Ab deinem 14. Lj. kannst du dein Führungszeugnis beantragen, indem alle mögliche Sachen stehen (sofern du schon strafrechtlich bekannt bist). Hoffe das hilft ein bisschen
Schon über Einstellungen/Allgemein/Softwareupdate versucht?
Wenn es ein versuchter Betrug gewesen wäre, müsste der Täter unmittelbar zur Schwelle „jetzt geht’s los“ angesetzt haben. Dadurch, dass er dich nur zum (irrtümlichen) Parkverbot ermahnt hat, hat er nicht unmittelbar angesetzt und so sich in jedem Fall nicht (nach Deutschen Recht) strafbar gemacht. Was seine Absicht war wissen wir nicht faktisch hat er dir aber nur eine mündliche Platzverweisung gegeben. Fraglich wäre hier ob es nur ein netter Hinweis war bzw. ob er überhaupt dazu befugt war. Ich gehe vom freundlichen (oder halt unfreundliche) Hinweis aus. Eine derartige Betrugsmasche liegt nicht in meiner Kenntnis.
Es Ist äußerst unrealistisch und umständlich, dass Sie dich finden. Ich gehe mal davon aus, dass du über 14 Jahre alt bist und somit mindestens nach dem Jugendstrafrecht strafmündig bist. Fraglich ist als du schriebst, dass du dein Handy rausholen wolltest, warst du in Kenntnis bevor du den Laden verlassen hast, dass du diese noch in der Tasche hattest und hast dann billigend in Kauf genommen aus dem Laden zu gehen? Dann wäre dies strafbar. Wenn du dir erst zuhause darüber in Kenntnis warst, dass du Produkte mit nach Hause genommen hast, dann wäre dies nicht nach dem Strafgesetzbuch strafbar, da §16 StGB (1) als Schuldausschließungsgrund. Dennoch müsstest du (Strenggenommen) nach §823 BGB dadurch, dass du „fahrlässig […] das Eigentum […] eines anderen widerrechtlich verletzt [hast], [bist du] dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ heißt du müsstest schnellstmöglich die Produkte dem Geschäftsinhaber zurückgeben. Ansonsten, könnte man beurteilen (rein rechtlich), dass du dich wegen Unterschlagung §246 StGB strafbar machen würdest. Heißt rein rechtlich müsstest du das Eigentum dem Eigentümer zurückgeben.
Fraglich wäre in diesem Fall, was passiert wäre, wenn die Hütte nicht abgebaut werden würde. Ich würde Person XX die Situation schildern um, ihm zu zeigen, dass du alles dafür getan hast hast, um dafür zu sorgen, dies allerdings aufgrund unerwarteter Umstände (extreme Wetterbedingungen Regen / Hagel etc.) nicht möglich war. Ich würde ein neues realistisches Angebot machen, welches eventuell einen neuen Kompromiss wäre. Rechtlich gehört ihm solange die Hütte , bis seine vorgelegte Vereinbarung (Vis Sonntag Abend) zugrunde liegt, d.h. solange die Hütte noch nicht abgebaut ist, gehört sie ihm. Wenn faktisch ab Montag der neue Mieter (nach Mietvertrag) in der Wohnung lebt, würde ich den Vermieter und den neuen Mieter auf das Problem aufmerksam machen und ihnen ebenfalls die Situation schildern. Wenn du Glück hast kriegst du die Zustimmung (aus Menschlichkeit), um den Zeitraum des Abbaus zu verlängern (beispielsweise bis Tagesende Montag / Dienstag). Hoffe das hilft ein bisschen
Antwort bezog sich auf einen Kommentar—> siehe „Also wenn man draufhaut…“
Ob du es glaubst oder nicht aber es lassen sich auch (die meisten) Konflikte ohne Gewalt lösen. Die Stärke der Frau und besonders der Polizistinnen liegt besonders in der Kommunikation. Außerdem sind Männer nicht dazu befugt Frauen zu durchsuchen, was in einigen Situationen auch sicherlich hilfreich sein könnte. Und falls wirklich mehr biologische Kraft benötigt wird, hat die Polizei auch immer noch die Möglichkeit über die Leitstelle weitere Kräfte anzufordern.
Kurzgesagt ja dürfen sie. Die Ermächtigungsgrundlage könnte sich (zumindest in NRW) hieraus ergeben: PolG NRW §12 Abs.2 gilt „…Die betroffene Person kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen […] können die betroffene Person sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden.