Solang es auf deinem Grundstück ist oder die Erlaubnis hat und den Verkehr nicht behindert/ablenkt, dann sollte es in Ordnung sein.
Krieg an sich würde ich nicht als Kultur bezeichnen, die Art der Kriegsführung sehr wohl. Nicht umsonst spricht man ja häufig von der Kunst der Kriegsführung.
Hmm... ohne weiteres Material müsstest du einfach die Tageslänge für Südeuropa hernehmen. Der längste Tag des Jahres liegt im Juni; der kürzeste im Dezember. Also müsste Juni der wärmste und Dezember der kälteste Monat sein...
Die Sache ist ein bisschen schwierig.
Also alles mal eins nach dem anderen:
- Updates: Updates sind schon mal sicher kein Mangel. ;)
- Notebook zu langsam/Spiele laufen nicht:
Hier ist die Frage, ob die Geschwindigkeit für diese Art Notebook normal ist. Nach §434 BGB ist eine Sache ok, wenn sie sich "für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Also wenn das Notebook unnormal langsam ist, dann wäre es ein Mangel. Das kann ich so aus der Ferne ganz schlecht beurteilen. ;)
- Du hat ja mit dem Verkäufer geredet:
Nach BGB ist auch dann ein Sachmangel vorhanden, wenn "wenn sie sich (nicht) für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet" oder wenn "Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann" nicht vorhanden sind. Das heißt, wenn du mit dem verkäufer gesprochen hast und er dir versprochen hat, dass ein bestimmtes Spiel ruckelfrei läuft (kann natürlich auch an deiner Internetverbindung liegen), dann ist auch ein Mangel vorhanden. -> Ich glaub aber die Argumentation wird schwierig.
WENN SACHMANGEL VORLIEGEN SOLLTE
Wenn also eine der Möglichkeiten von oben vorliegt, dann kannst du zunächst nach §437 BGB Nachbesserung verlangen. Das heißt, du kannst dir aussuchen, ob du dein Notebook repariert oder ausgetauscht haben möchtest. (Der Verkäufer könnte da mitreden, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten für die Reparatur entstehen).
IN DEINER SITUATION
In deiner Situation würde ich einfach zum Laden gehen und fragen, ob sie mir das Notebook "auf Kulanz" umtauschen oder das Geld wieder geben. Die sind meistens doch recht freundlich... Wenn sie ablehnen kannst du immer noch mit der Rechtskeule kommen. ;)