicht ist vollkommen egal, da diese ist nur zum Schutz des Objektes dient.

Hat sich da jetzt etwas maßgebendes Verändert oder kann der OnlineHändler wirklich die Annahme verweigern aufgrund nicht mehr nutzbarer Verpackung?

Liebe Grüße (:

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Das Problem ist, dass der Händler nur das Zwischenglied zwischen Hersteller und Kunde ist. Und der Hersteller ist zu nichts verpflichtet. Kenne aus eigener Erfahrung (arbeite im Service eines Elektro-Fachmarkts), dass die Hersteller so gut wie nie eine Verpackung zum Wiederverkauf schicken.
Somit müsste der Händler das Gerät oder in dem Fall das Gehäuse ohne oder mit beschädigter Verpackung verkaufen.

Der Händler ist auch nicht verpflichtet, alles zurückzunehmen, viele tun es aus Kulanz, aber längst nicht alle.

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Hast du die Tastatur direkt am PC angeschlossen oder an einem USB-Hub?

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