Hallo,
ich habe gestern Post erhalten, indem ich über Eigentürmerwechsel informiert wurde. Gleichzeitig verlangt der neue Vermieter Mieterhöhung um 15%. Ich habe einige Fragen, da ich Erklärungsbedarf habe.
- Darf der neue Vermieter sofort nach Eigenturmübernahme auf Miterhöhung bestehen? Wenn ja, auf welche Basis Miete bezieht sich diese max. 15% Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren. Es wurde zum ersten mal bzw. zuletzt vor 15 Monate die Miete erhöht worden. Bezieht sich diese max. 15% Mieterhöhung auf letzte Miete, vor letztem Mieterhöhung? Angenommen die Miete war 100€ beim Einzug und wurde auf 105€ vor 15 Monate erhöht. Nun soll nochmal die Miete erhöht werden, wie hoch darf max werden? 115€?
- Welches Regel ist vorrangig, Mietspiegel oder 15% Regel innerhalb 3 Jahren?
- Das Haus hat eine Garten, der vom Voreigentürmer benutzt wurde, der neue Eigentürmer wohnt nicht im Haus, sondern hat die Wohnung, in dem der Vorvermieter wohnte, weiter an Vorvermieter vermietet. Habe irgendwelche Anrecht auf Gartenbenutzung, eventuell Zusatz Info hier, Vorvermieter sind ältere Paar, wir junge Paar mit 3 Kinder. Darf der neue Eigentürmer ohne weiteres Gartenbenutzung ausschiessen und an alter Vermieter übergeben, wir wohnen im Erdgeschoss? Kann ich neue Vermieter um neues Mietvertrag bitten, damit die Gartenbenutzung geregelt wird?
Zu lang geworden aber brauche dringend Erklärungsbedarf und bedanke mich vorrsus für alle Antworten.