Ab deinem 14. Lj. kannst du dein Führungszeugnis beantragen, indem alle mögliche Sachen stehen (sofern du schon strafrechtlich bekannt bist). Hoffe das hilft ein bisschen

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Schon über Einstellungen/Allgemein/Softwareupdate versucht?

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Wenn es ein versuchter Betrug gewesen wäre, müsste der Täter unmittelbar zur Schwelle „jetzt geht’s los“ angesetzt haben. Dadurch, dass er dich nur zum (irrtümlichen) Parkverbot ermahnt hat, hat er nicht unmittelbar angesetzt und so sich in jedem Fall nicht (nach Deutschen Recht) strafbar gemacht. Was seine Absicht war wissen wir nicht faktisch hat er dir aber nur eine mündliche Platzverweisung gegeben. Fraglich wäre hier ob es nur ein netter Hinweis war bzw. ob er überhaupt dazu befugt war. Ich gehe vom freundlichen (oder halt unfreundliche) Hinweis aus. Eine derartige Betrugsmasche liegt nicht in meiner Kenntnis.

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Es Ist äußerst unrealistisch und umständlich, dass Sie dich finden. Ich gehe mal davon aus, dass du über 14 Jahre alt bist und somit mindestens nach dem Jugendstrafrecht strafmündig bist. Fraglich ist als du schriebst, dass du dein Handy rausholen wolltest, warst du in Kenntnis bevor du den Laden verlassen hast, dass du diese noch in der Tasche hattest und hast dann billigend in Kauf genommen aus dem Laden zu gehen? Dann wäre dies strafbar. Wenn du dir erst zuhause darüber in Kenntnis warst, dass du Produkte mit nach Hause genommen hast, dann wäre dies nicht nach dem Strafgesetzbuch strafbar, da §16 StGB (1) als Schuldausschließungsgrund. Dennoch müsstest du (Strenggenommen) nach §823 BGB dadurch, dass du „fahrlässig […] das Eigentum […] eines anderen widerrechtlich verletzt [hast], [bist du] dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ heißt du müsstest schnellstmöglich die Produkte dem Geschäftsinhaber zurückgeben. Ansonsten, könnte man beurteilen (rein rechtlich), dass du dich wegen Unterschlagung §246 StGB strafbar machen würdest. Heißt rein rechtlich müsstest du das Eigentum dem Eigentümer zurückgeben.

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Wie soll ich vorgehen in diesem Fall? Wie ist die Rechtslage und was wäre moralisch richtig, zu tun?

Folgender realer Fall liegt vor:

Ich habe über Kleinanzeigen eine Gartenhütte zugesagt bekommen, die die Person XX loswerden möchte. Ich kann die Gartenhütte umsonst bekommen, wenn ich sie selbst abbaue und auch selbst zu mir in den Garten bringe. Die Hütte muss allerdings bis zum Ende des Wochenendes vom Grundstück weg sein, sagt Person XX (d.h. ich habe das ganze Wochenende Zeit zum Abbauen und Transport usw.). Die Hütte muss also bis Sonntagabend vom Grundstück weg sein, da am Montag anscheinend die Schlüsselübergabe von Person XX ist (Umzug) - daher muss der Garten dann komplett leer geräumt sein. Ich sage, ich möchte die Hütte nehmen und Person XX reserviert mir diese. Sie gibt mir den Schlüssel für das Tor zu ihrem Grundstück, wo die Hütte steht, und die Schlüssel für die Gartenhütte. Ich kann allein kommen und gehen, wie ich möchte, Hauptsache die Hütte ist am Sonntag abgebaut und weg vom Grundstück, sagt Person XX zu mir.

Nun folgendes Problem: Leider waren wir beim Hütte abbauen nur zu dritt. Kurzfristig haben viele Personen abgesagt, die ursprünglich auf meine Bitte mithelfen wollten. Auch ein Problem war bzw. ist das Wetter. Es war fast durchgehend am Regnen, Stürmen und Hageln. Wir konnten mit viel Anstrengung das Dach abbauen bis Samstagabend. Leider wurde durch den Regen die restliche Hütte (auch von innen) komplett nass. Wir spannten eine große Plane über die restliche Hütte (Dach schon weg) und mussten Samstagabend total erschöpft abbrechen. Beide helfenden Personen wollten bei so einem Wetter nicht weitermachen und sagten mir, dass sie morgen nicht weitermachen könnten und würden.

Nun stehe ich da. Person XX habe ich am Samstagabend schon kontaktiert telefonisch und ihr die Lage geschildert. Sie klang etwas sauer und sagte, dass die Hütte Sonntagabend da weg sein muss. Ich bot der Person XX an, ihr zu helfen, dass die Hütte am Sonntag weg vom Grundstück ist, aber sagte auch, dass ich sie so nicht zu mir nehmen werde. Person XX sagte, dass das so nicht geht. Ich sagte, ich melde mich morgen nochmals bei ihr.

Ich möchte die Hütte so nicht mehr in meinen Garten nehmen, da sie komplett durchnässt ist. Kann aber auch Person XX verstehen, dass sie das Grundstück leer haben muss bis Sonntagabend und sich auf mein Wort verlassen hat.

Was mache ich denn nun?

Was wäre moralisch richtig, in diesem Fall zu tun?

Wie sieht die Rechtslage in meinem Fall aus? Person XX und ich haben nur die oben genannte mündliche Vereinbarung getroffen und keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen.

Und zuletzt möchte ich auch ungern eine schlechte Bewertung von Person XX auf Kleinanzeigen bekommen.

Ich bin ein zuverlässiger Mensch und halte immer mein Wort. In diesem Fall bin ich aber wirklich am Ende meiner Kräfte und am Verzweifeln.

Was kann ich nun tun?

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Fraglich wäre in diesem Fall, was passiert wäre, wenn die Hütte nicht abgebaut werden würde. Ich würde Person XX die Situation schildern um, ihm zu zeigen, dass du alles dafür getan hast hast, um dafür zu sorgen, dies allerdings aufgrund unerwarteter Umstände (extreme Wetterbedingungen Regen / Hagel etc.) nicht möglich war. Ich würde ein neues realistisches Angebot machen, welches eventuell einen neuen Kompromiss wäre. Rechtlich gehört ihm solange die Hütte , bis seine vorgelegte Vereinbarung (Vis Sonntag Abend) zugrunde liegt, d.h. solange die Hütte noch nicht abgebaut ist, gehört sie ihm. Wenn faktisch ab Montag der neue Mieter (nach Mietvertrag) in der Wohnung lebt, würde ich den Vermieter und den neuen Mieter auf das Problem aufmerksam machen und ihnen ebenfalls die Situation schildern. Wenn du Glück hast kriegst du die Zustimmung (aus Menschlichkeit), um den Zeitraum des Abbaus zu verlängern (beispielsweise bis Tagesende Montag / Dienstag). Hoffe das hilft ein bisschen

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Ob du es glaubst oder nicht aber es lassen sich auch (die meisten) Konflikte ohne Gewalt lösen. Die Stärke der Frau und besonders der Polizistinnen liegt besonders in der Kommunikation. Außerdem sind Männer nicht dazu befugt Frauen zu durchsuchen, was in einigen Situationen auch sicherlich hilfreich sein könnte. Und falls wirklich mehr biologische Kraft benötigt wird, hat die Polizei auch immer noch die Möglichkeit über die Leitstelle weitere Kräfte anzufordern.

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Kurzgesagt ja dürfen sie. Die Ermächtigungsgrundlage könnte sich (zumindest in NRW) hieraus ergeben: PolG NRW §12 Abs.2 gilt „…Die betroffene Person kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen […] können die betroffene Person sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden.

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