Guten Tag!
Ich komme aus oberösterreich und würde gerne die Gesetzlichen Grundlagen für Arbeitsscheinwerfer wissen. Meiner Information nach müssen diese keine prüfzeichen oder ähnliches haben und haben auch keine Befestigungsregeln oder? Die einzige Vorgabe ist ein extra ein und aus Schalter ( also separat vom Fahrzeuglicht schaltbar). Gibt es da regeln wegen scharfen teilen an der Fahrzeugfront ( ich würde sie gerne in den Kühlergrill integrieren bzw in die Nebelscheinwerferabdeckung (ich hab keine Nebelscheinwerfer) darf ich das?
Danke im Vorraus!
LG. Johannes