Mieterhöhung nach Eigentürmerwechsel?

Hallo,

ich habe gestern Post erhalten, indem ich über Eigentürmerwechsel informiert wurde. Gleichzeitig verlangt der neue Vermieter Mieterhöhung um 15%. Ich habe einige Fragen, da ich Erklärungsbedarf habe. 

- Darf der neue Vermieter sofort nach Eigenturmübernahme auf Miterhöhung bestehen? Wenn ja, auf welche Basis Miete bezieht sich diese max. 15% Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren. Es wurde zum ersten mal bzw. zuletzt vor 15 Monate die Miete erhöht worden. Bezieht sich diese max. 15% Mieterhöhung auf letzte Miete, vor letztem Mieterhöhung? Angenommen die Miete war 100€ beim Einzug und wurde auf 105€ vor 15 Monate erhöht. Nun soll nochmal die Miete erhöht werden, wie hoch darf max werden? 115€?

 - Welches Regel ist vorrangig, Mietspiegel oder 15% Regel innerhalb 3 Jahren? 

- Das Haus hat eine Garten, der vom Voreigentürmer benutzt wurde, der neue Eigentürmer wohnt nicht im Haus, sondern hat die Wohnung, in dem der Vorvermieter wohnte, weiter an Vorvermieter vermietet. Habe irgendwelche Anrecht auf Gartenbenutzung, eventuell Zusatz Info hier, Vorvermieter sind ältere Paar, wir junge Paar mit 3 Kinder. Darf der neue Eigentürmer ohne weiteres Gartenbenutzung ausschiessen und an alter Vermieter übergeben, wir wohnen im Erdgeschoss? Kann ich neue Vermieter um neues Mietvertrag bitten, damit die Gartenbenutzung geregelt wird?

Zu lang geworden aber brauche dringend Erklärungsbedarf und bedanke mich vorrsus für alle Antworten.

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Hallo nochmal, brauche wieder Ihre Mithilfe bzw. Rat.

Heute kann der neue Vermieter wollte Gas ablesen für Jahres Abrechnung.

Das Ding ist, wohne seit 7 Jahre in der Wohnung und habe bis Dato kein Jahres Abrechnung vom Vorvermieter erhalten, weil ich eine Pauschale Nebenkosten zahle. Siehe Bild Anlage. Das ich eine Pauschale Nebenkosten zahle, steht auch in Mitbescheinigung.

Muss ich neue Vermieter Gasablesen erlauben oder kann ich es verweigern, ich zahle ohnehin Heizkosten an Stadtwerke? Was hat Vermieter damit zutun? Mein Verbrauch wird vom Stadtwerke abgelesen.

Und so wie es ist, steht doch in Mitvertrag oder lege ich total falsch?

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Mieterhöhung nach Eigentürmerwechsel?

Hallo,

ich habe gestern Post erhalten, indem ich über Eigentürmerwechsel informiert wurde. Gleichzeitig verlangt der neue Vermieter Mieterhöhung um 15%. Ich habe einige Fragen, da ich Erklärungsbedarf habe. 

- Darf der neue Vermieter sofort nach Eigenturmübernahme auf Miterhöhung bestehen? Wenn ja, auf welche Basis Miete bezieht sich diese max. 15% Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren. Es wurde zum ersten mal bzw. zuletzt vor 15 Monate die Miete erhöht worden. Bezieht sich diese max. 15% Mieterhöhung auf letzte Miete, vor letztem Mieterhöhung? Angenommen die Miete war 100€ beim Einzug und wurde auf 105€ vor 15 Monate erhöht. Nun soll nochmal die Miete erhöht werden, wie hoch darf max werden? 115€?

 - Welches Regel ist vorrangig, Mietspiegel oder 15% Regel innerhalb 3 Jahren? 

- Das Haus hat eine Garten, der vom Voreigentürmer benutzt wurde, der neue Eigentürmer wohnt nicht im Haus, sondern hat die Wohnung, in dem der Vorvermieter wohnte, weiter an Vorvermieter vermietet. Habe irgendwelche Anrecht auf Gartenbenutzung, eventuell Zusatz Info hier, Vorvermieter sind ältere Paar, wir junge Paar mit 3 Kinder. Darf der neue Eigentürmer ohne weiteres Gartenbenutzung ausschiessen und an alter Vermieter übergeben, wir wohnen im Erdgeschoss? Kann ich neue Vermieter um neues Mietvertrag bitten, damit die Gartenbenutzung geregelt wird?

Zu lang geworden aber brauche dringend Erklärungsbedarf und bedanke mich vorrsus für alle Antworten.

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Wie sieht es mit der Gartennutzungsrecht?

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Bin mir aber nicht sicher, ob es wirklich wegen Reinigung nicht mehr geht, weil ich nachdem Reinigung schon einmal damit gebacken. Erst nach zweite Runde nicht mehr ging.

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