Meine Meinung ist jeder hat eine zweite Chance verdient

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Großes Liebesproblem mit meinem Freund! Hilfe! Wie kann ich ihm und mir helfen?

Also vorab : Ich bin 17 er ist 17 er hat keine erfahrung in Sachen Beziehung,ich schon.Er ist jungfrau und schüchtern ( kommt aber sehr eingebildet rüber ,weil er so gut aussieht ) . Er ist schwarz ( aus afrika ) , ich bin auch farbig aber braun ( aus brasilien ). Wir haben uns durch Freunde kennengelernt und sind jetzt auch zusammen.

1 Tag der Beziehung : Ich hab ihn zum Abschluss geküsst,er hat seine Zunge reingeschoben und es wurde ein Zungenkuss.Schon am ersten Tag.

1 Tag später hat er sich nicht gemeldet bis nach 2 Tagen da hat er sich gemeldet und meinte das ich zu ihm in die Berufschule kommen sollte.Bin ich aber nicht,deswegen haben wir uns heute erst kurz gesehen .. und halt ganz normal auf den Mund geküsst.

Er spricht wenig deutsch,und ich wenig Franösisch es ist schwer zu kommunizieren aber es geht.Ich weiß echt nicht wie ich ihm das alles beibringen soll.. und das mit dem küssen wie es geht scheint er auch nicht begriffen zu haben.

Sollte ich ihn fragen ,ob ich es ihm beibringen soll?

jeder normale andere Typ hätte schon längst meinen hintern oder sonst was berührt ,oder sogar versucht mich zu küssen.Bei ihm musste ich das tun..Bei ihm ist das auch so das er sehr wenig Zeit hat,kleine Geschwister,um die er sich kümmern muss und auch meistens nur nach der Schule kann.

Was soll ich tun? Ich will ihn aufkeinenfall verlieren ,weil das besondere ist das er so gut aussieht,und noch nie eine Freundin oder so hatte.. er ist auch sehr anders.Das gefällt mir. Wie seht ihr die Sache ? Was sollte ich tun ? Wie kriege ich ihn lockerer ? und zeige ihm das er mich anfassen kann,küssen,über alles reden und so weiter ? Er ist einfach so unerfahren und alles..

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Hallo,

ich würde es nicht unbedingt überstürzen. Sei doch froh das es langsam angeht, dann ist a ende auch das pulver nicht so schnell verschossen und das feuer raus.

jurist1984

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Hallo,

auch wenn ich kein Mädchen bin möchte ich dir trotzdem aufgrund meiner Lebensweisheit antworten. Sätze wie " Lass uns Freunde sein ", " Wir können Freunde bleiben ", "Ich finde dich nett aber nicht mehr ", benutzen Mädchen immer um einen Jungen abzuweisen. Letztendlich heißt es übersetzt nichts anderes als " Ich habe kein Bock auf dich verpiss dich"

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ich würde dir empfehlen erst einmal vom pc wegzugehen dich ins dunkle zu legen und eis an die schmerzen zu halten und morgen direkt zum notarzt zu gehen und dort bis montag notbedürftig versorgen lassen

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Hallo,

also ich habe eine Smartcard habe die aber über Sky übernommen und mir die Kanäle dort freischalten lassen. Ich zahle für die Kanäle 12,90 Euro für das Programm komplett. Ich denke mal das dies auch der Preis pro Smartcard ist

Jurist1984

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Hallo,

es würde mir nichts ausmachen wieso auch. Du wirst im Leben sicherlich noch auf mehrere Situationen treffen, wo ein Partner mehr Sex hatte etc, es geht ja immer dann um die jetzige Beziehung und nicht um das was in der Vergangenheit war.

Jurist1984

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Unter Auslegung versteht man in der Rechtswissenschaft die Methode der Inhaltsbestimmung von Rechtsnormen (und anderen rechtlich relevanten Begriffen wie z.B. Vertragsklauseln). Gesetze sind abstrakt-generell. Das bedeutet sie gelten für unbestimmt viele Fälle und legen nicht fest was in einem konkreten Fall gilt (z.B. Herman Müller muss 600 Euro zahlen). Daher bedürfen Gesetze der Auslegung um festzustellen ob ein bestimmter Fall erfasst ist oder nicht und welche Folgen sich daraus ergeben.

Seit Savigny wird die Auslegung untergliedert in

  1. die grammatische Auslegung (nach dem Wortlaut Sprachverständnis)
  2. die historische Auslegung (nach der Entstehungsgeschichte)
  3. die systematische Auslegung (nach dem Zusammenhang)
  4. die teleologische Auslegung (nach Sinn und Zweck einer Bestimmung). Hinzufügen könnte man noch verfassungskonforme Auslegung (Übereinstimmung mit der Verfassung ) obwohl es sich dabei nicht um besondere Methoden handelt sondern eher um eine ergebnisorientierte Anwendung des Gesetzes. Man kann nämlich davon ausgehen dass der Gesetzgeber keine verfassungswidrigen Gesetze erlässt. Wenn ein Gesetz daher so ausgelegt werden kann dass es mit der Verfassung übereinstimmt kommt nur diese Auslegung in Betracht wenn alle anderen Auslegungsergebnisse zu einem Verstoß gegen die Verfassung führen würden.

Europarecht

Nach der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gelten für das Gemeinschaftsrecht autonome Auslegungsgrundsätze die im wesentlichen mit den oben genannten übereinstimmen.

Allgemein sorgt die europarechtskonforme Auslegung (auch: integrationsfreundliche Auslegung) für Übereinstimmung der nationalen Normen mit dem Europarecht . Speziell ist dabei die richtlinienkonforme Auslegung zu nennen die die Übereinstimmung von nationalen Normen mit dem Inhalt der (europarechtlichen) Richtlinien auf denen sie beruhen sichert. Zu den üblichen Auslegungsmethoden kommen noch die Auslegung im Hinblick auf den effet utile (die tatsächliche Durchsetzung von Normen) und auf die Einheitlichkeit des Europarechts in allen Mitgliedsstaaten hinzu.

Abgrenzung

Die Auslegung ist zu unterscheiden von der Analogie. So bezeichnet man die Anwendung von Rechtsnormen obwohl die Auslegung gerade ergeben hat dass eine (unmittelbare) Anwendung des Gesetzes ausscheidet.

Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist ebenfalls der Auslegung zugänglich. Sein Inhalt kann jedoch vom Gericht in bestimmten Grenzen festgelegt werden.

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Hallo,

zum einen handelt es sich hier um ein illegalen Download, Hierfür kannst du kostenpflichtig abgemahnt werden. Auch kannst du eine Unterlassungsklage gegen deine Person bekommen, dass du in Zukunft nichts mehr herunter laden darfst. Die kann teuer werden. Je nach Anwaltskosten und Schadenersatzansprüchen gerichtet an dem Streitwert kann dies in die Tausende gehen

Jurist1984

Am besten lass davon die Finger weg.

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Hallo,

wenn man deiner Ausführung folgt, geht es wohl darum, dass in einem Zivilverfahren die Gegenseite verurteilt worden ist an dich zu zahlen. Sie hat jetzt 1 Monat Zeit das Urteila anzufechten und Berufung zum Landgericht einzureichen. Normalerweise heißt dies aber hier die sofortige Beschwerde.

Jurist1984

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Ein Strafantrag ist das Verlangen einer Person, dass jemand wegen einer bestimmten Tat strafrechtlich verfolgt wird. Geregelt ist der Strafantrag in Deutschland in den §§ 77 ff. Strafgesetzbuch (StGB) und § 158 Strafprozessordnung (StPO)

Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung (z. B. bei Hausfriedensbruch und in der Regel auch bei Beleidigung). Den Gegensatz hierzu bildet das Offizialdelikt, das stets von Amts wegen verfolgt wird. Es werden absolute und relative Antragsdelikte unterschieden. Bei absoluten Antragsdelikten ist die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vom Vorliegen eines Antrages abhängig (z. B. § 123 StGB: Hausfriedensbruch), wohingegen es bei den relativen Antragsdelikten auf die besondere Beziehung zum Rechtsgut oder zum Rechtsgutsträger ankommt. Bei anderen Delikten wie z. B. bei der (einfachen) Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB) kann das Antragserfordernis durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ersetzt werden. Dies ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nicht überprüft werden kann. Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar (§ 248a, §263 Abs. 4, §266 Abs. 2 StGB). Noch weiter gehen die Beschränkungen bei den genannten Delikten, wenn die Tat durch einen Angehörigen des Geschädigten begangen wird oder zwischen Täter und Geschädigtem eine häusliche Gemeinschaft besteht. Dann kann die Tat als absolutes Antragsdelikt unabhängig von der Schadenshöhe gemäß § 247 StGB nur auf Antrag verfolgt werden. Umgekehrt wird das relative Antragsdelikt § 303 b Abs. 2 StGB (Computersabotage bei betrieblichen oder behördlichen Datenverarbeitungen) zu einem Offizialdelikt, wenn ein besonders schwerer Fall gemäß § 303 b Abs. 4 StGB vorliegt, denn § 303 c StGB sieht nur für § 303 b Abs. 1 bis 3 ein Antragserfordernis bzw. das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung vor. Die Staatsanwaltschaft wird in der Regel erst dann tätig, wenn ein wirksamer Strafantrag vorliegt. Nur wenn zu befürchten ist, dass wichtige Beweismittel verloren gehen könnten, beginnt sie schon zuvor mit den Ermittlungen. Spätestens bei Anklageerhebung muss der Strafantrag jedoch vorliegen.

Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist, § 77 StGB. In bestimmten Fällen ist das Antragsrecht auch vererblich. Bei Amtsträgern kann den Antrag auch der Dienstvorgesetzte stellen (sog. Beamtenbeleidigung). Bei Geschäftsunfähigkeit bzw. beschränkter Geschäftsfähigkeit des Verletzten ist der gesetzliche Vertreter (Eltern, Vormund, Betreuer) antragsberechtigt.

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Sehr geehrter Nutzer,

Sie dürfen die Bilder, auch wenn Sie durcheinander zusammen geschnitten sind nicht benutzen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann eine kostenpflichtige Abmahnung zzg. einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Es ist generell verboten im Internet herunter geladene Bilder ohne Zustimmung des Besitzer der Rechte zu veröffentlichen oder diese zu benutezn. Bitte beachten Sie das ein Verstoß hier sehr teuer für den Abmahnenden werden kann.

Jurist1984

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Hallo,

als gewerblicher Unternehmer sind Sie verpflichtet, ein Impressum, eine Widerrufsbelehrung und eine AGB vorzuweisen die dem Nutzer die Möglichkeit geben muss, sich hier durchzulesen welche Kosten und welche Leistungen anfallen. Gerade auch bei Digitalen Medien die runtergeladen werden können ist dies ein muß. Desweiteren müssen Sie achtgeben, dass die AGB sowie die anderen Dinge rechtssicher sind sonst können Sie von konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt werden.

Jurist1984

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Hallo,

gerne beantworte ich dir die Frage wie folgt. Du bist nun beschränkt geschäftsfähig und kannst einige Dinge mache, die vorher nicht möglich waren.

So kannst du zum Beispiel in die Disco bis 24 Uhr alleine gehen was vorher nur mit einem Erwachsenen in Begleitung möglich war. Auch darfst du jetzt draußen in der Öffentlichkeit rauchen.

Jurist1984

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Hallo,

ich kann zwar nicht verstehen, was dich dazu geritten hat, auch kann ich nicht verstehen wie man nach 17x sagen kann, dass man das nicht gewollt haben will, aber anderseits vertrete ich die auffassung, dass jeder mensch in seinem leben eine 2. chance hat. wie ich in dieser situation reagieren würde weiß ich nicht....vielleicht ist es besser wenn du es deinem verlobten nie sagst und für das gemeinsame leben einen schlußstrich ziehst. vielleicht ist es besser für die zukunft zu schweigen, wenn ihr wirklich heiraten und vielleicht eine familie gründen wollt. denn eines kann ich dir sagen, und da brauch ich deinen verlobten nicht zu kennen. verzeihen wird er es dir nicht. du musst dich daher entscheiden, doch bedenke eines....die zeit läuft gegen dich.

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hallo,

bei einem negativen schufa eintrag erhalten sie vermutlich keinen kredit oder keine finanzierung

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