Nach deutschem Recht kann man bei einem Doppelnamen mit nur einem Teil unterschreiben. Wenn das in Luxemburg ebenso ist, dann wäre die sauberste Lösung , einen Doppelnamen anzunehmen, und dann in Deutschland mit dem Namen Deines Ehemannes unterschreiben und in Luxemburg mit Deinem Mädchennamen.

Wirst Du in Luxemburg denn noch unterschreiben müssen, wenn Du in Deutschland leben wirst?

Ansonsten: viel Glück

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Vielen Dank für Eure Antworten. Hier noch einige Erläuterungen. Der vorherige Eigentümer hat schon zu DDR-Zeiten keine Landwirtschaft betrieben (waren eh zwangskollektiviert) das Haus dient also schon lange nicht mehr einem landwirtschaftlichen Betrieb. Das ist auch kein Problem, solange es als Wohnhaus weiterhin genutzt wird, denn es hat als legal erreichtetes Haus Bestandsschutz. Soviel ist klar.

Wir wollen dort keine neues Haus errichten, sondern nur das alte renovieren, unter Beibehaltung der Außenhülle, so dass auch keine Baugenehmigung notwenidig sein sollte.

@legalizer: Warum sollte es für die Frage, ob das Haus als Ferienwohnung genutzt wird, eine Rolle spielen, ob wir das Grundstück ins Betriebsvermögen übernehem oder nicht.

Ich will dort nichts "ausschenken", selbst Frühstück soll nicht mit angeboten werden, da das Haus zu weit von uns entfernt ist.

@Seehausen Weißt Du, ob eine Umwandlung möglich ist?

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