Strafarbeit Hausordnung abschreiben?

Hallo ich habe heute im unterricht eine Papierkugel geworfen weil mich ein Schüler aus meiner klasse genervt hat ( ich weiss des is doof aber wenigstens geb ich es zu) so nun hat mein Lehrer mich gesehen und ich muss eine Hausordnung schreiben -.- So und da sagt er noch frech das er mich davor oft gewarnt hatte was widerrum nicht der Warheit entspricht, er hatte vorher meinen Sitznachbarn verwarnt. Ich meine ich hab ja etwas mist gebaut und das weiss ich aber es geht darum das er mich noch nicht davor verwarnt hatte und mir gleich ne Hausordnung rein drückt. So einen Vorfall hatte ich bei diesem Lehrer schonmal, andere werden 2-3 mal verwarnt und bekommen garnichts und ich bekomme immer sofort was. Durch den Vorfall habe ich auch gelernt das man nach dem unterricht nicht mehr mit ihm sprechen kann er blockiert das Gespräch und droht mit doppeltem abschreiben. So nun weigere ich mich das zu schreiben und ihm morgen abzugeben ich meine in Rheinland-Pfalz gibts ja das Gesetz das die Arbeiten einen "Sinn" haben müssen, also ich sehe da keinen Sinn, vorallem das einem dann die Finger weh tun und sie irgendwann eh wieder im müll landet, zudem wäre ich mit einer anderen strafe zufrieden gewesen z.B mich zu entschuldigen oder dem Hausmeister etwas zu helfen. SO und jetzt frage ich mich ob der das darf und was ich machen soll ich meine wir haben in der Stunde sowieso "keinen" unterricht gemacht weil er ein Projekt bewertet hat dabei konnten wir uns leise unterhalten undso deswegen denk ich hab ich den unterricht auch nicht gestört. Zudem kenne ich die leier, morgen dreht der die ganze Geschichte wieder völlig um sodass er recht hat, kann mir da jemand irgendwie Tipps geben was ich da machen soll? Thx im vorraus!

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Das abschreiben der Hausordnung hat nach geltendem deutschen Recht keinen pädagogischen Zweck (da es nicht der Aufarbeitung des verpassten Lehrstoffes dient) und ist damit unzulässig

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Das musst du deiner Lehrerin/ deinem Lehrer abklären diese können dich auch nur 3 Arbeiten schreiben lassen. Das muss aber im Einzelfall entschieden werden.

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Das erheben von Einspruch ist in diesem Falle wahrscheinlich Zwecklos jedoch müsste man diesen Fall im Gesamten prüfen obwohl das kicken aus einer schulischen Onlinekonferenz diese Maßnahme wahrscheinlich rechtfertigt

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Nein das können sie nicht bzw. dürfen sie nicht da dies nach §202a Stgb verboten ist

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