Aufruf zur Unterschrift des Wahlscheins = Wählertäuschung im Sinne des StGB?
Vor und bei Wahlen lese ich bei Facebook momentan häufiger Aufrufe an die AfD-Wähler, den Wahlzettel zu unterschreiben. In den entsprechenden Posts wird erklärt, dass dadurch Wahlmanipulation durch die Altparteien verhindert werden könnte. In Wirklichkeit steht dahinter aber die Absicht, dass Wähler ihren Wahlzettel ungültig machen und so weniger Stimmen für die AfD zusammen kommen. Sehe ich das richtig, dass dieses Verhalten nach StGB §108a (https://dejure.org/gesetze/StGB/108a.html) strafbar ist oder deute ich den Paragraphen falsch? Gibt es bereits entsprechende Urteile?