Das abschreiben der Hausordnung hat nach geltendem deutschen Recht keinen pädagogischen Zweck (da es nicht der Aufarbeitung des verpassten Lehrstoffes dient) und ist damit unzulässig
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Die Prüfer müssten denken das er es euch nicht erklären kann oder das er sich unpädagogisch verhält schreien etc. Pp.
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Das musst du deiner Lehrerin/ deinem Lehrer abklären diese können dich auch nur 3 Arbeiten schreiben lassen. Das muss aber im Einzelfall entschieden werden.
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Das erheben von Einspruch ist in diesem Falle wahrscheinlich Zwecklos jedoch müsste man diesen Fall im Gesamten prüfen obwohl das kicken aus einer schulischen Onlinekonferenz diese Maßnahme wahrscheinlich rechtfertigt
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Nein das können sie nicht bzw. dürfen sie nicht da dies nach §202a Stgb verboten ist
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