Hallo noch einmal.
Ja, Fahrzeug wurde beim Händler gekauft!
@Königstiger, genau das was du sagst wiederspricht aber der aktuellen Rechtslage. Habe vorab versucht mich schlau zu machen und wollte hier nochmals ein kleines Feedback. Laut Gesetz ist jeglicher Mangel am Fahrzeug, wenn bereits beim Kauf vorhanden und die Nutzung der jeweiligen Sache stört, vom Händler zu beheben. Wenn also die Fensterheber in ihrer Funktion gestört sind, dann muss dies behoben werden. Wenn mir auf der Heimfahrt im Kofferraum die seitlichen Abdeckungen der Staufächer rausfallen, da das Plastik gebrochen ist/war, meiner Meinung nach auch!?
Es sind mir weitere Dinge, dank einer Fahrt von über 400km nach Hause aufgefallen. Bin mir eigentlich, bis auf die Staufächer, sicher das diese unter die Gewährleistungspflicht fallen. Hier mal eine Auflistung die ich auch dem Händler zugeschickt habe
Fensterheber Fahrerseite: Diese können zwar per Funkfernbedienung geöffnet, aber nicht wieder geschlossen werden. Ebenfalls ist ein verschließen von Innen durch einmaliges antippen des Schalters nicht möglich. Korrekte Funktion nicht gegeben
Heckscheibenwischer: Dieser ist ohne Funktion
Thermometer: Bereits auf der Fahrt von XX nach XX zeigte uns die Betriebstemperatur des Fahrzeuges immer nur die untere Grenze bei 60° an.
Staufächer: Funktion diverser Staufächer nicht gegeben, Staufach auf I-Tafel defekt, Mittelarmlehne lässt sich kleines Staufach nicht öffnen, Abdeckungen der Staufächer im Kofferraum mit teilweise gebrochenen Klammern.