...deine Frage ist ganz einfach zu klären: das fällt noch in den Bereich Jugendgericht, also geh mal zur Jugendgerichtshilfe (beim Jugendamt) die helfen dir! und zwar kostefrei!

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An wen kann ich mich zur Verteidigung wenden? Strafprozess, Kosten...?

Hallo! Ich habe eine Rechtsfrage... Vor einiger Zeit musste ich zur Polizei, weil mein Exfreund Anzeige gegen mich erstattet hat. Ich wusste damals gar nicht um was es geht und die Polizei riet mir von vorneherein, ich solle mir am besten einen Anwalt nehmen und dann eine Aussage machen. Also gab ich nur meine Personalien an und suchte unverzüglich einen Anwalt auf. Dieser widerum hatte wohl Angst um sein Honorar und lehnte das Mandat ab. Meine Rechtschutz habe ich leider noch nicht lange genug. Finanziell stehe ich wirklich nicht sonderlich gut da und fragte deswegen, ob ich sowas wie Prozesskostenbeihilfe oder ähnliches beantragen könnte. Er antwortete, dass das nicht ginge und einen Pflichtverteidiger würde ich auch nicht bekommen, da ich mich ja selbst verteidigen konnte. Im Nachhinein bin ich froh, dass er das Mandat abgelehnt hat, da er doch sehr schroff war, aber dennoch bräuchte ich nun dringend einen Anwalt, da mir ein Hauptverfahren droht. Die Umstände zu erläutern würde einige Sätze beanspruchen, aber um mich kurz zu fassen:

Ich trennte mich letzten Sommer während meiner Schwangerschaft, da mein Ex mir gegenüber gewalttätig geworden war und mich betrogen hat. Da er die Trennung nicht verkraften konnte, zeigte er mich an, ich habe Sachen auf seinen Namen bestellt und nicht bezahlt. Es sollen 3 Fälle gewesen sein und man spricht von einer Gesamtsumme von etwa 300,00 €. Es ging zusätzlich um Frauenkleidung, die ich leider auch noch angenommen habe, da ich zu der Zeit durch meine Schwangerschaft schon zuhause war. Ich leitete die Pakete jedoch weiter an ihn ohne Kenntnis über deren Inhalt. Zusätzlich hat er noch eine Anzeige gestellt, ich habe bei meinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung Bargeld entwendet. Darum geht es allerdings nicht in diesem Verfahren. Das läuft separat und ich habe seit meiner Aussage bei der Polizei dazu nichts mehr gehört (Dauert ja auch immer alles eine Weile). In dieser Aussage jedoch wurde ich auch zu den Hintergründen unserer Trennung befragt, welche ich wie o.g. angab. So widerum ermittelte die Polizei gegen meinen Exfreund und das Verfahren wurde eingestellt, da ich keine nähren Beweise für meine Vorwürfe der mehrfachen körperlichen Gewalt mir gegenüber hatte. Ich gab zwar damals an, dass es Personen gegeben hat, die meine blauen Flecken gesehen haben, aber trotzdem wurde nicht weiter ermittelt. Demnach bin ich schon so ein bisschen verzweifelt, da ich das Gefühl habe, dass das Recht eh nicht auf meiner Seite ist.

Nun soll ein Hauptverfahren wegen "Fälschung beweiserheblicher Daten" eröfnnet werdenund ich weiß nicht, wie ich gegen die angegebenen Beweise vorgehen soll, zumal mein Ex auch noch seinen Bruder und seine Mutter als Zeugen benannt hat. Nach Aussage des Anwalts steht mir keine Prozesskostenbeihilfe und kein Pflichtverteidiger zu, aus privatem Vermögen kann ich mir keinen Anwalt leisten und die Rechtschutz zahlt nicht.

Wer verteidigt mich nun vor Gericht?Welche Strafe erwartet mich?

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für Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenbeihilfe. Wenn du eine Straftat begehst, musst du (also nicht du- ich müsste schreiben: muss man) dafür grade stehen. Was soll da der Rechtsanwalt? Wäre ja auch noch schöner. wenn Leute Straftaten begehen und sich dann schön auf Staatskosten von nem RA raushauen lassen. Und wenn du Unschuldig bist, also zu unrecht beschuldigt wirst, dann werden deine Aufwendungen (incl. RA) im Anschluss vom Gericht übernommen. Und ob du Unschuldig bist entscheidet der Richter und nicht dein Ex oder sonstwer...

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...lass es! Nicht gucken! Die Serie macht süchtig. UNd dann muss man sich auch noch die Zweite Staffel angucken und die Dritte... Und ganz oft sagt man: das kann doch gar nicht sein: das kann der doch nicht machen... Ich meine: im normalen Film-Leben gewinnen die Helden (oder überleben)...

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Tja, eine sehr kleine Frau müsste schon sehr viel, essen, um einen so dicken Bauch zu kriegen ( also ich meine eine SEHR kleine Frau) und eine sehr große Frau müsste schon sehr dünn sein (und bloß kein Sport machen, das macht nämlich dicke Muskeln) um auf 60cm zu kommen. Aber ja, wenn man das Hauptberuflich macht, und sich also Models zum Vorbild nimmt, kann das so ziemlich jede Frau. Aber: macht das Sinn?

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... habe auch Narben auf den Armen, aber da das ganze schon viele Jahre her ist, sieht man das kaum noch, und meine Kinder haben mich nie danach gefragt. Was ich sagen will: vieleicht stellt sich das Problem garnicht. Ansonsten, auch wenn ich sonst immer für Offenheit bin, ganz unaufgeregt sagen: "Weiss nicht, da muss ich mich wohl mal geratscht haben..." Mit der Wahrheit würde man Kinder wohl überfordern...

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Ja es sollte sich durchsetzen und gesendet werden.

Warum es sich nicht durchsetzt? Weil Sport in Deutschland ganz viel mit Buisness zu tun hat- warum wohl ist Bayern Meister? Weil die gut gemanaget werden und sich die besten Spieler kaufen... Es gibt hier eine Lobby für Fußball, die alles andere verdrängt- und die Masse denken nicht nach und folgen wie die Schafe... In vielen anderen Ländern gibt es zumindest ein Nebeneinander von mehreren Sportarten...In den USA zb sind Football, Baseball, Basketball und Eishockey ALLE ganz groß...

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Düsseldorf Panther

Für die Saison 2013: Düsseldorf, Wobei das ganz so aussieht, dass die sich aus der GFL (1) verabschieden müssen. Ich denke, die Dresden Monarchs machen es dieses Jahr. Haben ja jetzt auch Trevar Deed und den Zweiten, dessen Name mir jetzt nicht einfällt, von den Kielern übernommen...

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Bei einer Gerichtsverhandlung kann nur eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn diese nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Wenn also Jemand zu 3 Jahren Haft verurteilt wird, kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Ansonsten kann man nach zwei drittel die Reststrafe zur Bewährung aussetzten- also vorzeitig raus...

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Pluspunkte kannst du eh nur vor Gericht sammeln (und nicht bei der Polizei- die entscheiden ja nichts) Sofern du bei Gericht einsichtig und reuig bist reicht das schon. Und mal ganz ehrlich, ob du nun 30 oder 40 Sozialstunden machen musst...

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Wenn das so ist wie du schreibst, handelt es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe. Wenn man die Geldstrafe nicht zahlt wird eine Freiheitsstrafe (als Ersatz für die Geldstrafe) festgesetzt. Man kann aber beim Amtsgericht anrufen und sich den Brief erklären lassen, oder bei der Bewährungshilfe oder bei der Jugendgerichtshilfe- alles Leute die sich damit auskennen, und nix kosten...

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...was würdest du dir wünschen, wenn du umgekehrt jemandem so ein "Geständnis" machst? Sag ihm die Wahrheit und halte ihn nicht hin... Aber nett. So ist´s nunmal: man trifft ne Menge klasse Leute, aber nur bei wenigen macht es "Klick"... Vermutlich hat er es dir gesagt um rauszufinden, ob du auch so fühlst. Also muss er auch damit rechnen, dass es nicht so ist... Aber lob ihn mal für seinen Mut...

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