Stereo Vollverstärker - 2 LS + Aktivsub? Wie anschließen?

Guten Abend zusammen

Ich habe ein kleines/ großes Anschlussproblem für meinen neuen Subwoofer (Es war ein Geschenk ) Zur Zeit stehen folgende Geräte bei mir im Wohnzimmer. Mein seit Jahren treuer Denon PMA-495r und 2 Stück Quadral Argentum Sam 03. Unter den LS Anschlüssen steht: Impedance A or B 4-16 Ohm .... A+B 8-16 Ohm Folgende Daten sind mir bekannt.

Verstärker: Stereo-Vollverstärker • 2 x 70 W (4 Ohm, 1 kHz. 0.7 % Klirr) Ausgangsleistung • Phono-Entzerrer (MM) • variable Loudness-Schaltung, Klang- und Balanceregelung • Source-Direct-Schaltung • 6 Analog-Eingänge (inklusive PHONO) und 2 TAPE-Ausgänge • 2 Anschlusspaare für Lautsprecher (A / B / A+B) • solide Schraubklemmen für Lautsprecherausgänge • Kopfhörerausgang • Systemfernbedienung für CD-Player, Tuner und Cassettendeck von DENON

Lautsprecher: Nennbelastbarkeit 80W 35...45.000 Hz Verstärkeranschluss 4...8 Ohm

Nun habe ich folgenden Subwoofer bekommen Canton AS 85.2 SC aus der letzten Charge mit der neuen Verbauten Stufe die mehr Leistung bringt Er hat ein LowLevel In / Out Anschluss sowie ein HighLevel Input.

Unten habe ich noch 2 Bilder. Eins vom Verstärker und eins vom Sub. Wie kann ich das ganze nun vernünftig anschließen? Lass ich die LS so wie sie sind an A und schließe den Sub an B an + HighLevel In, oder geht das nicht? Vielen Dank für eure Hilfe. Lieben Gruß Julian

INFO: Obere 4 Anschlüsse sind A und die unteren B. Sieht man auf dem Bild leider nicht.

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Mit 15 schon 3 Freundinnen... Ist das normal heutzutage ?!?! Lass es ruhig angehen, nicht überstürzt ! Vllt. mal außerhalb der Schule / Freundeskreis jemanden kennenlernen. Vllt. auch mal im Internet?

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Hallo erstmal,

ich denke der Weg sich professionelle Hilfe beim Psychologen zu holen ist erstmal eine richtige Entscheidung. Wenn das Mädel sich schon länger selbst verstümmelt, frage ich mich, wieso die Eltern vorher nichts unternommen haben. Gerade an Armen und Beinen kann man es doch gut erkennen. Als Außßenstehernder kannst du höchstens versuchen selbst nochmal mit Ihr zu reden und ihr versuchen beizubringen, dass der Psychologe Ihr nur helfen will und die Hilfe nicht verweigern sollte.

Alles Gute !

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Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Anteilen

Guten Tag liebe Forumsmitglieder, ich möchte euch kurz ein paar Eckdaten vorab geben um den Fall besser verstehen zu können. Ich schreibe hier im Auftrag meines Vaters, da er selbst ungerne mit dem PC arbeitet. Die Erbengemeinschaft besteht aus 2 Kindern (Sohn und Tochter) wo nun beide Elternteile verstorben sind. 2006 ist die Mutter verstorben und nun vor ca. 3 Monaten der Vater. Die Tochter ist seit etlicher Zeit Arbeitslos und bezieht ALG 2. Der Vater hatte vor seinem Tod ein Testament bei einem Notar erstellen lassen indem der Sohn als Alleinerbe eingetragen ist und die Tochter nur Ihren Pflichtteilsanspruch gelten machen kann. Seit ca 5-6 Jahren pflegt der Sohn den Vater in seiner Eigentumswohnung mithilfe eines Pflegedienstes etc. Er fährt jeden Tag zu seinem Vater und verliert dadurch auch seine Ehefrau. Die Tochter kam gelegentlich zu Besuch, meldete sich aber auch 4-6 Wochen mal gar nicht und war nicht bereit den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Sie musste zuviel für das Arbeitsamt erledigen... In der ganzen Zeit unterstütze selbst der Sohn seine Schwester mit mittlerweile ca. 5000 Euro für die Miete etc. Dies ist nur geliehen und wurde schriftlich festgehalten dass bei Erbantritt alles abgegolten wird. Nachdem nun der Vater verstorben war, tauchte das Testament auf welches den Sohn als Alleinerbe sieht und die Tochter nur mit einem Pflichtteil berechtigt hat. Gründe dafür sind u.a. ein Diebstahl bei dem eigenen Vater und die Verweigerung den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Das Vermögen beläuft sich laut Testament auf 30.000 Euro (Eigentumswohnung). Sohn und Tochter haben sich nun mehrfach zusammen getan um eine Einigung zu erzielen. Der Sohn unterbreitete der Tochter ein ein Angebot von 15.000 Euro plus Erlass der angehäuften Schulden über ca. 5000 Euro. Damit Sie keine Probleme mit dem Arbeitsamt erhält sollte alles (auf Wunsch) unterm Tisch laufen... Die Tochter fing an sich zu streiten und beleidigte den Sohn aufs Höchste. Angeblich wäre das Testament gefälscht und nicht rechtens und alle würden sie ver***** wollen. Außerdem würde der Wert 30.000 nicht stimmen, da die Eigentumswohnung angeblich mehr Wert hat. Bis dahin wurde kein Gutachten erstellt um Kosten zu sparen. Der Sohn bezahlte alle Folgerechnungen was mit der Wohnung zusammen hing und auch alle Kosten des Nachlassgericht wurden bisher von ihm bezahlt. Die Tochter konnte sich nicht beteiligen. Bis heute ist keine Einigung erzielt worden :-( Der Sohn möchte das Haus in dem er und seine Schwester aufgewachsen sind, nicht verkaufen sondern selbst einziehen. Zu sehr hängen Erinnerungen an der Wohnung. Im Grundbuch standen die Mutter und Vater zu je 1/2. Leider wurde beim Tod der Mutter vergessen, dies umzuschreiben. Dieser Fehler ist nun erst dem Grundbuchamt aufgefallen woraus sich weitere Probleme erstrecken. Der 1/2 Anteil der Mutter geht auf den Vater über. Ihm gehört also 75 % der Eigentumswohnung. Die restlichen 25 % gehen zu je 12.5% auf Sohn und Tochter über. La

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Aber was kann man nun machen? Tochter will das Haus verkauft sehen obwohl der Sohn einziehen mag. Ansonsten droht sie mit Teilversteigerung. Im Testament ist ein Wert von 30.000 angegeben. Dies glaubt sie nicht und will einen Gutachter. Wieviel Przent stehen ihr denn zu? 25% aus dem Anteil der verstorbenen Mutter und wieviel aus dem Anteil des Vaters?

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Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Anteilen

Guten Tag liebe Forumsmitglieder, ich möchte euch kurz ein paar Eckdaten vorab geben um den Fall besser verstehen zu können. Ich schreibe hier im Auftrag meines Vaters, da er selbst ungerne mit dem PC arbeitet. Die Erbengemeinschaft besteht aus 2 Kindern (Sohn und Tochter) wo nun beide Elternteile verstorben sind. 2006 ist die Mutter verstorben und nun vor ca. 3 Monaten der Vater. Die Tochter ist seit etlicher Zeit Arbeitslos und bezieht ALG 2. Der Vater hatte vor seinem Tod ein Testament bei einem Notar erstellen lassen indem der Sohn als Alleinerbe eingetragen ist und die Tochter nur Ihren Pflichtteilsanspruch gelten machen kann. Seit ca 5-6 Jahren pflegt der Sohn den Vater in seiner Eigentumswohnung mithilfe eines Pflegedienstes etc. Er fährt jeden Tag zu seinem Vater und verliert dadurch auch seine Ehefrau. Die Tochter kam gelegentlich zu Besuch, meldete sich aber auch 4-6 Wochen mal gar nicht und war nicht bereit den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Sie musste zuviel für das Arbeitsamt erledigen... In der ganzen Zeit unterstütze selbst der Sohn seine Schwester mit mittlerweile ca. 5000 Euro für die Miete etc. Dies ist nur geliehen und wurde schriftlich festgehalten dass bei Erbantritt alles abgegolten wird. Nachdem nun der Vater verstorben war, tauchte das Testament auf welches den Sohn als Alleinerbe sieht und die Tochter nur mit einem Pflichtteil berechtigt hat. Gründe dafür sind u.a. ein Diebstahl bei dem eigenen Vater und die Verweigerung den Sohn bei der Pflege zu unterstützen. Das Vermögen beläuft sich laut Testament auf 30.000 Euro (Eigentumswohnung). Sohn und Tochter haben sich nun mehrfach zusammen getan um eine Einigung zu erzielen. Der Sohn unterbreitete der Tochter ein ein Angebot von 15.000 Euro plus Erlass der angehäuften Schulden über ca. 5000 Euro. Damit Sie keine Probleme mit dem Arbeitsamt erhält sollte alles (auf Wunsch) unterm Tisch laufen... Die Tochter fing an sich zu streiten und beleidigte den Sohn aufs Höchste. Angeblich wäre das Testament gefälscht und nicht rechtens und alle würden sie ver***** wollen. Außerdem würde der Wert 30.000 nicht stimmen, da die Eigentumswohnung angeblich mehr Wert hat. Bis dahin wurde kein Gutachten erstellt um Kosten zu sparen. Der Sohn bezahlte alle Folgerechnungen was mit der Wohnung zusammen hing und auch alle Kosten des Nachlassgericht wurden bisher von ihm bezahlt. Die Tochter konnte sich nicht beteiligen. Bis heute ist keine Einigung erzielt worden :-( Der Sohn möchte das Haus in dem er und seine Schwester aufgewachsen sind, nicht verkaufen sondern selbst einziehen. Zu sehr hängen Erinnerungen an der Wohnung. Im Grundbuch standen die Mutter und Vater zu je 1/2. Leider wurde beim Tod der Mutter vergessen, dies umzuschreiben. Dieser Fehler ist nun erst dem Grundbuchamt aufgefallen woraus sich weitere Probleme erstrecken. Der 1/2 Anteil der Mutter geht auf den Vater über. Ihm gehört also 75 % der Eigentumswohnung. Die restlichen 25 % gehen zu je 12.5% auf Sohn und Tochter über. La

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OBEN FEHLT EIN TEIL MEINES SCHREIBENS: HIER GEHTS WEITER:

Die restlichen 25 % gehen zu je 12.5% auf Sohn und Tochter über. Laut Testament ist der Sohn Alleinerbe über die 75 % des Vaters, ein Pflichtteilanspruch steht aber zu (25% der 75% die dem Vater gehören). Die Tochter lässt nun nichtmehr mit sich reden und beauftragt einen Anwalt. Dieses Schreiben hat der Sohn heute erhalten. Er solle binnen 2 Wochen Auskunft erteilen und ein Nachlassverzeichnis erstellen indem auch Schenkungen und so weiter zu berücksichtigen sind. Desweiteren wird aufgefordert bis in 2 Wochen ein Gutachter zu beauftragen. Die Tochter behauptete ja mehrfach das die Eigentumswohnung mehr als die im Testament angegebenen 30.000 euro Wert hat. Außerdem soll zur Vorbereitung der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die Eigentumswohnung verkauft werden. Dies möchte der Sohn natürlich nicht welchem nach Anteilen auch weit mehr gehört. Wenn keine Bereitschaft zum Verkauf seitens des Sohnes erfolgt, wird die Tochter eine Teilversteigerung anstreben. Anteile: Mutter und Vater je 1/2 Nach Tod der Mutter: Vater 50% plus der hälfte der Mutter = 75 % Sohn 25% des Anteils der Mutter Tochter 25% des Anteils der Mutter Nach Tod des Vaters (gem. Testament) Sohn 25% des Anteils der Mutter= 1/4 + 75% des Anteils vom Vater Tochter 25% des Anteils der Mutter= 1/4 + 25% des Anteils des Vaters Ich hoffe wir haben das soweit richtig gerechnet. Die Tochter hat im ganzen ein Anspruch auf 1/8 oder 1/16 ? Was kann man nun machen damit die Wohnung nicht verkauft wird. Die Tochter wird, so denken wir, zusätzlich Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen da Sie ALG 2 erhält. Eine Einigung welche nicht öffentlich ist, wird es wohl nicht geben. Wie ist die Rechtslage und was kann man anstreben, damit der Sohn so gut es geht aus der Geschichte rauskommt? Dies war leider müdlicher Wunsch des verstorbenen Vaters da er, wie geschrieben, über 6 Jahre täglich zum pflegen kam. Wir danken euch für die Hilfe. Gruß

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Hallo, wenn du nachweisen kannst, dass du über den gesamten Zeitraum Schüler warst, wird das eventuell gehen. Sie werden dich allerdings fragen, warum du nicht eher gekommen bist. Wieso eigentlich nicht?

Vorallem wie kommst du auf 270 Euro?

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Hallo, aufgrund der negativen Schufa Einträge wird es schwer einen Kredit zu bekommen. Es gibt (naja nicht gerade seriöse) Häuser die im Internet mit "Schufafreien" Krediten werben. Bei der kleinen Summe wird es nochmals schwerer. Es gbt zwar auch diese Bankhäuser die das machen, aber normalerweise ist die Mindestkreditsumme höher.

Du kannst aber mal nach einem Dispo Fragen. Eventuell mit Rückzahlungsvereinbarung. Vllt. lässt sich darüber etwas machen.

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Danke, kannst du mit dem Rechner nicht eventuel etwas errechnen? Meine Daten stehe ja oben =) Achja MÄNNLICH :-)

Kann sonst jemand helfen?

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Hallo,

AUF KEINEN FALL AKTUELL IN GOLD ANLEGEN !!!! Der Goldkurs ist momentan immernoch auf dem höchsten Stand den es gab. Selbst wenn er noch etwas steigt, ist die GEahr zu groß dass er früher oder später wieder sinkt.. Wenn du nun deine 40.000 darin anlegen würdest und der Goldpreis fällt in den nächsten Jahren um 20%... Sind deine 40.000 nurnoch 32.000 Wert.

Mein Tipp: Tagesgeld bei einer sicheren Bank. Die Bank of Scotland oder ähnliche haben Sicherungsfonds... Das Geld ist sicher !

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blitz kredit

ich habe vor monaten mehrere Kredit anfragen bei blitz kredit gestellt und habe immer vergeblich auf post gewartet und weil nach jeder Anfrage einfach keine Post kam und mir die Damen am telefon sagte, ich sei noch nicht im System und soll doch bitte ein weiteres mal einen Kreditwunsch beantragen, tat ich das auch so. Irgendwann bekam ich dann so einen Vermittlungsantrag... den habe ich ausgefüllt und mir alles auch durchgelesen... es hieß, dass erst wenn eine Bank gefunden wurde, die bereit ist diese Summe an mich auszuzahlen, kriege ich dies natürlich schriftlich inklusive Zinssatz und erst wenn ich es unterschrieben und zurück gesendet habe, wird die Gebühr von 49€ fällig. Ich habe mindestens 2 Wochen oder länger gewartet, habe mit den Damen wieder telefoniert, die mir lächerlicherweise sogar zusagten, dass ich die Tage noch Post bekommen werde. weil nämlich diese I.dioten mir die 49€ in Rechnung gestellt haben -.- hab denen gesagt, dass ich nicht mal mehr weiß welchen Kreditwunsch ich angegeben habe, weil ich ja jedesmal nicht im System auffindbar war -.- u da dacht ich mir ok dann gibste diesmal etwas weniger an... du schaust ja sowieso erst mal ob der Zinssatz in ordnung ist und wenn nicht, tritts du zurück. Stattdessen bekam ich diese Rechnung! Die Damen meinte am telefon, dass ich mich gedulden soll und ich auch keine Mahnung bekommen werde. Dann kam plötzlich ne Mahnung oO habe denen dann nen Brief geschickt, alles erklärt und das ich vom Vermittlungsvertrag zurück trette.

Also ich brauche keine Moral aposteln! Ich weiß, ich hätte es nicht tun sollen aber es ist nun mal erst mal so weit gekommen. Möchte nur hilfreichen Rat haben, mehr nicht. Was kann nun noch passieren?

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Ich arbeite selbst im Kredit Bereich und kenne diese dubiosen Vermittler ganz gut. Versuchen auf leichtem Wege Geld zu ergaunern und halten kein Wort.

Im großen und ganzen könnte die Firma Ihr Inkasso Büro einschalten und auf Ihre 49 Euro pochen... Da es aber immer Ungereimtheiten bei dir gab,würde ich das nicht auf mir sitzen lassen. Warte erstmal ab. Schreibe Ihnen eventuell nochmals einen Brief mit einer 2. Unterschrift vom Mann/Freund der als Zeuge im schlimmsten Fall mit aussagen kann, dass du diesen Brief verfasst hast. Einschreiben mit Rückschein sollte klar sein...

Wenn es doch dazu kommt, und die Herrschaften auf Ihr GEld pochen, schalte deinen Anwalt ein. Spätestens dann wird sich auch alles aufklären.

AUßer du hast irgendwo etwas übersehen wie: 49 Euro werden bei Antrag fällig und nicht erst bei Kreditunterschrift. Soetwas gibts leider auch.

Viel Glück

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unmöglich, außer du willst, dass 6 wochen später wieder 30 kg drauf sind. der so genannte JOJO effekt tritt dann nämlich ein.

an einer stelle würde ich einfach auf die ernährung achten und gesund essen (evt. ETWAS weniger kohlenhydrate bzw. fett) und dabei sport machen. übertreibe es aber nicht, denn sobald du mit dem sport wieder nachgibst oder wieder normal isst, kann es gut möglich sein, dass deine kg wiederkommen.

am besten ist soetwas langfristig zu planen. weil dann hälst du es auch :-) das habe ich acuh geschafft in 1 1/4 Jahr ca 32kg. und das hält seit 3 jahren nun.

viel erfolg wünsche ich dir

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@fraggle16:

Ich suche einen neuen Job und um auch meine Lücken im Lebenslauf zu füllen (allerdings natürlich erstrangig um mich weiterzubilden) habe ich das fernstudium begonnen. ich wollte dies halt im Anschreiben erwähnen.

Ich denke schon, dass ich es auch im Lebenslauf aufführen kann.

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bin auch schon regelrecht bei den industriekaufleute am gucken. aber da siehts auch lau aus... irgendwie ist momentan der wurm drin bei den kaufleuten.

meint ihr bei der stadt könnte man es auch probieren?

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Ich denke dass ist in der Arbeitswelt ähnlich, ich bedanke mich eigentlich immer mit dem hinweis auf die freude auf das gespräch.

aber man muss nicht.

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schau malin diversen shops. unter anderem kötte&zeller...

allerdings passt "0.5 joule" und "durchschlagskraft" nicht zusammen. diese kleinen pistolen oder gewehre sind eher für jugentliche gedacht. sie sollen keinen schaden anruchten.

aber auch 0.5 können sehr schmerzhaft sein !!

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das sollte auch im prepaid bereich funktionieren.

einfach mal bei d1 nachfragen sonst

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