ja, trägst du einfach ein, bei selbstständiger Tätigkeit oder sonst etwas
ist nicht ganz so wichtig, ist nur wichtig, dass die zahl irgendwo auftaucht, das FA kooperiert mit dir gerne, solange sie ihr Geld bekommen
ja, trägst du einfach ein, bei selbstständiger Tätigkeit oder sonst etwas
ist nicht ganz so wichtig, ist nur wichtig, dass die zahl irgendwo auftaucht, das FA kooperiert mit dir gerne, solange sie ihr Geld bekommen
sie vermuten eingangsbetrug und dass dein freund Komplize ist
mehr ist da nicht, sie ermitteln halt
wenn sie ermitteln, nehmen sie auch keinerlei Rücksicht auf wünsche von verdächtigen
ist das die zechenuhr, für x jahre Betriebszugehörigkeit?
sieht mir so aus
die hat nen wert, die ist massiv Gold(Legierung)
aber warum muss man Erbstücke immer verkaufen?
ja du haftest, wer sonst
verusacher=hafter
wofür willst du haften?
er hat doch eine Krankenversicherung
für leichteste Fahrlässigkeit haftet dein Arbeitgeber
also könnte darunter fallen
fallout 3, kostet nur 10€ und ist super
du ziehst die 80 von den 666 ab, rechnest auf beide beträge die mwst und ziehst von beiden beträgen jeweils 2% skonto
nein, du bekommst auch nix, wenn sie nur h4 hat, sie ist ja nicht leistungsfähig
du darfst auch nicht verrechnen, du musst den vorschuß zurückzahlen und sie zahlt dir jetzt nichts
das ist völlig legal und geht mit den deutschen gesetzen konform
du hast einfach die a-karte
er gibt die Mieterhöhung einfach weiter, das bezahlen sie dann
er kann ein nettes schleifchen um den Brief machen, dann muss er vielleicht nicht unter der brücke wohnen
damit hat er doch nichts zu tun, der vermieter erhöht und das amt trägt, oder halt nicht
es ist müßig, komplett unbedarften, Sachverhalte nahezubringen
du kannst eher mahnen oder es ganz lassen, niemand muss mahnen
Geldschulden sind sofort und in voller höhe fällig, bei fälligkeit
576€. VB
ich seh da 2 auszahlungen a 1050 € je, für sep und okt und du hast im okt halt 1050 gemacht, nicht 4000 und die sind ausgezahlt worden und der stand sind jetzt 50
ich auch nicht, aber eigenmächtig Reparaturen vorzunehmen, noch ohne dem vermieter den mangel anzumahnen, kann nie gut sein
eigenhändig ist nie gut, hast du ihn immer auf die mängel angemahnt?
aber das ist deutsches recht eh, keine Ahnung, aber groß anders wird das da nicht sein
ich würde ja ausziehen, aber es klingt nicht so, als wenn das in frage käme
starcraft 1
guck dir deinen vater und großväter an, dann weißt du die Linie
der vater deiner mutter hat nicht so den einfluß
man schaltet während der fahrt NIE in den 1. gang, NIE
nur wenn man anfährt
immer im 2.
nein, dafür kommt irgendwann ein schub in die breite
erwachsenen Frauen gucken mehr auf Geld und Stellung innerhalb des rudels
geht so, hochtrabender mist kommt immer bei leuten an, die es nicht als mist erkennen
also es gibt viele menschen, die damit richtig Geld verdienen
mein Gott ey, benutze doch korrekte begriffe, so rechtliche Sachen werden sonst schwierig, das ist dann mehr raten
DU bist der PÄCHTER, weil du pachtest es
der andere ist der VERPÄCHTER, weil er VERpachtet es DIR
nein, er hat dazu kein recht, du bist Besitzer und hast das Hausrecht
also sicher kann er es erlauben, es hat nur keine Wirkung, wenn du es untersagst
ja, macht sie bestimmt