Naja ich habe nie ein Aufbauseminar gemacht, da der Führerschein schon weg war. Und bei der Neuverteilung musste ich auch keinen machen, da die alten Eintragungen getilgt sind. In dem Falle bin ich bei der Führerscheinstelle ein leeres Blatt, abgesehen von der verlängerten Probezeit von damals.

so wie ich gelesen habe und mir vorhin ein Bekannter verkehrsrechtsanwalt gesagt hat, müsste ich jetzt mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur verkehrpsychologischen Beratung (freiwillig), sollte ich noch einen Verstoß haben wäre dieser dann verpflichtend.

Aber auch alles ohne Gewähr

Ist ja auch mein allererster Verstoß und da die alten Eintragung nicht mehr vorhanden sind, dürfen die auch nicht mehr verwendet werden.
Kann mir nicht vorstellen das es rechtens wäre, insbesondere wo das Vergehen so gar nix mit den alten Verstößen zu tun hat. Und es ja auch ein erstes Vergehen ist und kein wiederholtest.

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