Das abschreiben der Hausordnung hat nach geltendem deutschen Recht keinen pädagogischen Zweck (da es nicht der Aufarbeitung des verpassten Lehrstoffes dient) und ist damit unzulässig
Die Prüfer müssten denken das er es euch nicht erklären kann oder das er sich unpädagogisch verhält schreien etc. Pp.
Folgendes sind mehrere Straftaten wende dich an deine Eltern in zur Not ans Schulamt bzw. ans Gericht oder die Polizei
Bitte den Lehrer doch einfach z.B per E-Mail darum das er dir Auskunft erteilt so kannst du dich vorbereiten.
Das musst du deiner Lehrerin/ deinem Lehrer abklären diese können dich auch nur 3 Arbeiten schreiben lassen. Das muss aber im Einzelfall entschieden werden.
Das erheben von Einspruch ist in diesem Falle wahrscheinlich Zwecklos jedoch müsste man diesen Fall im Gesamten prüfen obwohl das kicken aus einer schulischen Onlinekonferenz diese Maßnahme wahrscheinlich rechtfertigt
Nein das können sie nicht bzw. dürfen sie nicht da dies nach §202a Stgb verboten ist