Ich hatte zwei Karten in Nord zu verleihen. Es wird keine große Rückgabe stattfinden, 95% oder mehr werden die Karten halten! Einen freien Verkauf wird es auch nicht geben, es gibt eine Warteliste auf der sich die Interessenten Plätze gekauft haben. Diese liste ist jedoch voll und geschlossen. Bei weiteren fragen stehe ich gerne zur Verfügung und wenn du Interesse an den beiden Karten hast, melde dich einfach

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Danke :) Ich habe gerade gemerkt, dass meine Fritz Box das auch kann, also sowohl Empfang als auch Faxen selber.

Problem gelöst :)

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EINE UNFALLVERSICHERUNG ZAHLT DEN SCHADEN SICHERLICH NICHT, ich denke wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man Fragen auch nicht beantworten. Eine Unfallversicherung zahlt nur für Personenschäden.

Zum Rest, wenn dein Bruder nicht mehr bei Euch wohnt, einen eigenen Hausstand hat, dann kannst du die Hoffnung haben, dass es eine Haftpflichtversicherung bezahlt. Sollte er aber bei euch wohnen, keine eigene Haftpflicht haben, dann wird den Schaden auch keiner bezahlen.

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Ich möchte kurz nur ergänzen, also die hilfreichste Antwort ist sachlich falsch: Die Hausratversicherung kommt nicht für den Schaden in der darunter liegenden Wohnung auf, falls eine Zuleitung der Waschmaschine platz, sondern die Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung sichert nur das eigene Inventar ab, die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden gegenüber dritten auf.

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Das Kleingedruckte - Hilfe!

Hallo, ich möchte mir gerne einen Surfstick holen da bei mir Zuhause nur max DSL 6000 funktioniert und ich sowieso immer pendle, sodass ich den Surfstick immer unterwegs nutzen kann..

Leider habe ich Probleme dem Kleingedrucktem, anbei der Text:

Gilt bei Abschluss einesXXXXX, 24 Monate Mindestlaufzeit, € 25,95 Anschlusspreis. Bei Onlinebestellung entfällt der Anschlusspreis, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Freischaltung eine SMS anXXXX mit dem XXXX von der von uns aktivierten Karte sendet. Im mtl. Paketpreis von € 24,95 ist eine Datenflat enthalten. Das Inklusivvolumen gilt für nationalen Datenverkehr im Mobilfunknetz der Telekom über den WEB- und WAP-APN. Nach Erreichen von 500 MB Datenvolumen in einem Abrechnungszeitraum wird die Datenübertragung auf GPRS-Geschwindigkeit reduziert. Die Nutzung von VoIP, Peer-To-Peer, BlackBerry-Diensten und Instant Messaging ist ausgeschlossen. Nicht mit MehrfachSIM und Partnerkarten kombinierbar.

Nun meine Frage.

Im mtl. Paketpreis von € 24,95 ist eine Datenflat enthalten. Das Inklusivvolumen gilt für nationalen Datenverkehr im Mobilfunknetz der Telekom über den WEB- und WAP-APN.

Eine Datenflat heißt für mich unbegrenzt, ist das richtig? Aber im nächsten Satz steht folgendes:

Nach Erreichen von 500 MB Datenvolumen in einem Abrechnungszeitraum wird die Datenübertragung auf GPRS-Geschwindigkeit reduziert.

Ich bin nun etwas verwirrt, weil ich das Angebot eigentlich sehr lukrativ finde, sollte das Datenvolumen nicht "nur" auf 500 MB reduziert sein.

Hat jemand eine Ahnung davon?

Liebe Grüße,

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Hi,

eine Datenflat heisst erstmal, dass du unbegrenzt surfen kannst, das ist soweit korrekt.

Nachdem du aber die 500 MB in der UMTS Geschwindigkeit erreicht hast, wird die Geschwindigkeit auf GRPS reduziert, du kannst zwar immer noch unbegrenzt surfen nur deutlich langsamer.

Die Frage ist, was machst du unterwegs? Nur mal Emails checken oder auch Videos gucken und Musik runterladen und und und? Denn dann sind 500 MB schnell aufgebraucht und der Geschwindigkeitsunterschied ist immens.

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MMMhhh,

einer sagt es ist problemlos, der andere das der Mieter etwas versteuern muss. Was ist jetzt richtig, gerne auch mit Quelle...

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Mach doch mal ein Bild, dann können wir uns das mal anschauen.

Könnte vielleicht auch ein Lüftungsschalter für den Kühlschrank sein, ich weiss natürlich nicht ob und wie dein Wohnwagen die Küche hat. Aber meistens werden die Schalter nachträglich eingebaut und das scheint kein Original Tabbert teil zu sein.

Also stelle einfach mal ein Bild rein, dann schauen wir mal weiter. Hast du denn mal die Spannung gemessen? Ob und wieviel ankommt?

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Hierzu ist erstmal zu fragen, wie alt ist dein Sohn, ist dein Sohn minderjährig, oder noch in der Ausbildung, bzw. wohnt er noch bei dir?

Situation 1) Er wohnt bei dir, ist über den Vertrag sogar mitversichert, dann handelt es sich um einen sogenannten Eigenschaden, dein Sohn als mitversicherte Person, tritt dir gleich, somit kein Versicherungsschutz.

Situation 2) Dein Sohn steht in keinem wirtschaftlicher Beziehung zu dir und hat einen eingenen Haushalt, kannst du den Schaden melden und der wird entsprechend reguliert.

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Das, was der "Versicherungsheini" meint ist, das du den Naturalersatz versichert hast. Sinn dieses Naturalersatzes ist, dass du dich nicht mit dem Geld bereicherst sondern das, was dir abhanden gekommen ist, auch wieder beschaffen kannst.

Hierbei ist es wirklich völlig egal, wo du die Rechnung herholst, Internet, Mediamarkt oder ähnliches. Wichtig ist nur, das du eine Rechnung mit ausgewiesener MWST bekommst, denn sonst werden die 300 EUR um die MWST gekürzt, allerdings wirst du bei jedem seriösen Händler eine solche Rechnung bekommen.

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Da es sich hier um einen einfachen Diebstahl handelt, wird keine Versicherung einspringen, wobei bei Reisegepäckversicherungen oder sogar Speziellen Garantieversicherungen für Handys sogar der einfache Diebstahl mit versichert ist.

Die Hausratversicherung und ich denke auf die spielst du an, würde nur bezahlen, wenn du überfallen worden wärest, oder bei euch eingebrochen wurde. Da du hier aber "nur" beklaut wurdest, zahlt die Hausratversicherung nicht.

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Diese Seite könnte dir vielleicht helfen ... http://www.dict.cc/

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Hierbei handelt es sich um einen Ein/Aussteigevorgang, der wird nicht über die PHV bezahlt. Gleiches gilt auch beim Anecken mit einem Einkaufswagen, Be- Entladevorgang auch nicht.

Sollte es kein Pfosten gewesen sein, der getroffen worde sondern ein anderes Auto, müsstest sogar du als Halter den Schaden über deine KFZ Haftpflicht regulieren lassen und würdest dafür hochgestuft.

Grund warum die PHV nicht zahlt, ist der Kausale Zusammenhang.

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Zu den kürzungen vielleicht noch einmal kurz.

Gekürzt wird auf jeden Fall die Mehrwertsteuer vom Kostenvoranschlag, da diese bei Abrechnung nach Kostvoranschlag nicht anfällt.

Auch z.B. Kosten für Fahrten zum Lackierer oder ähnliches werden gekürzt. Gleichwohl hat der Versicherer auch das Recht, sofern er dir für gleichen Schaden einen geringegen Kostenvoranschlag einer vergleichbaren Werkstatt vorlegt, nach dem günstigeren abzurechnen.

Zum Thema Mehrwertsteuer noch einmal, solltest du fiktiv abrechnen, dann dir ein neues Auto kaufen, dessen Kaufpreis höher ist als der Altschaden, kannst du die Mwst nachverlangen.

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Generell wird die Haftpflicht erst einmal in Vorleistung gehen, da Autokorsos aber "gemäß STvo" verboten sind, wird der KFZ Haftpflichtversicherer sogar die Möglichkeit prüfen, den Schadenverursacher in Regress zu nehmen, dass kann bis zu 5000 EUR sein.

Generell ist es so, wenn die Haftpflicht einen Schaden anerkennt, dann wird sie auch Schmerzensgeld und Arbeitsausfall bezahlen, eine Teilregulierung wird es nicht geben, entweder ersatzpflichtiger Schaden, oder nicht.

Aber wie gesagt, wenn man gegen Recht und Ordnung verstösst, hat der Versicherer das Recht in Regress zu nehmen...

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du musst die Ausgabe entweder unter Anzeigeoptionen ändern.

Entweder in der Sysmtesteuerung, Anzeigeoptionen

Oder per (bei meinem Laptopb F3 und F4 und die FN taste drücken.

Da sind jeweils 2 Monitore abgebildet...

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Die Definition für die Leistung einer Unfallversicherung lautet:

Plötzlich, von aussen auf den Körper einwirkendes, unvorhersehbares Ereignis.

Alle Punkte kann ich mit ja beantworten, somit Leistungsfall für die Unfallversicherung.

Dabei ist es egal, ob die eigene Katze oder eine Fremde...

Haftpflichtschäden/ Schmerzensgeld kann man bei der eigenen Katze natürlich nicht gelten machen, da hier die Gefährdungshaftung greift.

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Einfach nur ehrlich, alles andere wäre ungerechtfertige Bereicherung und die ist strafbar, da es sich um Versicherungsbetrug handelt..

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