Ok. Das ist schon erstaunlich. Wird wirklich jede Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit von den Bildungseinrichtungen gespeichert und auch für andere Einrichtungen zugänglich gemacht? Was passiert z. B. mit Arbeiten, die im Unternehmen geschrieben werden und einen Sperrvermerk beinhalten? Kann ich mir kaum vorstellen.

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GEZ - Forderung für nicht mehr bewohnte Mietwohnung?

Hallo zusammen,

ich habe einen netten Brief vom Beitragsservice erhalten in dem ich aufgefordert werde einen offenen Beitrag für eine Wohnung zu leisten in der ich zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr gemeldet war.

Es geht um folgenden Fall: Ich habe bis Juni studienbedingt in einer Mietswohnung gewohnt. Da ich nun allerdings nicht mehr in der Universität anwesend sein muss, bin ich zurück zu meinen Eltern gezogen. Ich habe mich am 01.07. und ab dem 01.07. an meinem neuen Wohnort gemeldet. Abmeldung am alten Wohnort ergo zum 30.06. Da ich für die Abmeldung der Rundfunkgebühren ja die Meldebestätigung des neuen Wohnortes benötige, habe ich die Abmeldung anschließend und unverzüglich mit Nennung der Beitragsnummer des neuen Haushaltes an den Beitragsservice gesendet. Ich bekam dann eine Antwort, dass mein Konto für die aufgegebene Wohnung abgemeldet sei und ich bitte den noch offenen Betrag für den Juli begleichen solle. Auf meine Antwort, dass ich die Wohnung ja zum 30.06. abgemeldet habe, bekam ich nun ein Schreiben in dem man mir mitteilt, dass eine Abmeldung rückwirkend leider nicht möglich sei und die Forderung für den Juni somit bestehen bleibe.

Meine Frage ist nun natürlich ob ich tatsächlich verpflichtet bin die Zahlung zu leisten? Ich soll nun für einen Haushalt in dem ich nicht mehr gemeldet bin eine Leistung zahlen, die ich somit logischerweise nichtmal in Anspruch nehmen konnte?

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar!

Viele Grüße Christian

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Naja, ich brauche ja erstmal meine Meldebescheinigung. Dass man den Umzug am letzten Tag des Monats macht und sich dementsprechend erst am 1. des Folgemonats am neuen Wohnort meldet ist denke ich nichts ungewöhnliches.

Hätte ich also zunächst meine Abmeldung (der ich ja meine Meldebescheinigung zur Rechtswirksamkeit beilegen soll) erstmal während des letzten Beitragsmonats ohne Meldebescheinigung (da ich sie ja noch nicht haben kann) per Post schicken sollen um anzukündigen, dass ich doch bitte zum Folgemonat für die nicht mehr von mir bewohnte Wohnung vom Beitrag befreit werden möchte!? Und dann einen zweiten Brief mit der Meldebescheinigung nach Erhalt nachsenden? Was ist das denn für ein Unding? Das ist ja wie beim Kabelfernsehanbieter oder Fitnessstudio, mit dem Unterschied dass ich mich dort freiwillig auf die AGBs einlasse. Können die sich eigentlich alles erlauben? Also Verbraucherschutz sieht jedefalls anders aus und wenn dies, genau wie die Zahlungsaufforderung für das ganze Quartal im Voraus, so im Sinne des Staates ist das für mich echt eine Frechheit. Genau wie die Tatsache, dass alles was zum Geldeintreiben beiträgt ganz einfach online ausgefüllt werden kann und die Abmeldung nur per Post möglich ist. Das Formular zu finden ist schon nur über Umwege möglich. Also für mich ist das echt das Letzte.

Zur Info bezüglich der Zahlung fürs Quartal im Voraus: Ich habe damals telefonisch nachgefragt ob ich den Betrag auch durch 3 teilen und dann monatlich und nicht im Voraus überweisen könne. Die Antwort war: "Wir können Sie nicht daran hindern". Habe dann per Dauerauftrag monatlich ein Drittel (17,98 EUR) der Forderung fürs gesamte Quartal überwiesen. Habe dann zwar immer einen Brief bekommen, dass noch ein Restbetrag für das Quartal offen sei, aber ansonsten null Probleme gehabt. Ist vielleicht für den Einen oder Anderen interessant, bei dem das Geld vllt. ebenfalls nicht ganz so locker sitzt die Rundfunkgebühren für 3 Monate im Voraus zu zahlen.

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