Hallo.

Vorwissen ist sicherlich nicht schlecht und verschafft Dir Pluspunkte. Dein Vorwissen als Schrauber am Moped ist da sicherlich hilfreich. Weiterhin empfehle ich Dir ein Praktikum bei einer Autowerkstatt zu machen. Hierzu könntest Du bei Autohäuser mit angeschlossener Werkstatt oder den freien Werkstätten bestenfalls persönlich vorbeischauen und nachfragen. Das könnte Dir bei Deiner Entscheidung helfen, ob dieser Job für Dich den auch geeignet ist. Weiterhin könntest Du Dir ja auch Alternativ überlegen eine Ausbildung im Bereich Anlagenmechanik zu machen. Da kannst dann auch rumschrauben .....

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Hallo

Prinzipiell ist das möglich. Man nennt das Teileverkauf. Hierzu gibt es viele Anbieter auf dem Markt welche Du durch googeln unter dem genannten Schlagwort finden kannst. Allerdings wirst Du nie das Geld von einem der Anbieter erhalten, welches Du auf dem Markt erzielen würdest wenn Du nach Verkauf ausziehen würdest.

Tipp: Vergleiche unbedingt mehrere Anbieter. Lasse Dir den Wert deines Hauses zudem von einem Sachverständigen taxen. Letzteres wird was kosten, wenn Du eine seriöse Marktwertermittlung erwartest. (für umsonst gibts nix).

Entscheide im Anschluss ob unter den Konditionen das für Dich dann in Frage kommt.

Gruss von einem Immobilienmakler.

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Hallo.

Er darf die Wohnung kündigen wenn er Eigenbedarf anmeldet. Dieser Eigenbedarf muss begründet sein, warum er ausgerechnet diese Wohnung zum Eigenbedarf braucht. Eigenbedarf kann auch zur Nutzung eines engen Verwanden des Eigentümers angemeldet werden.

Merke: Ein neue Eigentümer darf erst kündigen, Miete ändern, etc. wenn er auch schon im Grundbuch steht. Einen Grundbuchauszug von Deiner Mietwohnung erhältst Du beim Grundbuchamt mit Verweis auf ein berechtigtes Interesse. (Bist ja schliesslich Mieter)

Weiterhin hat eine Kündigung schriftlich zu erfolgen. Ist in dieser Kündigung schon der Eigenbedarf nicht vermerkt und rechtssicher, ist diese Kündigung unwirksam. Sie kann auch nicht „geheilt“ werden indem eine Korrektur zur Eigenbedarfskündigung nochmals nachgereicht wird.

Tipp: Warte erst mal auf seine schriftliche Kündigung. Prüfe ob er überhaupt Eigentümer ist (Grundbuch), gehe dann zu einem Anwalt.

Woher ich das weis?

Ich bin Immobilienmakler und darin geschult..

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Der Grund dafür liegt laut David Graebner (Sachbuchautor und Wirtschaftsprofessor) darin, das immer mehr Bullshitjobs entstanden sind. Billshitjobs sind Jobs die streng genommen völlig überflüssig sind.

Einer der führenden Wirtschaftsanalysten des 20Jahrhunderts, John Maynard Keynes prophezeite schon vor Jahrzehnten die 15 Std. Woche durch technologischen Fortschritt.

Leider erfinden wir ständig neue Jobs die eigentlich völlig überflüssig sind. Als Beispiel nennt Graebner z.B. den Beruf Projektmanager, Verwaltungsfachangestellte oder Immobilienmakler in den besseren Verdienstpositionen.

In den unteren Verdienstbereichen wirden alte Produktionsjobs aus den Fabriken durch Dienstleistungsjobs ersetzt. So wurde der Bandarbeiter zum Pizzaausfahrer. Den Pizzaausfahrer gab es vor 50 Jahren noch nicht.

Die wichtigere Frage dabei ist doch ob wir durch unseren technischen Fortschritt uns erlauben wollen das nur noch 10% der berufstätigen Klasse tatsächlich einen Job hat.

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Hallo.

1.) Störungen beim Anbieter? Störungsmeldungen prüfen.

2.) Router neu starten

3.) direkter Lankabelanschluss? Dann Steckverbindung prüfen

4.) Treiber aktuell?

5.) störendes fremdes W-Lan?

6.) Vielleicht täuscht der Eindruck das es „nur“ auf dem PC so ist. Schalte mobile Daten auf Deinem Handy ab um das zu prüfen.

7.) Analysetool nutzen zur Netzwerkprüfung / / Internet Wlananalyse

8.) Hardwaredefekt? Anderer PC zur Hand?

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Hallo.

Prinzipiell gilt das Handys nicht zu 100% aufgeladen über Stunden am Netz bleiben sollen. Besser ist es nur bis 80% zu laden um die Batterie zu schonen. Daher solltest Du Dein Ladeverhalten nochmals prüfen. Lade das Handy nicht über Nacht wenn Du schläfst. Besser sind mehrere verkürzte Zyklen. Es gibt zwar eine Einstellung zu optimiertem Laden (ab IOS 13 oder so) aber davon halte ich nichts.

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Hallo.
Wird die Lebensgemeinschaft beendet kann der Mieter den Auszug des Lebenspartners verlangen wenn keine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt. Ob ein gemeinsames Kind ausreichend ist eine Lebenspartnerschaft oder eheähnliches Verhältnis anzunehmen sollten Sie durch eine Rechtsberatung klären lassen. Ausserdem ist „er“ ja streng genommen nicht mal Mieter, sondern seine Mutter. Inwieweit dieser Untermietvertrag Rechtsgültigkeit hat um Ansprüche auf Wohnrecht abzuleiten dürfte über einen guten Anwalt ebenfalls zu klären sein.

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Hallo.

Klare Sache. Hier ist Anzeige gegen den Betrieb das richtige Mittel der Wahl. Nicht primär wegen der Kündigung, sondern wegen groben Verstoss gegen Ausbildungsgesetze und Fürsorgepflicht. Dazu noch wahrscheinlich grobe Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz. Der Betrieb hat ein Bußgeld wohl redlich verdient und sollte bestenfalls mit Ausbildungsverbot belegt werden. Weiterhin wäre Schadensersatz gegen den Betrieb zu prüfen.

PS: Dei froh das aus dem Saustall weg bist.

Gruß von ehemaligem Betriebsrat

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Hallo.

Naja Du bist Ü18 da ist nichts mit Jugendschutzgesetz. Und sich vor Montage zu drücken wird schwer wenn alle Regelungen für Azubis eingehalten werden.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer, weil einige Betriebe sich da leider nicht im gesetzlichen Rahmen bewegen.

Ist z.B. bei der Montage kein Ausbilder oder Meister bzw. Ausbildungsbevollmöchtigter anwesend musst Du das nicht, weil es dem Ausbildungsverordnung widerspricht. Schliesslich solltest Du auch auf Montage was lernen. Daher biste ja Azubi und nicht Geselle oder Hiwi.

Das gleiche gilt wenn Arbeitszeiten überschritten werden oder gegen Arbeitsschutzgesetze verstossen werden.

Weiterhin ist wichtig ob der Ausbildungsvertrag das auch vorsieht und ob der weitere Besuch der Berufsschule gewährleistet ist.

Wie gesagt. Du bist Azubi und hast ein Recht auf Ausbildung. Auch und gerade auf Montage!

Woher ich das weis?

Ehemaliger Betriebsrat

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Hallo. Um es kurz zu machen. Nee das entspricht ja wohl nicht der Ausbildung. Bist Du als Dolmetscher in Ausbildung? Ausserdem wer bildet Dich den da vor Ort aus? Ist der Meister oder Ausbilder mit dabei? Bist Du noch Jugendlicher? Werden den die Arbeitszeiten eingehalten? Steht das in Deinem Ausbildungsvertrag?

Gruß von ehemaligem Betriebsratsvorsitzendem

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Wenn Du das nicht im Ausbildungsvertrag geregelt ist und ein Ausbilder und/oder Meister bei Montage nicht vor Ort ist musst Du das nicht. Wenn es zudem ggf. noch gegen Jugendschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz verstösst schon mal gar nicht. Hat der Ausbildungsbetrieb Dich bei Einstellung darüber nicht aufgeklärt weist Du schon in was für einem Saftladen Du da gelandet bist. Prinzipiell gilt aber, das man auf Montage schon viel Praxis erlernen kann, wenn man nicht als reiner billiger Hiwi missbraucht werden soll.

Wer hilft? Anwalt, Gewerkschaft, Betriebsrat, IHK, Eltern, etc.

Merke: Eine Ausbildung dient der beruflichen Qualifikation und nicht um billig ne Fachkraft zu ersetzen.

Viele Grüsse von ehem. Betriebsratsvorsitzendem

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Wenn es nicht im Ausbildungsvertrag explizit steht, wenn ein Ausbilder oder Meister nicht vor Ort, wenn gegen Arbeitschutzgesetz, Ausbildungsgesetz, ggf. Jugendschutz verstossen wird: ganz klar: nöö!

Gruss von ehemaligem Betriebsratsvorsitzender

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Ist zwar schon älter aber ich ersehe mich mal hier auf die teilweise schwachsinnigen Antworten zu reagieren.Ich bin immer wieder überrascht wieviel Unsinn als Antworten gegeben werden. Nach dem Motto: Der Chef will es halt so, was soll der schon machen wenn er ausser Azubis keine Fachkräfte hat.

Mannomann. Lässt ja tief blicken wenn der Laden nur aus Azubis besteht...

Um die Frage von Dir zu beantworten:

Steht in Deinem Ausbildungsvertrag drinne das Du Montagetätigkeiten ausserhalb der eigentlichen Ausbildungsstätte auszuführen hast?

Steht da dann auch drinne wie die Ausbildung ausserhalb der eigentlichen Betriebsstätte (Ausbildungsstätte) geregelt ist und welche Ausbildungsinhalte dort vermittelt werden sollen?

Ist auf diesen Montagetätigkeiten ein Ausbilder, Meister oder Ausbildungsverantwortlicher zugegen?

Gibt es einen Ausbildungsrahmenplan?

Werden die gesetzlichen Arbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten?

Werden die Arbeitszeiten laut Ausbildungsvertrag bei Montagearbeiten überschritten?

Werden ausbildungsfremde Tätigkeiten ausgeführt oder sind die Tätigkeiten ständig wiederholend?

Werden die Montagetätigkeiten besonders vergütet, Auslöse und oder Verpflegungsgeld gezahlt? ( gilt ab einer gewissen Abwesenheit und oder Übernachtung)

Für alle mitlesenden Jugendlichen sind noch Jugendarbeitzschutzgesetze zu erwähnen.

Solltest Du eine und /oder mehrere Fragen mit nein beantworten können sehe ich das schon als kritisch.

Woher ich das weis? Ehemaliger Betriebsratsvorsitzender, Recherche, Weiterbildung.

Wer hilft? Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt, IHK, Eltern, etc.

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Ist schon etwas älter aber ich schreibe mal weil es ja vielleicht andere gibt mit ähnlichem Problem:

  1. Offensichtlich: Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Begründung: Es gibt Ruhezeiten und es gibt gesetzliche Arbeitszeiten welche hier offensichtlich nicht eingehalten werden. Weiterhin sind Anreise und Abreisezeiten ggf. Arbeitszeiten. Vor allem wenn a) Du selbst da hin fährst, b) der Montageort deine Wegezeit zur eigentlichen Ausbildungsstätte übersteigt und dieser Montageort nicht als Ausbildungsstätte im Ausbildungsvertrag aufgeführt wurde.
  2. Sehr Wahrscheinlich: Verstoß gegen den Ausbildungsrahmenvertrag, Ausbildungsvertrag, Tarifvertrag, Berufsbildungsgesetz. Begründung: Eine Ausbildung dient, wie der Name schon sagt, einer beruflichen Qualifikation. Ausbildung bedeutet nicht mit nem Hiwi oder anderen Azubis auf Montage zu fahren, da somit wohl vor Ort schwerlich Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Merke: Wenn kein Ausbilder oder Meister oder Ausbildungsbefähigter anwesend, kann somit auch keine Ausbildung stattfinden, ist somit schon diese „Montagetätigkeit“ dem Ausbildungsauftrag zuwider laufend. Merke weiterhin: ständig wiederholende Tätigkeiten und ausbildungfremde Tätigkeiten sind nicht Sinn einer Ausbildung und somit ein Verstoss gegen Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsrahmenvertrag und Ausbildungsvertrag.
  3. Ergänzend wäre für alle Minderjährigen die ähnliche Probleme haben auch ggf. ein Verstoss gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (bis 18 J.) zu erwähnen.

Woher ich das weis? Recherche und ehemalige Betriebsratsarbeit.

Wer hilft Dir? Gewerkschaft, Betriebsrat, IHK, Gewerbeaufsicht, Anwalt.

Was solltest Du als erstes tun? Missstände beim Arbeitgeber ansprechen. Freundlich bleiben. Ansprechen das Du Primär ordentlich ausgebildet werden willst und Rahmenbedingungen einzuhalten sind.

Was kannst Du machen wenn Dein Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb darauf nicht reagiert? Abmahnen, ggf. kündigen, aber vor allem Dir vorher Rechtsberatung holen.

Tipp für alle Minderjährigen: Redet auch mal mit den Eltern darüber. Die Eltern wollen in der Regel auch das Ihre Kinder eine ordentliche Ausbildung bekommen und nicht als billige Hansel missbraucht werden!

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Der Crash ist da der Corona Virus ist zur Pandemie erklärt worden und meine Prognose ist, das Ausgangssprerren auch in Deutschland folgen. Wir haben einen schwarzen Montag erlebt, der Handel am US Markt wurde sogar zeitweise eingestellt. Nach Erholung sieht es nicht aus. Die Zinssenkungspolitik der Notenbanken verpuffen, wie in den USA gesehen und die ersten Banken werden in den nächsten Tagen massive Schwierigkeiten bekommen. Eine Pleitewelle wegen Kreditausfällen unter den Banken wird möglich sein. Es werden dann folgende Abläufe wahrscheinlich:

Deflation
Unternehmenspleiten
Bankenpleiten
Verstaatlichung der Banken
Eingriffe der Notenbanken MMT, TLTRO Ankaufprogramme, Minuszinsen, Helikoptergeld
Hyperinflation
Eurokollaps
Enteignung / Währungsreform

Und keiner soll dann flennen, den es gab genug Warnzeichen und Tipps im Vorfeld im www.

Wen es dann kalt erwischt ist einfach selber blöd...
Im übrigen ist Corona nur der Trigger, nicht die Ursache!!!

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