Kurz und knapp - Nein.

Strafbar machst du dich erst, wenn diese Punkte ins Spiel kommen:

Verleumdungen und Beleidigungen

Anders verhält es sich aber etwa dann, wenn verleumderische Angaben gemacht werden. Das sind solche, die geeignet sind, die eigene Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. So definiert der § 187 StGB die Verleumdung. Was heißt das aber konkret? Ist es schon damit getan, dass die virtuelle Kopie erklärt, sie sei "homosexuell", "behindert", "Jude" oder "Landesverräter"? In einer modernen Gesellschaft sollte heutzutage keine dieser Eigenschaften einen beleidigenden Wert entfalten. Andererseits soll natürlich auch nicht jeder straflos wilde Behauptungen aufstellen können. Die Rechtsprechung geht daher einen Mittelweg. Grundsätzlich "neutrale" Behauptungen werden erst und gerade dadurch ehrverletzend, weil und wenn derjenige, der sie aufstellt, damit auch diskriminieren möchte. Wer also meint, "schwul" oder "Jude" sei eine Beleidigung, soll entsprechend seiner Auffassung auch für das Aufstellen dieser Behauptung bestraft werden.

Stalking

Ebenso strafbar kann auch die Offenlegung von Kontaktdaten, also etwa E-Mail, Telefonnummer oder Anschrift sein, vielleicht sogar noch verbunden mit der Aufforderung, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Dieses Verhalten hat der Gesetzgeber seit 2007 als Nachstellung in § 238 StGB unter Strafe gestellt. Dieses Verhalten ist allgemein unter dem Begriff "Stalking" bekannt.

Bilder

Eine Straftat kann auch begehen, wer ohne Einwilligung einer Person verbreitet. Dadurch wird das Recht am eigenen Bild verletzt, welches durch § 22 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) geschützt ist. Der oder die "Ex", der/die Bilder aus (vermeintlich) besseren Zeiten verbreitet, macht sich also unter Umständen strafbar nach §§ 22, 33 KunstUrhG.

—————————————————————————

Ob das jetzt moralisch richtig oder falsch war, sei mal dahingestellt.

Ehrlich gesagt, ist es auch dann zum Teil ihre eigene Schuld, wenn sie im Netz nackt Bilder verschickt, meiner Meinung nach.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.