Die Daten stehen meistens vorgedruckt auf der Arbeitsbescheinigung, gerade wenn Sie vom Amt verschickt worden ist. Ruf bei deinem zuständigem Amt noch einmal an, und bitte Sie erneut eine Arbeitsbescheinigung Dir zu schicken, bzw. vllt. direkt dem Arbeitgeber. - Sollte es um deinen Arbeitslosenantrag gehen, kannst Du auch die letzten 12 Lohnabrechnungen zur Berechnung deines ALG I mitnehmen zum Termin zur Antragsabgabe. Diesen Termin kann man übers Service Center buchen. Evtl. wird, wenn es nicht ausreicht dann seitens des Amtes nochmal eine Arbeitsbescheinigung angefordert.
Du bekommst nur alle Bewerbungskosten und Fahrtkosten erstattet, die nach dem Antrag auf Kostenerstattung erstellt worden sind bzw. verschickt.
Daher ist ein Widerspruch nicht wirklich erfolgreich.
Du könntest sagen deine Sachbearbeiterin hat dich nicht drauf hingewiesen, aber man kann diesen Antrag auch am Empfang direkt stellen, wenn man das erste Mal Arbeitslos ist wird leider nicht viel preisgegeben wie man das Geld bekommt, man muss sich durch die ganzen Unterlagen durcharbeiten.
Und mit dem Arbeitslos melden ist richtig man muss sich 3 Monate vor Ende einer BEschäftigung arbeitssuchend melden und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sich arbeitslos melden.
Da Du nun arbeitslos bist und die Hilfeleistung ALG I bekommst musst du auch was tun, d.h. auch Bewerbungen nachzuweisen. Kann sich ja nicht so arbeitslos melden und ein Jahr nichts tun!!!
Ich würd dir vorschlagen, eine Bewerbung mit Rechtschreibfehler zu versehen, oder beim Bewerbungsgespräch unmöglich Gehaltsvorstellungen in den Raum zu werfen. Du bist unflexibel und eher Einzelkämpfer ich denke dadurch wirst Du dann eine Absage erhalten.
Meine Haftpflichtversicherung (signal iduna) hat auch bei meinem Bruder gezahlt und das ohne nach zu gucken, wobei ich auch eine Reglung im Vertrag habe das Schäden bis 2500 Euro sowieso gezahlt werden müssen, egal wer der Geschädigte ist. Dafür ist meine dann auch ein wenig teurer, aber bei der Abwicklung dann keine Probleme
Die Bewerbung muss doch erst mal nur nach Dortmund geschickt werden, evlt. hast du das Gespräch auch in Minden. Zumutbar sind 1,5 Std bis 2 Std für einen Anfahrtsweg. Hin und Zurück als Gesamt knapp 4 Std.
Wie der Vorredner schon betonte, wenn du Leistungen beziehst, musst Du dich bewerben, weil sonst eine Sperrzeit eintritt von 7 Tage.
Bevor du dann doch nach Dortmund zum Vorstellungsgespräch müsstest, dann meld dieses bei der Agentur an und besorg dir VORHER!! den Antrag auf Reisekosten, im nachhinein wird nichts mehr bewilligt. Du wirst ein Budget von mindestens 130 Euro für Fahrtkosten bekommen von der Agentur. Sie übernehmen 0,20 Euro pro KM. Kann aber auch von Agentur für Agentur 0,30 Euro sein.
Die Arge kann Vermögensverhältnisse prüfen. Es geht hier nicht um 2003 sondern darüber, dass Du einen hättest, der dann nach einer gewissen Laufzeit ja auch ausgezahlt wird 5/7/10 Jahre? (Also Zuteilgungsreif) und das wäre dann in dem Bereich wo du Leistungen bekommen hast.
Sprich hättest Du evlt. von dieser Summe deinen Lebensunterhalt finanzieren können und hättest keinen Anspruch auf Hartz IV gehabt.
Du wirst es nachweisen so oder so, da es bekannt ist. Und nicht noch eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, würde ich die Nachweise erbringen.
Aber das muss jeder selber entscheiden
In einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit werden, Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten von der Wohnung zum Schulungsort, bzw. Praktika, Kinderbetreuungskosten i.H. von 130 Euro pro Monat pro Kind übernommen und wenn es nötig ist wird auch eine Unterkunft bezahlt, welche aber auch gewisse Sätze hat.
Durch eine Weiterbewilligung bekommst du weiterhin die Höhe deines Arbeitlslosengeldes, dir werden aber glaube ich 0,5 Tage pro Weiterbildungstag berechnet vom ALG. Aber ein minimum von 30 Tage wirst du noch nach Ablauf der Maßnahme aufjedenfall haben. Aber danach läuft das Arbeitslosengeld auch aus.
Bsp. Sollte die Maßnahme bis 09/12 gehen sprich 1. Jahr, dann sind es 180 Tage die dir von deinem Arbeitslosengeldanspruch umgewandelt wird. Bist du jetzt schon arbeitslos ist die Frage wieviele Tage du am Eintrittstag der WEiterbildung hast. Aber 30 Tage bleiben dir nach Beendigung. Sprich der Oktober würdest du noch normales Arbeitslosengeld bekommen.
§ 127 Grundsatz.(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich
1.nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und 2.dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat. Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluß von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.
(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt
nach Versicherungs- pflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindes- tens... Monaten und nach Voll- endung des... Lebensjahres ... Monate 12 = 6 Monate 16 = 8 Monate 20 = 10 Monate 24 = 12Monate
Solltes du Älter als 50 sein, gibt es noch weitere Monate.
da du unter 12 Monaten liegst wirst du eine Weiterbewilligung deines alten oder jetzigen Arbeitslosengeld bekommen. Du solltest dich nach deinen restlichen Tagen nach der Arbeitsaufnahme erkundigen.
Eine AU ist immer ein Grund wieso man die Termine beim Amt nicht wahrnehmen kann. Diese muss aber zeitnah eingereicht werden. Nimm Morgen das Duplikat mit und auch deinen Widerspruch der abgelehnt worden ist, bzw. kann das auch dein Berater in deiner Akte einsehen und schildere ihm kurz was passiert ist. Auch ein Amt kann mal was nicht erhalten.
Sie werden die Sperrzeit von einer Woche zurücknehmen und ich gehe davon aus das es im Febr. passiert ist, so dass du das Geld von den 7 Tagen nachgezahlt bekommst.
Und sollte das nicht reichen, kannst Du ja auch nochmal sagen, dass auch die Krankenkasse die Meldung erhalten hat.
Wird schon gut gehen... mach dir nicht so einen Kopf auch im Amt arbeiten nur Menschen
§ 127 Grundsatz.(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich
- nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und
- dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.
Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluß von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.
(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt
nach Versicherungs-
pflichtverhältnissen
mit einer Dauer von
insgesamt mindes-
tens... Monaten und nach Voll-
endung des...
Lebensjahres ... Monate
12 = 6 Monate
16 = 8 Monate
20 = 10 Monate
24 = 12Monate
Solltes du Älter als 50 sein, gibt es noch weitere Monate.
Aber du solltest eher sehen, dass Du dich da gut bewährst und einen festen Job bekommst, als jetzt schon wieder übers Arbeitslosengeld nachzudenken.
Du kannst wenn du nur bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, also kein Aufstocker bist durch Harzt IV einen Nebenjob ausüben, der monatlich einen Freibetrag von 165,00 Euro vorsieht, bzw. kannst du noch Werbungskosten wie Anfahrtsweg eintragen, diese werden dann auch berücksichtig. Alles was drüber kommt wird dir angerechnet.
Bsp. 200 Euro verdient abzüglich (10km*5Tage Arbeit *0,30€ pro KM) = 15Euro.
200 Euro -15 Euro Fahrtkosten -165 Euro Freibetrag
= 20 Euro die angerechnet werden. Du kannst natürlich auch mehr verdienen.
Solltest du Aufstocken durch Hartz IV kann es sein das die Bedingungen der ARGE gelten und da ist es ein niedriger Freibetrag.
Viel Erfolg bei der Jobsuche
Die Berufsgenossenschaft tritt in diesem Falle ein, Frage ist auch was in der KFZ Flotte versichert ist, es gibt auch dort gewisse Punkte wenn die mitversichert sind, dass die Zahlen. Wie Insassenunfallversicherung usw.
Du kannst mit dem Wagen weiterfahren, ein Totalschaden ist, wenn der Wagen nicht mehr Fahrbereit ist, ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wenn die Kosten für die Reperatur in dem Fall 1.500 Euro übersteigen.
Wenn du eine Werkstatt deines Vertrauens hast, kannst Du dort vorfahren, dein Auto begutachten lassen und evtl. dann mit denen auch sagen, der Schaden beträgt 1.800 oder so wenn sie sich drauf einlassen.
Dieses Gutachten schickst du der Versicherung vom LKW Fahrer und bittest um Ausgleich der Summe. Man kann das auch über die Werkstatt machen lassen, die bekommen, dann aber das Geld, wenn sie es reparieren, daher solltest du es selber einreichen und deine Kontodaten angeben. Sollte es zu hoch sein und es ist ja auch bekannt welcher Wagen es ist, dann können sie einen Gutachter bestellen, da wäre ich ein wenig vorsichtig, weil wenn dieser feststellt, das das Gutachten falsch ist, bekommst du evtl. noch einen auf den Deckel.
Was nicht verboten ist, den Wert auszahle zu lassen und evtl. die Beule vom BEulendoktor reparieren zu lassen und dort viel weniger zu bezahlen.
Wenn du schon eine vorherige Ausbildung absolviert hast und in dieser nicht mehr arbeiten kannst, kannst du diese Ausbildung entweder als sogenannter Rehafall machen, dann bekommst du wohl dein ALG, oder es fällt vllt. auch Berufsausbildung an wo Kosten übernommen werden können.
Das muss genau die Agentur prüfen, daher würde ich einen Termin bei deinem Vermittler machen und das ganze mit ihm durchsprechen, da er auch die entsprechenden Anträge dir aushändigen kann.
Auch nach der Ausbildung gelten die 60% für alleinlebende und 67% mit Kindern als Satz zur Berechnung von Arbeitslosengeld.
Du kannst bei der ARGE Aufstockung beantragen, aber sehr viel wird es nicht sein, da du, wie ich herauslesen kann noch zuhause lebst, und da wird wohl nicht der komplette Satz gezahlt, den jemand bekommt, wenn er eine eigene Wohnung hat.
Auto ist ein Luxusgut, welches nicht mit finanziert wird, dann solltest Du dir einen Nebenjob suchen, so lang du Arbeitslos bist um weitere 100 Euro oder mehr, kommt drauf an wer es zu grunde legt die Arge oder die Arbeitsagentur, weil bei der Agentur hast du einen Freibetrag von 165 Euro.
Meld dich bei deiner zuständigen Arge und stelle einen Antrag auf Aufstockung.
Du wirst ab dem 02.02.2011 die Leistungen zurück zahlen müssen, da du ab dann Sozialversicherungspflicht arbeitest und Gehalt immer rückwirkend bekommst, hast du im Feb. dein Gehalt und die Leistung der ARGE. DAher wird eine Rückforderung auf dich zukommen, wann das sein wird, kann man nicht genau sagen, da viele Argen derzeit überlastet sind.
Wichtig ist nur das Du auch rechtzeitig die Arbeitsaufnahme bekannt gegeben hast, sonst kann noch eine Ordnungswidrigkeit auf dich zukommen, da du die Arbeitsaufnahme nicht rechtzeitig mitgeteilt hast, und dann ist auch die Frage, wann dir die Arge das Geld überwiesen hat vor dem 02. oder nach dem zweiten.
Da du Azubi ist, wirst du sicherlich Prozesskostenbeihilfe beantragen können, dieses tut man m.E. beim zuständigem Amtsgericht, oder vllt. sogar beim beratenden Anwalt.
Man muss nur vorweisen, dass man Erfolg haben würde bei der Klage. Aber wenn du verlieren würdest, dann musst du nur einen gewissen Beitrag zur Abtragung, welches nach deinem Einkommen berechnet wird. Welches aber sicherlich auch unter der Berechnung liegt so, dass die Kosten dem Steuerzahler zu Lasten fallen. Im Internet gibt es PHK Rechner, falls Du auf Nummer sicher gehen willst.
Eine RS bringt jetzt nichts, da du eine Schonzeit von meistens 3 Monaten brauchst.
Es gibt bei jeder Versicherungen Ausnahmen wieso, der alleinige Versicherte nicht selbst mit seinem Fahrzeug gefahren ist, schon gesundheitliche Gründe können dazu reichen.
Ich würde bei deiner Versicherung anrufen und fragen, wie weit du hochgestuft wirst, wenn du einen Haftpflichtschaden meldest, oder du schaust unter dieser Tabelle einmal nach, wenn du deinen aktuellen Schadensfreiheitsrabatt (SF) kennst: http://www.vergleicheclever.de/schadenfreiheitsklassen-tabelle.php im unteren Teil unter "Für Rückstufungen von PKW-Verträgen im Schadenfall", was aber das allerdings an Beitrag ausmacht, kann Dir dann leider auch nur deine Versicherung sagen.
Wenn Du doch die Daten vom Geschädigten hast, könnte man doch auch mal Kontakt zu Ihm aufnehmen und die Situation schildern, bzw. er soll der Versicherung Dich als Versicherungsnehmerin melden, dann wird die Versicherung davon keinen Wind bekommen. Meisten geht es nur darum, den Schaden ersetzt zu bekommen. Wie ich denke das ist uninteressant, und deine Kfz-Haftpflichtversicheurng wird den Schaden regulieren.
In diesem kleinen Fall würde ich keinen Anwalt einschalten, was ein wenig überflüssig ist, bei einer Rechtschutzversicherung sind meistens auch Selbstbeteiligungen beinhaltet und die 150 Euro kann man m.E. besser investieren.
Diese Förderung gibt es auch noch in Deutschland und nennt sich Gründungszuschuss, für den Einstieg in die Selbständigkeit. Man bekommt sein ALGI + 300 Euro um sich zu versichern. Dieser Gründungszuschuss wird nicht wie das ALGI vor dem ersten überwiesen, sondern am 01. des Monats, so dass die Überweisung bzw. Wertstellung auf deinem Konto noch was dauer kann. Eine Barauszahlung ist nach 2 Tagen in dem Bereich selten möglich, es gibt noch die Möglichkeit, aber wenn das Geld angewiesen worden ist und es kein Rückläufer gibt, wird es auch keine Barzahlung geben.
Man kann diese Vollmacht ja auch nur auf diesen Kauf beschränken, nicht das sie dann noch denkt, man würde Ihr was böses wollen. Nur da Ihr zusammen gekauft hat, verlangt die Bank auch von beiden das Einverständnis den Wagen zu veräußern. Nach Verkauf und wenn das Geld eingezahlt wird, kommt es in eine Akte und fertig.