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Antwort
Hallo,
auch wenn es 3 Jahre her ist, die Antworten von Schnuppi sind alle samt falsch:
- Kosmetika sind patentfähig, aber NUR wenn es eine Neuheit ist (egal ob vorher ein Patentschutz auf die Creme in Asien bestand oder nicht)
- Das Patentamt prüft die Neuheit und den Entwicklungsfortschritt/Zugewinn, erst dann wird ein Patent erteilt. Und das muss (!) nachgewiesen werden, analytisch/wissenschaftlich
- die ICH-Prüfung zeigt Dir die Zulassungsvoraussetzungen für Europa/US, etc., bitte googeln
Gruss, Thomas