Krieg an sich würde ich nicht als Kultur bezeichnen, die Art der Kriegsführung sehr wohl. Nicht umsonst spricht man ja häufig von der Kunst der Kriegsführung.

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Umtauschrecht für Notebook bei MediaMarkt?

Moin Moin.

Also ich habe hier ja schon ein paar Beiträge gelesen in denen es um Umtausch oder Rückgabe ging aber ich bin mir nicht sicher ob ich meinen Fall da mit zu zählen soll.

Ich habe mir vor 3 Tagen ein neues Toshiba Satellite Notebook gekauft. Schon alleine aus dem Grund da ich vorher auch ein Satellite hatte und damit relativ zu frieden war. Ich bin auch extra in eine Filiale gefahren um selbst zu schauen und mich ggf. Beraten zu lassen als blind aus dem Internet zu bestellen. Ich hatte dann auch 2 Notebooks die mir gefielen und habe einen Mitarbeiter dazu geholt. Kurz schilderte ich die Situation das mein alter den Geist langsam aufgibt und ich was neues bräuchte - für die Benutzung zuhause. Habe noch dazu gesagt das ich gerne Ruckelfrei kleiner Spiele spielen wollte. Nicht sowas wie CoD, Midnight Club oder Sims. Er erzählte mir dann was über die Auflösung und das weniger Pixel besser sind weil nicht so viel verarbeitet werden muss .. oder so ähnlich. Ich bin ja nicht der Experte. Ja jedenfalls habe ich mir dann eins ausgesucht und gekauft. War auch das ausstellerstück - an dem jeder rumgegrabbelt hat. Aber ich bin da ja nicht so. Naja Zuhause dann erstmal angemacht und mit meinem Windows Konto angemeldet und kleiner Einstellungen gemacht - wie WLan ect. Da fingen die ersten probleme schon an. Die Verbindung mit dem Wlan war vorher auch schon nicht immer einfach aber bei dem neuen sah man die Balken nur noch hoch und runter gehen . Es gab keine Konstate Verbindung. Wo ich mich schon frage, mein alter Laptop schafft ja auch eine konstante Verbindung und der ist schon einige Jahre älter (technikfortschritt usw) . Na jedenfalls sollte ich das Notebook aktualisieren und habe ihn neu gestartet und durfte erstmal 6 stunden Updates abwarten. Als das endlich geschafft war und der Akku einmal geladen war habe ich mich dann an Installationn gemacht die ich brauche und Abends dann diverse kleiner Online Spiele probiert - die leider nicht ruckelfrei waren und auch noch fehler in der Grafik aufwiesen (Schwarze Felder, gestrichelte Objekte die so eig nicht aussehen sollten) Habe mich natürlich durch die Grafik Einstellungen gearbeitet aber leider nichts machen können. Und beim Spielen ist die Internetverbindung auch mehrmals abgebrochen, genauso dauerte das Laden des Spiels länger als bei meinem Alten obwohl der schon total lahm ist durch das ganze Zeug was dadrauf ist. Ich hatte auch noch die Details und Produktinfos verglichen vom alten und neuen, die sich kaum von einander unterschieden - deshalb ging ich ja davon aus es ist vergleichbar mit meinem alten zuverlässigen Laptop, welchen ich trotz des Neukaufs immer noch benutze. Also ich denke einfach ein neues Notebook sollte einwandfrei laufen, laden und die wichtigstens Updates schon gemacht haben. Der Kunde will ja nicht 24h warten um es zu nutzen. Kann ich mit den "Mängeln" auf ein Umtauschrecht hoffen? Ich will ja kein Geld zurück, sondern einfach ein anderes Gerät.

Help ? :o

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Die Sache ist ein bisschen schwierig. 

Also alles mal eins nach dem anderen:

- Updates: Updates sind schon mal sicher kein Mangel. ;)

- Notebook zu langsam/Spiele laufen nicht:

Hier ist die Frage, ob die Geschwindigkeit für diese Art Notebook normal ist. Nach §434 BGB ist eine Sache ok, wenn sie sich "für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Also wenn das Notebook unnormal langsam ist, dann wäre es ein Mangel. Das kann ich so aus der Ferne ganz schlecht beurteilen. ;)

- Du hat ja mit dem Verkäufer geredet: 

Nach BGB ist auch dann ein Sachmangel vorhanden, wenn "wenn sie sich (nicht) für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet" oder wenn "Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann" nicht vorhanden sind. Das heißt, wenn du mit dem verkäufer gesprochen hast und er dir versprochen hat, dass ein bestimmtes Spiel ruckelfrei läuft (kann natürlich auch an deiner Internetverbindung liegen), dann ist auch ein Mangel vorhanden. -> Ich glaub aber die Argumentation wird schwierig. 

WENN SACHMANGEL VORLIEGEN SOLLTE

Wenn also eine der Möglichkeiten von oben vorliegt, dann kannst du zunächst nach §437 BGB Nachbesserung verlangen. Das heißt, du kannst dir aussuchen, ob du dein Notebook repariert oder ausgetauscht haben möchtest. (Der Verkäufer könnte da mitreden, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten für die Reparatur entstehen). 

IN DEINER SITUATION

In deiner Situation würde ich einfach zum Laden gehen und fragen, ob sie mir das Notebook "auf Kulanz" umtauschen oder das Geld wieder geben. Die sind meistens doch recht freundlich... Wenn sie ablehnen kannst du immer noch mit der Rechtskeule kommen. ;)

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