Hallo ihr Lieben,

ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber ein Anrecht auf Einsicht von Klassenarbeiten hat. Und wenn ja, nach welcher Gesetzesgrundlage. Durch das BBiG wurde ich nicht wesentlich schlauer. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Wie gesagt, wichtig wäre mir eine Gesetzesgrundlage!

Vielen Dank im Voraus