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Jura20

17.08.2011
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Jura20
17.08.2011, 11:34
Brauche dringend Hilfe: Körperverletzung mit Todesfolge

A und B geraten in einen heftigen Streit, infolgedessen A den B einen heftigen Stoß versetzt. Infolge dieses Stoßes gerät die B jedoch, von A ungewollt, ins Stolpern und fällt schließlich so unglücklich mit dem Hinterkopf auf einen Baumstumpf, daß er bewußtlos und mit einer lebensgefährlichen inneren Kopfverletzung liegen bleibt. Daraufhin entfernt sich der immer noch wütende A mit schnellen Schritten vom Ort. A ergreift aus Zorn keinerlei Rettungsmaßnahmen. B ist an seinen Verletzungen gestorben. Ein Sachverständigengutachten stellt jedoch fest, daß der B zu diesem Zeitpunkt eine 75 %-ige Überlebenschance gehabt hätte.

Meine Frage: Handelt es sich hier um Körperverletzung mit Todesfolge? Hat A hier fahrlässig gehandelt? Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Danke schon mal im Voraus

...zum Beitrag
Antwort
von Jura20
17.08.2011, 18:45

Aber der Tod des B gilt doch nicht als unmittelbare Folge der Körperverletzung, oder?

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